Werksattersatzwagen bei Service und Garantieleistungen sleber zahlen

Hallo alle miteinander,
da ich nun meinen kleinen das vierte Mal in die Werkstatt bringe, allerdings nur wegen Reklamationen, Stoßdämpfer, Klimakompressor, Lackfehler. Jedes Mal muß ich darüber diskutieren wer den Ersatzwagen zahlt. Ärger mich jedesmal wieder darüber. Bei diesen Reklamationen haben Sie sich anfangs quergestellt mit der Aussage Audi Ingolstadt sieht das nicht vor, dass die Audizentren Ersatzwagen nicht zahlen müssen. Dann haben sie es nach murren doch übernommen.
Ich bin halt der Meinung, wenn Audi fehlerhafte Teile einbaut und das korrigiert werden muß, dann müssen Sie auch den Ersatzwagen zahlen. Ist das Teil nicht defekt, dann brauch ich auch keinen Ersatzwagen.
Bei selbstverschuldeten Sachen seh ich das ja ein, daß ich da zahlen muß.

Welche Erfahrungen habt Ihr da gemacht. Auch bezüglich Ersatzwagen bei Durchsichten. Müßt Ihr nen Ersatzwagen zahlen oder nicht?
Sascha

Audi muss die Kosten für einen Ersatzwagen (im Rahmen der Mobilitätsgarantie) nur übernehmen, wenn der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist (wovon bei Lackfehlern etc nicht auszugehen ist).

Aber bisher habe ich aber noch nie was für einen Leihwagen gezahlt.

Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen, wenn du Garantiearbeiten oder „normale“ Reparaturen durchführen lässt. Aber alles ist natürlich verhandelbar. Vor allem dann, wenn du wegen des gleichen Fehlers zum zweiten Mal in die Werkstatt musst. Wenn man den Meister nett anspricht, dann klappt das meistens auch.

Wie @derchris bereits schrieb, sieht es dann anders aus, wenn der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist bzw. bereits liegen geblieben ist. Dann greift die Mobilitätsgarantie und du bekommst einen kostenlosen Ersatzwagen.

Gruß Christof

wenn mein wagen in der werkstatt steht dann ist er nicht fahrtüchtig, oder? klar ich kenne die aussagen, nur wenn der wagen liegen bleibt… es geht nur ums prinzip. und da bleib ich bei dem standpunkt, wenn audi mist baut, dann sollen sie dafür grade stehen und das umfasst auch den ersatzwagen. und das werde ich auch noch einmal an audi schreiben, ich weiß bringt wahrscheinlich nichts, aber ich wills halt wissen.


Auschnitt aus dem Leistungskatalog der Audi Mobilitätsgarantie.
http://www.audi.de/audi/de/de2/kundenservice/garantie/mobili

Denke das ist eindeutig. Wobei das Stichwort „nach einer Panne“ da die einschränkende Stellung bezieht.

Ein Ersatzwagen im Rahmen einem wiederholten Aufenthalt wg. Reklamation einer vorgehenden Inspektionen/Reperatur sind dann denke ich demnach Verhandlungssache und im Ermessen des jeweiligen Freundlichen.

Grüsse Birne

Klar, du könntest doch wieder damit fahren wenn du wolltest, er ist technisch fahrtüchtig (bei Lackfehlern etc pp). Dann bist du nicht auf eine Reperatur angewiesen und kannst es so planen und legen, dass du jmnd hast der dich abholt und hin bringt - so ist es Auslegung von Audi. Wenn du aber mit deinem Verkäufer/Betrieb gut stehst, dann is das eigentlich nie ein Thema.

Hi!

Sehe das genau so wie du, mein 8p war die letzten beide Jahre fast einen gesamten Monat in der Werkstatt. Immer irgendwelche Garantiesachen und ein Ersatzwagen umsonst gabs auch nicht. Auch die Werkstatt selber hat sich nicht dazu erweichen lassen die Kosten zu übernemen, egal wie oft ich schon wegen dem gleichen Problem dar war bzw. wie höflich ich auch gefragt habe.

Gibt es eigentlich irgendeinen Hersteller der bei Garantiefällen die Kosten für einen Ersatzwagen übernimmt? Wenn ja, werde ich mein nächstes Auto lieber da kaufen :wink:

Gruss
Sebastian