Werde verklagt, na prima...

ruf doch einfach mal bei deiner Versicherung an!!!

Greetz Gonzo

Achso, dachte du hättest die schon…haste schonmal nach so nem forum geschaut wie ich dir oben geraten habe!?

greetz

@teqn9ne : Jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen bringt dir garnichts, denn die haben eine Sperrzeit von 3-6 Monaten. Sprich, du kannst sie nach Abschlussdatum erst nach vollen 3 bis 6 Monaten anwenden, kommt auf die Versicherung und die Schwere des vorliegenden Falles an… also spar es dir in diesem Fall, wobei grundsätzlich immer zu einer solchen geraten ist . Die beste und unkomplizierteste gibt es bei der Advocard.

Wie will er sich denn mit dir einigen, wenn er schreibt „Entweder wir einigen uns, oder…“???

ich versteh nicht warum hier manche immer schreiben. „hätte er ja fragen können“. Was soll denn der müll? Eine Beschreibung muss einfach vollstaendig sein. Wer das nicht ganz verstehst sollte es einfach lassen bei eBay zu handeln!

Moin…

also ich empfehle IMMER den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, gerade wenn man bei ebay kauft oder verkauft. Wartezeiten sind NUR 3 Monate (wenn Du jemanden verklagen willst) vorraussetzung, der Schaden liegt nicht in dem besagten Zeitraum. Ansonnsten geniest du selbstverständlich Schutz gegen Ansprüche 3´ter Personen.
Ich empfehle bei der Rechtsschutz immer Kombipakete. Je nach Geldbeutel. Immer Klausel: Internetrechtsschutz !!! ist nicht bei allen drin.
Allianz würde ich nicht empfehlen, da die Allianz nicht der Rechtsschutzversicherer ist (Die langzeiterfahrungen zeigens)
zu empfehlen:

alle Anbieter haben spezielle Azubi / Studententarife.
Die von der Allianz beworbene telefonische Erstberatung haben ALLE !!!
Ich selber biete die Allrecht an… PM an mich wenn interesse.

Erfahrungsgemäß sollte von anderen Rechtsschutzanbietern die Finger gelassen werden, die kündigen einem schnell nach einem Schaden und dann einen neuen Versicherer zu finden wird immer schwer.

Gruß Olli

Mal etwas anderes:
Ein promovierter Akademiker der Bravos übers Internet ersteigert? Kommt das nur mir seltsam vor?
Nimm es mir nicht übel, aber es gibt bei ebay so einige Leute, die sich in Voraussicht auf Rechtsstreitigkeiten gewisse akademische Titel verleihen, oder sich Rechtsanwalt nennen. Wenn es hart auf hart kommt, solltest du das mal hinterfragen, da auf die ungerechtfertigte Angabe eines Doktortitels Strafe steht. Vielleicht ist dieser Herr ja so ein Wichtigtuer. Ist kein Beitrag direkt zur Sache,nur falls es zu einer Klage kommt, hilft es dir vielleicht weiter.

Gruß



  • + Dieser Beitrag wurde von zwaen am 28.02.2006 bearbeitet

Woher weißt du das denn? Also für mich sind ebay-Auktionspartner eigentlich immer recht anonym. Poste mal bitte die Nummer der Auktion.

Gruß

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Will jetzt hier keinen Namen Nennen aber das hat schon seine Richtigkeit, der Herr ist auch Geschäftsführer einer Stiftung, also sehr ernstzunehmender Mensch leider…

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also wenn du in die Beschreibung setzt „top erhalten“, dann gehören da auch die Poster zu, da die ein Bestandteil der Bravo sind/waren. Für mich jedenfalls bedeutet top erhalten auch vollständig . Und das ist die Zeitschrift ganz eindeutig nicht ohne Poster. Das ist so als hättest du ein Auto mit „top Zustand“ versteigert, aber die Kopfstützen rausgenommen und das verschwiegen. So sehe ich das zumindest. Deine Beschreibung ist unvollständig und damit falsch. Da dir das bekannt war, dass die Poster fehlen, hast du einen Mangel arglistig verschwiegen.

Du solltest dich also wirklich mit dem einigen. sonst kann es teuer für dich werden…

+ Dieser Beitrag wurde von andy1980 am 28.02.2006 bearbeitet

Also jetzt mal im Ernst:

Hört doch mal auf mit dieser Rechtschutzversicherungs-Scheisse. Man, es geht hier um nen Betrag von knapp 18€ plus 5 Euro Versand. Meine Güte. Gib dem Spinner doch die Kohle wieder und dann kann er seinen „Triumph“ genießen. Du kannst aber das gute Gefühl haben, der Klügere zu sein. Mit solchen Leuten sollte man sich nicht auf eine Stufe stellen und auf stur schalten…

In der Zeit, die du allein für den Abschluss einer vericherung brauchst haste das doppelte bei der Arbeit verdient. Und für so nen Quatsch auch noch nen Anwalt einschalten…lächerlich. Sowas geht nie im Leben vor Gericht. Und wenn, dann würdest du meiner Meinung nach eh verlieren. Poster gehören nun mal zu der Zeitschrift. Und wenn die "top erhalten " sein sollen, müssen auch die Poster drin sein. Wenn er auch die Werbungsbeilage haben will, würde ich ihn auslachen…

ich wüde ihm vorschlagen, das er die zeitschriften zurückschicken soll und du ihm dann den Auktionsbetrag zurücküberweist.

Wahrscheinlich wird er dann von sich aus einlenken und die Zeitschriften so abnehmen.

Wo hast du das den her?Ist zwar wirklich Quatsch,aber es gab schon Gerichtsverhandlungen,in denen es um Centbeträge ging!

Ja, vorm Zivilgericht gibts sowas vielleicht. Das hat aber nichts mit der Anzeige zu tun, die der Typ stellen will. Da entscheidet nämlich die Staatsanwaltschaft, ob es ein strafrechtlich relevanter Fall ist. Und die wird mit Sicherheit den Fall wegen Geringfügigkeit einstellen.

Und dann kann er vors Zivilgericht ziehen. Vorher kommt es aber zum Schlichtungsverfahren usw. Und wenn sich dann beide Seiten ewig stur stellten, erst dann kommt es zu nem Verfahren vor Gericht.

Wie igel auch schon schreibt, kriegst du von einer jetzt abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung keine Leistung für den vorliegenden Fall.

Na siehst du, habts es ja doch wie Erwachsene geschafft :slight_smile:



Sie mag für dich unbedeutend sein, für jemand anderen eben nicht. Und ich rede nicht von Wasserdicht, sondern von einer vollständigen Artikelbeschreibung. Die ist einfach das A und O einer gelungenen Auktion. Wem das zu viel Arbeit ist für relativ wenig Geld, der kann auch auf einen Flohmarkt gehen.


+ Dieser Beitrag wurde von rasterman am 28.02.2006 bearbeitet

schickt er dir jetzt auch die hefte wieder??

ihr übertreibt wieder masslos.

Wenn jemand in eine Beschreibung was REININTERPRETIERT ist das nunmal seine VORSTELLUNG und die kann gewaltig von der Realität abweichen…

also ich hätte als Verkäufer auf stur geschaltet (allerdings hab ich auch immer den Disclaimer drin: Alle Fragen vor dem Gebot stellen!)

sowas hilft dann wunder…

Muss da auch zustimmen, so wie die Beschreibung ist, geht man davon aus, das die Hefte vollständig - also mit Poster sind.

kleiner Tip: schaut Euch einfach mal vorher die Beschreibungen von ähnlichen Artikeln bei Ebay an.

In diesem Fall zum Beispiel wäre aufgefallen, das in fast jeder anderen Artikelbeschreibung (der Bravo Hefte) eine Aussage zu den Postern gemacht wird => vollständig, teilweise noch vorhanden, keine mehr dabei

Kann man sich oft jede Menge Ärger ersparen, wenn die Artikelangaben ordentlich sind…

Ich versteh gar nicht wieso man über so etwas streiten muss. WARUM ZUM TEUFEL kann man nicht einfach alles in die Verkaufsbeschreibung miteinbeziehen??? Gebt mir einen guten Grund warum man das nicht machen kann!!!

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ihr übertreibt wieder masslos.

Wenn jemand in eine Beschreibung was REININTERPRETIERT ist das nunmal seine VORSTELLUNG und die kann gewaltig von der Realität abweichen…

also ich hätte als Verkäufer auf stur geschaltet (allerdings hab ich auch immer den Disclaimer drin: Alle Fragen vor dem Gebot stellen!)

sowas hilft dann wunder…

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Hey, mach dich mal locker! Sie haben sich ja geeinigt! Meiner Meinung sind die Aussagen Top-Zustand und Voillständig zwei paar Schuhe, wobei das eine, das andere nicht ausschließen muss.
…und dings, hängt deine „Fragezeichentaste“ oder was soll das? :pillepalle: