hi,
hab ich auch drin , fahre schon so seid 2-jahren und wurd noch nie damit angehalten!
meines wissens 3 punkte und geldstrafe, weiß ich aber nicht 100%ig…
und bei einem Unfall wegen erloschener BE keinen Versicherungsschutz, wenn eine Sichtbehinterung im Bereich des Möglichen (z. B. bei Dunkelheit) liegt.
Das bedeutet, das Voll- od. Teilkasko garnicht zahlen und die Haftpflicht sich das Geld, welches sie an deinen Unfallgegner gezahlt hat, zurück holt.
+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 06.05.2006 bearbeitet
Mag gar nicht dran denken wenn einer mit getönter vorderen Seitenscheiben nen Fahrradfahrer oder Fussgänger beim Abbiegen übersieht.
Diese Wochen sind zwei Kollegen beim Abbiegen vom Rad runtergeholt worden, von Autofahrern die keine Augen im Kopf haben und keinen Schulterblick kennen.
Das ganze Folienzeug erschwert das ganze nocht…
Ich denke und hoffe das in diesem Fall die Vollkasko nicht gahlt !
ändert aber nichts an der Schadensersatzfrage.
Durch die Tönung der Front- und Seitenscheiben erlischt die Betriebserlaubnis des Autos und die Versicherung bracht deswegen nicht zu zahlen.
Das heißt, du bleibst auf deinem eigenen Schaden sitzen und darfst zusätzlich noch den Schaden des Unfallgegner selbst begleichen.
+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 06.05.2006 bearbeitet
Hi es gibt auch eine sicherheitsfolie die man mit tüv gutachten bekommt die hat 3 - 10 % tönung sollte damit also keine probleme beim tüv oder dekra geben
Die folie nennt sich auch splitterschutzfolie die verhindert das wenn die scheibe brechen oder reissen sollte das die scheibe ganz bleibt und nicht ins fahrzeug innere gelangt.
kann ich nur bestätigen !!!
die durchsicht ist nahezu unverändert!!! und es sieht vielbesser aus wie nur mit 3 scheiben ( beim A3 8L ) !!!
wenn ich irgendwann mal prob. mit den grünen bekomme wegen der folie reiße ich aufjedenfall alles wieder raus, nur 3 scheiben sehen überhauptnicht aus ! persönliche meinung !
ja, aber nur bei klaren, ungetönten Scheiben.
Bei der serienmäßigen Tönung der A3-Scheiben ist das aber schon voll ausgenutzt. Deswegen ist eine weitere Tönung eben nicht legal.