welche probleme erwarten mich bei getönten scheiben vorne???

hallo.

ich hab vor, meine fahrer- und beifahrerscheibe zu tönen. mit welchen strafen bzw. problemen habe ich zu rechnen…?!?

danke

In Deutschland denke ich gibts ne grußlose Stillegung…

hi,
hab ich auch drin , fahre schon so seid 2-jahren und wurd noch nie damit angehalten!
meines wissens 3 punkte und geldstrafe, weiß ich aber nicht 100%ig…

wenn du dir grünen anschreist und so vielleicht, sonst auf keinen fall !!!

Also gestern erst drüber informiert und es sind

3 Punkte und
180 € pro Scheibe Strafe!!

:idee: genau , so wars !
:heul:

Und jetzt das Strafmaß in Österreich für den Österreicher!!!
Das entfernen der Folien ist die Folge und wenn du pech hast 21€ strafe

Ich denke ernsthaft über nen Umzug nach…

und bei einem Unfall wegen erloschener BE keinen Versicherungsschutz, wenn eine Sichtbehinterung im Bereich des Möglichen (z. B. bei Dunkelheit) liegt.

Das bedeutet, das Voll- od. Teilkasko garnicht zahlen und die Haftpflicht sich das Geld, welches sie an deinen Unfallgegner gezahlt hat, zurück holt.


+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 06.05.2006 bearbeitet

Mag gar nicht dran denken wenn einer mit getönter vorderen Seitenscheiben nen Fahrradfahrer oder Fussgänger beim Abbiegen übersieht.
Diese Wochen sind zwei Kollegen beim Abbiegen vom Rad runtergeholt worden, von Autofahrern die keine Augen im Kopf haben und keinen Schulterblick kennen.
Das ganze Folienzeug erschwert das ganze nocht…
Ich denke und hoffe das in diesem Fall die Vollkasko nicht gahlt !

Birne

ich hab bereits getönte scheiben hinten und könnte nicht sagen, dass ich dadurch jemanden übersehen könnte…

ehrlich gesagt seh ich da nahezu gleich raus wie durch die vorderen originalen!!!

übrigens: die komplette schuld bei einem unfall bekommst du auch nicht - wenn, dann eine teilschuld…

ändert aber nichts an der Schadensersatzfrage.
Durch die Tönung der Front- und Seitenscheiben erlischt die Betriebserlaubnis des Autos und die Versicherung bracht deswegen nicht zu zahlen.
Das heißt, du bleibst auf deinem eigenen Schaden sitzen und darfst zusätzlich noch den Schaden des Unfallgegner selbst begleichen.


+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 06.05.2006 bearbeitet

Außerdem wozu vorne scheiben tönen???

  1. strafbar
  2. sieht meines Erachtens nicht wirklich toll aus, es sei denn du stehtst auf Leichenwagenoptik
  3. andere Verkehrsteilnehmer werden nicht mehr so wahrgenommen

Lass den Unsinn, schaut doch mit getönten Scheiben hinten viel besser aus.

sieht erstmal besser aus als nur hinten, und wenn man sie z.B. spiegelt beeinträchtigt es in keinerweise die sicht

Hi es gibt auch eine sicherheitsfolie die man mit tüv gutachten bekommt die hat 3 - 10 % tönung sollte damit also keine probleme beim tüv oder dekra geben

Die folie nennt sich auch splitterschutzfolie die verhindert das wenn die scheibe brechen oder reissen sollte das die scheibe ganz bleibt und nicht ins fahrzeug innere gelangt.

also sozusagen ein persönlicher schutz

mfg Mr Styler


kann ich nur bestätigen !!!
die durchsicht ist nahezu unverändert!!! und es sieht vielbesser aus wie nur mit 3 scheiben ( beim A3 8L ) !!!
wenn ich irgendwann mal prob. mit den grünen bekomme wegen der folie reiße ich aufjedenfall alles wieder raus, nur 3 scheiben sehen überhauptnicht aus ! persönliche meinung !

greees Ch.

man darf die scheiben meines wissens nach auch bis zu einem bestimmen grade bedampfen

normale folien wie in heck und seitenscheibe sind verboten, das wurde aber bereits erklärt

ja, aber nur bei klaren, ungetönten Scheiben.
Bei der serienmäßigen Tönung der A3-Scheiben ist das aber schon voll ausgenutzt. Deswegen ist eine weitere Tönung eben nicht legal.