Hiho.
Endlich mal ein Grund, mich zu registrieren und meinen Senf abzugeben 
Grundregel: Hast du nur Einkünfte aus deiner Ausbildung, MUSST du keine Steuererklärung machen. Kannst du aber trotzdem tun. Wie, ist ganz einfach, du lädst bei deinem entsprechenden Finanzamt auf der Homepage die Forulare runter (du benötigst den Mantelbogen, auch ESt 1A genannt, sowie eine Anlage N), füllst diese aus und schickst sie ans FA. Optional kannst du auch die Formulare direkt beim Amt holen.
Mach dir keine Gedanken, wenn du dir nicht sicher bist, wo du was eintragen sollst, am einfachsten ist es, wenn du alles einträgst, wie du denkst, einen Brief dazu schreibst und ggf. Belege beilegst. Das FA hat die Pflicht, die ihnen vorgelegten Unterlagen zu überprüfen und eine dementsprechende Veranlagung durchzuführen. Hierbei gelten natürlich gewisse Regeln, also einfach einen Schuhkarton hinschicken wird nichts bringen, aber wenn du dir Mühe gibst, dann klappt das schon.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Versteuern musst du dein zu versteuerndes Einkommen. Dieses ermittelt sich wie folgt (wie gesagt, ich gehe nur davon aus, dass du deinen Azubi-Lohn bekommst):
Jährliches Brutto von der Lohnsteuerkarte ABZÜGLICH "Werbungskosten" = Einkünfte
Davon gehen dann nochmal "Sonderausgaben" ab, am Ende kommt dein zu versteuerndes Einkommen raus. Liegt dieses unterhalb von 7.664 €, dann zahlst du keine Steuern, sondern bekommst jeden Euro gezahlte Lohsteuer, Kirchensteuer und Soli zurück.
Werbungskosten sind:
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (seit neuestem erst ab dem 21. km) --> Einfache Strecke X Tage X 0,30 €
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Fortbildungskosten --> Tatsächliche Kosten + Hinfahrt (km x 0,30 €) + Rückfahrt + Übernachtungskosten + "Verpflegungsmehraufwand" (24 € für einen kompletten Tag) + Fortbildungsmaterial und ähnliches
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Sonstige Weiterbildungskosten (Bücher, Kurse, Scheine, …)
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Die Fahrten zu den Kursen sind wahrscheinlich Fortbildungskosten, zumindest kann man in die richtung argumentieren… Versuchen kann nicht schaden…
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Sonderausgaben sind im Normalfall nur Versicherungsaufwendungen (Kranken-, Leben-, Renten-, Unfall-, Haftpflichtversicherung). Zwar können das auch Krankheitskosten sein, diese müssen aber schon außergewöhnlich hoch sein, um in Ansatz zu kommen. Ich nehm mal an, Unterhalt zahlst du keinen und eine Haushaltshilfe oder so hast du auch nicht…
Generell: Gibst du dem FA alles mit was du hast und schreibst ggf einen netten Text oder bringst es persönlich vorbei, kann nichts schief gehen…
Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, kannst mich auch gerne mal anschreiben, die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein kannste dir eigentlich sparen, würde ich sagen. Generell ist aber richtig, dass Kosten für Steuerberater oder LStHilfe wieder in Ansatz gebracht werden können. Nur wenn du sowieso keine Steuern zahlst, dann wirken sich zusätzliche Kosten auch nich aus 
Gruß
Seeeebi
Edith sagt, du hast nach Quellen gefragt:
Ich kann gerne die entsprechenden §§ in EStG und AO angeben, nur befürchte ich, das bringt dich nich allzu sehr weiter… Vielleicht reicht es aus, wenn ich schreibe, dass ich alles nur grob umrissen habe und seit 3 Jahren im Steuerbüro arbeite… Wenn also weitere Fragen bestehen, dann frag einfach weiter, ich schreib dann auch gerne mehr dazu 
Aso, und nur bevor sich einer aufregt: Sämtliche Aussagen sind allgemein gehalten und stellen in keinem Falle eine Rechtsberatung dar (welche nach diversen Gesetzen auch untersagt wäre ;-). Die gemachten Aussagen ersetzen in keinem Falle den Gang zu einem Steuerberater…