Weiterbildungs-, Schulungskosten Steuern / Ausbildung

Moin zusammen,

um es vorweg zu nehmen. Ich bin bis jetzt nicht dazu gekommen mir einen vernünftigen Zeitplan zu machen und mich darüber zu informieren. Deswegen stelle ich meine Fragen, Allgemeine Fragen, hier im Forum und ich denke dass es manche interessieren wird. Google spuckt so viele Ergebnisse aus die mich nicht weitergebracht haben.

Ich bin noch Azubi zum FiSi Richtung Netzwerktechnik, Sicherheit und Consulting.
Nun sehe ich mich gezwungen, alle Weiterbildungen selbst zu zahlen. Darunter fielen z.B. Cisco Kurs (ca 1500€), Astaro Zertifikat (erst 1000 Euro dann ggf. 1600 Euro) und so weiter und sofort. Alles in einem Jahr. Das sind summa summarum ca. 46% meines Gehaltes.
Plus die Fixkosten ca. 1800 Euro. Dann bleiben mir also ohne weitere Ausgaben 1100 Euro im Jahr^^. Naja… war nur ne Rechnung für mich und ich bin gerade etwas irritiert…

Wie kann man diese Kosten nun absetzen?
Zudem tucker ich seit Anfang des Jahres jeden Samstag und Mittwoch in eine andere Stadt um Kurse zu besuchen (über 30km). Da diese aber nicht der Arbeitsweg ist (der ist unter 20km) würde es mich echt interessieren wie es aussieht ob man diese Kosten irgendwie absetzen kann und vorallem wann und wo?!
Leide kann mir der Betrieb diese Kosten nicht erstatten- Ich muss was dafür tun und hoffe somit besseren Anschluß zu finden. Mal davon abgesehen dass viele meinen ich übernehme mich damit… :-/
Naja… über Infos freue ich mich.

Ich nehme auch gerne Quellen entgegen.

Grüße und Danke.

Daniel

Nüscht?

Wieso bezahlst du die Kursgebühren als Azubi???
Oder machst du das freiweillig zusätzlich?

Jopp… freiwillig. Man könnte ja meinen dass manche froh sind wenn sich der Azubi spezialisiert, aber wenn die Firma nicht zahlen kann… naja.

Ich kann dir zwar keine Tipps geben aber sieh es doch mal so:
Du investierst in DEINE Zukunft! Das heißt wenn du es jetzt
machst bekommst du bestimmt in der Zukunft besser Job-Chancen.
Das ist genau wie beim studieren. Du lernst für deine Zukunft,
auch wenn du während des Studiums kein richtiges Geld verdienst!

Moin, also die Kosten für Fortbildung und anfahrtsweg kannst du alle im Steuerbescheid geltend machen, kommt dann nur noch darauf an ob das Finanzamt das alles anerkennt, wenn ja, dann bekommst du einiges zurück, war bei mir dieses Jahr auch so, da ich auch Fortbildungen gemacht habe, die ich aus eigener Tasche bezahlt habe.

danke @DJeep: ich weiß es, darum mache ich es. Aber ich möchte dann doch noch gerne etwas vom Leben habe. Und unter 1000 Euro in einem Jahr. Naja…

@Andy_A3: Es ist anders wenn man Steuern zahlt :wink: Ich bin in der Ausbildung.

Naja… ich frage mal. Evtl. zahlt das Arbeitsamt ja was. Die IHK sollte ja sowas wissen (haha)

Naja, also bei "freiwilligen" Fortbildungen ist das bei weitem kein Muss, daß der Arbeitgeber diese finanziell unterstützt. Und wenn, dann meist mit angeknüpften Bedingungen, aber dies wird bei dir dann wohl auch nicht der Fall sein, da er nicht 100%ig abschätzen kann, ob du es auch wert bist, da du, wenn es deine erste berufliche Ausbildung ist, diesbezüglich noch garnichts vorzuweisen hast.
Denke ich mal…

Ja, also ich würde auch sagen, daß man erst eine Steuererklärung machen kann, wenn man auch (Lohn-) Steuern bezahlt.
Also diesbezüglich hätte ich mich vorher erstmal bspw. beim Steuerberater schlau gemacht, denn schlimmstenfalls bleibst du auf den Kosten sitzen, die du später hättest geltend machen können.

Moin, okay mein Fehler ^^, aber es gibt meines wissens auch eine Möglichkeit, das man die besuchten Fortbildungen Stunden kann und diese dann entsprechend wenn du ausgelernt hast auf den ersten Steuerbescheid dann mit einrechnen kann.

hmm man bekommt doch als azubi auch ausbildungsgehalt zahlt man davon keine lohnsteuer?
wenn ja kannst du auf jeden fall geltend machen:

  • kosten der weiterbildung
  • fahrtkosten (einfach gerechnet) am besten stundeplan mitgeben
  • fahrten zur lerngemeinschaft - hier am besten die tage aufschlüsseln die km anzahlen wer teilgenommen hat und alle unterschreiben dann gehts beim fia durch
  • prüfungsgebühren
  • anteilmässig kannst du auch telefon und grundgebühren für inet absetzen
  • fachliteratur (belege müssen die titel ausweisen)
  • kosten für drucker, rechner, verbrauchsmaterialien wie cds, stifte u.ä.

würde ich aber alles sammeln und dann zu einem steuerberater gehen … die kosten kannst dann auch absetzen als "hilfe zur berechnung der werbungskosten" - am besten suchst dir einen lohnsteuerhilfeverein in deiner gegend die sind immer günstiger. bin ich auch und zahl pro jahr mitgliedsgebühr von 95 euro. die machn aber von lohnsteuer bis gemeinsam veranlagung usw. alles…

Hiho.

Endlich mal ein Grund, mich zu registrieren und meinen Senf abzugeben :wink:

Grundregel: Hast du nur Einkünfte aus deiner Ausbildung, MUSST du keine Steuererklärung machen. Kannst du aber trotzdem tun. Wie, ist ganz einfach, du lädst bei deinem entsprechenden Finanzamt auf der Homepage die Forulare runter (du benötigst den Mantelbogen, auch ESt 1A genannt, sowie eine Anlage N), füllst diese aus und schickst sie ans FA. Optional kannst du auch die Formulare direkt beim Amt holen.
Mach dir keine Gedanken, wenn du dir nicht sicher bist, wo du was eintragen sollst, am einfachsten ist es, wenn du alles einträgst, wie du denkst, einen Brief dazu schreibst und ggf. Belege beilegst. Das FA hat die Pflicht, die ihnen vorgelegten Unterlagen zu überprüfen und eine dementsprechende Veranlagung durchzuführen. Hierbei gelten natürlich gewisse Regeln, also einfach einen Schuhkarton hinschicken wird nichts bringen, aber wenn du dir Mühe gibst, dann klappt das schon.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Versteuern musst du dein zu versteuerndes Einkommen. Dieses ermittelt sich wie folgt (wie gesagt, ich gehe nur davon aus, dass du deinen Azubi-Lohn bekommst):
Jährliches Brutto von der Lohnsteuerkarte ABZÜGLICH "Werbungskosten" = Einkünfte
Davon gehen dann nochmal "Sonderausgaben" ab, am Ende kommt dein zu versteuerndes Einkommen raus. Liegt dieses unterhalb von 7.664 €, dann zahlst du keine Steuern, sondern bekommst jeden Euro gezahlte Lohsteuer, Kirchensteuer und Soli zurück.

Werbungskosten sind:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (seit neuestem erst ab dem 21. km) --> Einfache Strecke X Tage X 0,30 €

  • Fortbildungskosten --> Tatsächliche Kosten + Hinfahrt (km x 0,30 €) + Rückfahrt + Übernachtungskosten + "Verpflegungsmehraufwand" (24 € für einen kompletten Tag) + Fortbildungsmaterial und ähnliches

  • Sonstige Weiterbildungskosten (Bücher, Kurse, Scheine, …)

  • Die Fahrten zu den Kursen sind wahrscheinlich Fortbildungskosten, zumindest kann man in die richtung argumentieren… Versuchen kann nicht schaden…

  • Sonderausgaben sind im Normalfall nur Versicherungsaufwendungen (Kranken-, Leben-, Renten-, Unfall-, Haftpflichtversicherung). Zwar können das auch Krankheitskosten sein, diese müssen aber schon außergewöhnlich hoch sein, um in Ansatz zu kommen. Ich nehm mal an, Unterhalt zahlst du keinen und eine Haushaltshilfe oder so hast du auch nicht…

Generell: Gibst du dem FA alles mit was du hast und schreibst ggf einen netten Text oder bringst es persönlich vorbei, kann nichts schief gehen…

Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, kannst mich auch gerne mal anschreiben, die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein kannste dir eigentlich sparen, würde ich sagen. Generell ist aber richtig, dass Kosten für Steuerberater oder LStHilfe wieder in Ansatz gebracht werden können. Nur wenn du sowieso keine Steuern zahlst, dann wirken sich zusätzliche Kosten auch nich aus :wink:

Gruß
Seeeebi

Edith sagt, du hast nach Quellen gefragt:
Ich kann gerne die entsprechenden §§ in EStG und AO angeben, nur befürchte ich, das bringt dich nich allzu sehr weiter… Vielleicht reicht es aus, wenn ich schreibe, dass ich alles nur grob umrissen habe und seit 3 Jahren im Steuerbüro arbeite… Wenn also weitere Fragen bestehen, dann frag einfach weiter, ich schreib dann auch gerne mehr dazu :wink:

Aso, und nur bevor sich einer aufregt: Sämtliche Aussagen sind allgemein gehalten und stellen in keinem Falle eine Rechtsberatung dar (welche nach diversen Gesetzen auch untersagt wäre ;-). Die gemachten Aussagen ersetzen in keinem Falle den Gang zu einem Steuerberater…

Alter Schwede… danke für die Info ^^.
Wenn ich deine Hilfe in Anspruch nehmen darf, dann würde mich direkt interessieren, ob ich die Kosten auch auf die Steuererklärung meiner Eltern packen kann? Ich wohne ja noch in diesem Haushalt offiziell und von daher würde dass gehen?
@Seeeebi

im zweifel eher nicht…

generell ist es so, dass nur derjenige die kosten ansetzen kann, dem sie auch entstanden sind, will heissen, wer zahlt, darf ansetzen.
wenn deine eltern beispielsweise ein fachbuch für dich kaufen, so stellt sich nun das problem, dass deine eltern dir damit im prinzip ein geschenk machen. ein geschenk ist nicht absetzbar in der steuererklärung. da das fachbuch auch nichts mit der arbeit deiner eltern zu tun hat, stellen die kosten dafür generell auch für sie keine werbungskosten dar…

ansonsten weiß ich jetzt nicht, welche kosten du sonst gemeint hast. fahrtkosten, verpflegungsaufwand und alles, was sonst noch so pauschal unterstellt wird, müssen auch zwingend in deine steuererklärung…

einzig bei den versicherungen wird es wohl so sein, dass diese bei deinen eltern in der erklärung anzusetzen sind (allerdings auch nicht alle, sondern nur diejenigen, die deine eltern auch zahlen)

hmm, am besten schreibst du mir einmal, um welche kosten es dir konkret geht…

gruß