Was tun, Mieter(Garage) zahlt nicht....

Hallo Leute,

ich hatte für 4 Monate einen Tiefgaragenstellplatz vermietet. Der Mieter hat 2 Monate ohne Probleme gezahlt, danach kam einen Monat nix und den letzten Monat auch nichts.

Ich habe ihn daraufhin angerufen:„Oh, da muss wohl bei der Bank was schiefgegangen sein, ich hole den Wagen eh ab übergebe auch die Schlüssel“.
Nun sind knapp 10 Tage vergangen, hat seinen Wagen abgeholt, aber mir weder die Schlüssel übergeben noch das Geld überwiesen. Ich habe ihm geschrieben(am Dienstag), dass ich ihm noch 3 Tage Frist gebe mir die Schlüssel umgehend zu übergeben und das Geld zu überweisen.

Was soll ich am besten tun?

bye
suedi

+ Dieser Beitrag wurde von suedi am 06.04.2006 bearbeitet

Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag?

Ist eine Untervermietung gestattet? Oder ist es Dein Eigentum?



hi einen vertrag gibts, untervermietung ist gestattet.


Kannst ihn auf alle Fälle anmahnen mit Mahngebühren… und droh ihm Einsatz von Rechtsmitteln (dadurch Entstehung weiterer Kosten) an. Frist zur Zahlung: 10 Tage. Danach ab zum RA, falls nicht bezahlt.

Gruß

Bringt es etwas wenn ich direkt zur Polizei gehe?
Der Anwalt wirds vielleicht nichtmal annehmen(schon 2 mal sowas gehabt wg. Ebay) da der Betrag zu niedrig ist…

Wie, Dein Anhalt hat zweimal was abgelehnt, weil der Betrag zu niedrig war?
Meiner hat gesagt, dass ich immer kommen kann, auch wenns nur um 10ct geht g.
Frag ihn doch einfach mal.

greetz

Polizei kann dir da nicht helfen, da das was zivilrechtliches ist und nix strafrechtliches.

Wie ich MUSS mir einen Anwalt nehmen?
Das kann doch nicht sein, bist du dir da sicher?

Ja, Polizei treibt ja keine Mieten ein. :grins:

Probiers doch erstmal mit nem Mahnschreiben inkl. 5 oder 10 Euro Mahngebühr. Und schreib mit rein, dass du nach 10 Tagen Zahlungsziel rechtliche Schritte einleiten wirst, sollte er sich nicht melden bzw. zahlen.

Und dann abwarten… und wenn er nicht zahlt, dann zum Anwalt, dessen Gebühren der Schuldner (in dem Fall der Mieter) mit zahlen muss… das Dumme ist nur, dass du derjenige sein wirst, der die Anwaltskosten auslegen muss.

rechtschutz habe ich, also das sollte nicht das thema sein.


Das Schreiben solltest Du übrigens direkt als Einschreiben rausschicken, und die Kosten ebenfalls in der Rechnung draufschlagen.

Bei einem solchen Einschreiben freut sich jeder Anwalt nen Wolf, weil er dann kaum noch was zumachen hat.

ahhhhh noch was

wie siehts aus mit zur polizei gehen wenn der Typ noch meine Schlüssel hat??

Hey an alle A3,
als erstes würde ich ihm schriftlich :freak:kündigen,
als 2tes würde ich ihm eine Frist setzen den Schlüssel rauszurücken und ihm androhen die Schliessanlage auf seine Kosten :heul:auswechseln zu lassen, und die Rechnung notfalls mit Mahnbescheid :vertrag:eintreiben zu lassen.
solche drohungen haben mir schon oft geholfen.
ich hoffe sie helfen dir auch.:sieg:
gruss SEAN



Hi

also schlüssel kann ich definitiv nicht wechseln, da duplexgarage(4er) und die Tiefgarage benutzen ca. 200 leute…

naja ich werde mir was einfallen lassen

bye

eben deshalb braucht du ja deinen schlüssel wieder, sonst kommen die 200 leute irgendwann zu dir und wollen das schloss tauschen lassen.
du sollst ihm ja auch damit auch nur angst machen= drohen, damit er die schlüssel rausrückt.

Das wir Dir nix nützen, es sei den du hast in deinem Rechtsschutz einen Vermieterrechtschutz abgeschlossen. Die wirst du in einem normalen Vertrag nicht haben, da diese extra ist und an der Höhe der miete berechnet wird.
Deine Rechtsschutz wird diese Kosten also nicht tragen !!!

Es wird nur der weg über Mahnung und wenn das nix nutz wirst Du leider deinen Anwaltskosten selber tragen.

Olli

  1. wg. dem Finanziellen am besten 3x anmahmen, dann gerichtlichen Mahnbescheid…spätestens dann wird zahlen

  2. wg. Deinem Eigentum kannst Du den Schlüssel nach Kündigung des Vertrags zur Not gerichtlich auf Herausgabe klagen.

brauche ich für diesen gerichtlichen mahnbescheid unbedingt einen Anwalt?
Wie mache ich das ganze?(Versucht natürlich zuerst die die Mahnung)

danke euch
suedi

Nein du brauchst keinen Anwalt, die Formulare bekommst du bei jedem Amtsgericht und ich glauch sogar in guten Schreibwarenläden. Ausfüllen geht relativ einfach (Name, Adresse, Grund und Summe) abgeben beim Amtsgericht, kostet aber was (ich weiss nicht wieviel denke ca. 50€, die werden aber dem Schuldner mit aufgebrummt, sodas Du die nur vorstrecken musst).
Dann gehen die Dinge ihren lauf. Natürlich musst Du vorher gekündigt haben und gemahnt usw.

mahnung geht erst nach verstreichen einer angemessenen FRIST, die genau noch am besten mit datum erwähnt ist bis zum… .

tagsdrauf kannste dann mahnung schreiben und alles andere machen.!

d.h. so ca 10 Tage, danach darfst du erstemal Mahnen…