mir ist gestern jemand rückwärts von vorne in meinen A3 geknallt.Tja,die Stoßstange samt meinem vor 4 Tagen eingebauten Kamei-Grill sind hinüber.Mir hat jemand erzählt,dass das Auto bei einem Schaden über 1000,- als Unfallwagen zählt und ich dann eine Wertminderungspauschale von der Versicherung bekommen würde.Deshalb würde mich interessieren,ob der Schaden über 1000,- kommt. Und weiß jemand,ob ich Anspruch auf einen Ersatzwagen habe,für die Zeit,die meine Auto in der Werkstatt ist?
Hallo Oliver!
Am besten nimmst Du Dir einen Gutachter. Dieser kostet Dich gar nichts, da er von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Der Gutachter schätzt dann den Schaden (bestimmt über 1000,-DM) und berechnet auch den Wertminderungsanspruch und die Ausfallkosten (sprich Mietwagen).
Dann hast Du keinen Ärger und bekommst Dein Geld.
Hi,
… aber da must du auch ein wenig aufpassen. Bei einem Schaden unter 1200 DM kann die Versicherung nur eine Kostenvoranschlag verlangen und dir das Gutachten vielleicht auch nicht bezahlen (weil es auch wesentlich teuer ist).
Bei einen Lakierer, nicht bei Audi direkt, kosten Dich die Arbeit ca. 250,- bis 350,- DM. Eine neue RS - Stoßstange kosten bei eBay ca. 400 DM.
Zunächst würde ich bei Deiner Werkstatt nachfragen wieviel sie für die Reparatur verlangen würde. Wenn es teurer als 1.200,-- DM kommt, kannst Du Dir überlegen ob Du noch einen Gutachter zu Rate ziehen willst oder nicht. Du kannst natürlich den Gutachter beauftragen, der die offiziellen Audi-Werkstattpreise bei seiner Berechnung zugrunde legt, und Dir den Schaden von der gegnerischen Versicherung bezahlen lassen. Hinterher gehst Du zu einem freien Karosseriebetrieb und läßt den Schaden (preiswerter) beheben.
Mein Vater hatte vor kurzem nicht aufgepaßt und ihm ist in die hintere linke Tür ein alter Polo gefahren. Die Audi-Werkstatt hatte für die Reparatur 4.000,-- DM + MwSt. veranschlagt. Er hat den Wagen dann aber bei einem freien Karosserie- und Lackierbetrieb reparieren lassen, bei dem unser Audi-Händler auch seine Wagen lackieren läßt. Mit offizieller Rechnung kostete der Spaß nur 2.000 DM inkl. (!) MwSt., die Qualität ist top und der Vollkaskorabatt wurde gerettet!
In Deinem Fall steht Dir auf jeden Fall für die Zeit der Reparatur ein Leihwagen zur Verfügung oder Du bekommst Nutzungsausfall. Die voraussichtliche Reparaturzeit steht in einem evtl. angefertigten Gutachten mit drin.
Danke für die Tipps,
habe morgen erst mal einen Termin bei meiner Werkstatt.Die kucken sich das dann mal an und schätzen was es kostet und wie lange die für die Rep. brauchen.Dann ruf ich zur Sicherheit noch mal bei der gegnerischen Versicherung an und frage,ob sie mir auch nen Leihwagen zahlen,denn mein Unfallgegner hat wohl noch keine Schadensmeldung gemacht.Naja schau mer mal,habe leider noch keine Erfahrung mit so was,bin bis jetzt zum Glück noch nie in so ner Situation gewesen.