Was kann passieren wenn die Miete nicht gezahlt wird?

Hi,

wollte mal aus rein Interesse erfahren was kann passieren wenn die Miete nicht gezahlt wird?

hallo,
ich meine du hattest vor gar nicht so langer zeit einen beitrag eröffnet in welchem du geschildert hattest das du lt. vertrag zwei monate zu früh ausgezogen bist.

die konsequenz davon ist dann jetzt wohl das du die miete einfach nicht bezahlen möchtest. im endeffekt wird diese dann von deinem vermieter eingeklagt und du musst sie dann zzgl gerichtskosten schön brav nachzahlen.

ich hatte bei deinem ersten thema nichts geschrieben weil mich so leute wie du irgendwie aufregen … weiss auch nicht du schließt einen vertrag ab (beidseitige willenserklärung und so) und dann wird wegen zwei monatsmieten herumgepienzt. kann dein vermieter etwas dafür das du mir nichts dir nichts ausziehst? stell dir vor dein vermieter kommt morgen zu dir und sagt „tschüss - wohnung verlassen“. wär ja auch nicht so in ordnung oder? als alternative bietet er dir 3 versiffte wohnungen an die du nicht möchtest und ist dann raus aus der nummer … !? wär das in ordnung? so verträge schließt man ja nicht aus scheiss und bis du das kapierst solltest vielleicht bei mutti wohnen!

da vergeht einem doch echt die lust an ner immobilie mit dem hintergedanken das man die ja immer noch vermieten kann. an so nette mieter wie dich dann. wieso bist du nicht zwei monate später ausgezogen? wieso zahlst die bescheuerten 400€ einfach (mehr wirds kaum sein) und gut ist … sowas nennt man dann lehrgeld.

und jetzt … feuer frei duckundweg
göks

Wie war das noch… Geiz ist geil!

In diesem Sinne - gute Nacht!

Würde vorschlagen demnächst etwas weniger zu schwimmen oder ins Kino und natürlich Partys feiern

Du bist Deutschland :stock:

Matse


@Gerks : :daumen: - so und nicht anders !

@Jackie : Probier´s doch mal aus, die Miete nicht zu zahlen…und berichte und dann mal von Deinen Erfahrungen…:vertrag:

PS : Schau lieber nochmal nach, ob Du nicht ne Kaution bezahlt hast :knebel:…meist 1-3 Monatsmieten…
Dann kannste getrost die Zahlungen einstellen *schläge*…und Dein Vermieter lacht sich ins Fäustchen :king:



@Gerks: Ich wollte eigentlich das gleiche posten. Danke für die gesparte Mühe! :wink:

ja, habe ich

weil eine Wohnung frei geworden ist, wo wir früher einziehen konnten und hatten die Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt, deswegen zwei Monate früher.

ne ist klar, haben zwei Kautionen bezahlt. Es wurde ausgemacht er behält sich die Kaution und ich brauche zwei Monate nicht zu zahlen.

Man kennt nicht die Hintergeschichte. Habe schon 5-6, glaube ich, Nachmieter erbracht keiner wurde genommen obwohl Leute dabei waren die voll in Ordnung waren :boese:.

Die Daten der Leute hat er sich schön aufgehoben. Erst alles ausfüllen lassen und dann „nein sie bekommen nicht die Wohnung“.
Ich denke mal wenn wir die Zwei Monate noch bezahlt haben, 610€, wird er sich einen der Leute die wir erbrachten haben nehmen. Ich fühle mich von den Leuten verarscht und das sehe ich nicht ein. Deswegen die Frage.

:daumen:

Gruß Andy



:daumen:
Wahnsinn was es für leute gibt…

Was hätte er davon? Ob ihr die Miete für die nächsten 2 Monate zahlt oder der Nachmieter ist doch wurscht.

zwei MOnate weniger Abnutzung in der Wohnung, davon hätte er zumindest marginal schon was
:lolhammer:

wenn der vermieter auch noch die kaution behält…dann hat er 3 statt 2 mieten…oder?

Tja, dann halt ich auch nochmal.

Die Kaution ist dazu da, eventuell an der Wohnung und den dazugehörigen Einrichtungen / Geräten etc. durch den Mieter verursachten Schaden abzudecken.

Sie ist in keiner Weise als Mietvorauszahlung zu betrachten. Der Vermieter wird im schlechtesten Fall die ausstehende Miete einklagen und den an der Wohnung entstandenen Schaden von der Kaution abziehen. Wenn du dich stur stellst und tatsächlich die Miete nicht zahlst, denn kann es sein, dass dein Vermieter den entstandenen Schaden auf die volle Höhe der Kaution veranschlagt. Glaub’ mir, es ist kein großes Problem, einen Schaden in Höhe von ein bis zwei tausend Euro festzustellen. Somit ist die Kaution weg, die ausstehende Miete wird eingeklagt. Die Chancen, dass das Gericht die Klage nicht anerkennt laufen gegen null (Mietvertrag ist unterschrieben, du bist rechtsfähig etc.). Hinzu kommt, dass der Vermieter die Übergabe der Wohnung ablehnen kann, wenn Sie in einem schlechten (ist recht subjektiv) Zustand ist. Das bedeutet, dass er ggf. noch Nutzungsausfall geltend machen kann.

In Summe:

  • Kaution weg
  • Miete wird eingeklagt
  • Du trägst die Kosten für das Verfahren
  • Ggf. zahlst du den Nutzungsausfall

Hast du da Bock drauf?

Keine Ahnung, was in diesem Fall mit Schufa- Einträgen etc. ist. So was kann sich eigentlich nur jemand leisten, der eh schon nix mehr hat. Und mit nix mehr meine ich auch nix mehr. Also kaum Geld zum Leben. Dem ist dann scheißegal, ob ein weiterer Gläubiger dazu kommt oder nicht.

Es sieht doch so aus: Du vermasselst das mit der fristgerechten Kündigung und der Vermieter ist der Dumme.

Wenn das für dich OK ist, dann kann ich dir auch nicht helfen. Ansonsten: Augen zu und durch. Zahl die blöde Miete und gut.

Cal


Ich kann ihn allerdings schon ein wenig verstehen,wenn er 5-6 Nachmieter bringt und der Vermieter nimmt keinen von denen würde ich mich auch ärgern,jedoch die Miete natürlich bezahlen.

Falsch! Kaution ist nur für Mietausfälle gedacht, und darf nur mit gegenseitigen Einverständniss mit eventuellen Schäden verrechnet werden. Wenn man als Mieter dazu nicht genickt hat, kann man auf eine sofortige Auszahlung bestehen, und Schäden o.ä. werden getrennt abgerechnet.

Was den eigentlichen Fall betrifft…den Vermieter trifft keine Schuld, dass Du umziehst und er hat nunmal das Recht Nachmieter abzulehnen. Ich kann mich Gerks nur anschließen.

Deine Kaution wird mit den ausgefallenen Mieten verrechnet werden, was aber nicht heißt, dass da nicht noch was nachkommt auf Grund von benötigten Reparaturen/ Maler oder Tapezierarbeiten.

  • Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 03.11.2005 bearbeitet

Das ist so nicht richtig.

Wozu darf der Vermieter die Kaution verwenden?

Gerät der Mieter während der Mietzeit mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand, kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Denn die Kaution dient in erster Linie dazu, dem Vermieter Sicherheit zu geben, damit am Ende des Mietverhältnisses nicht eine Forderung offensteht, die der Mieter dann nicht mehr begleicht. Andererseits darf sich der Vermieter aber auch nicht beliebig aus der Kaution bedienen. Bei rückständiger Miete darf er das nur tun, wenn über seine Forderung entweder rechtskräftig entschieden ist oder aber seine Forderung ganz offensichtlich begründet ist. Hat der Mieter die Miete gemindert und war die Mietminderung berechtigt, kann der Mieter den Vermieter gerichtlich zwingen, den Betrag, den der Vermieter evtl. vom Kautionskonto genommen hat, dort wieder einzuzahlen (LG Mannheim, WM 96, S.269). Hat sich der Vermieter jedoch zu recht aus der Kautionssumme bedient, kann er wiederum den Mieter zur Auffüllung verpflichten (BGH, WM 72, S. 57).

Ansonsten dient die Kaution als Sicherheit für Forderungen des Vermieters, die ihm am Ende des Mietverhältnisses zustehen, z.B. Schadensersatz für Beschädigungen an der Wohnung, nicht gezahlte Nebenkosten etc.

Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen evtl. Forderungen des Vermieters auf Zahlung von Miete mit seiner Kaution aufzurechnen. Der Mieter darf also nicht am Ende der Mietzeit seine Kaution quasi „abwohnen“, weil er vermutet, daß der Vermieter sie ohnehin nicht ohne Streit zurückzahlen

Wann muß die Kaution zurückgezahlt werden?

Der Vermieter muß die Kaution ist nicht gleich nach Ende des Mietverhältnisses, sondern erst nach Rückgabe der Wohnung zurückzahlen (BGH NJW 1972, 721). Dabei muß der Vermieter aber die Kaution nur dann in voller Höhe zurückzahlen, wenn seine sämtlichen Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Anderenfalls darf er die Kaution (dazu ist sie ja schließlich da) zur Deckung seiner Ansprüche verwenden und muß nur den Rest an den Mieter auszahlen. Der Vermieter kann die Kaution insbesondere für noch offenstehende Miete, noch offenstehende Nebenkosten und zu Recht zu fordernde Reparaturkosten verwenden. Der Mieter muß dem Vermieter eine gewisse Zeit nach Rückgabe der Wohnung lassen, um feststellen zu können, welche Ansprüche ihm denn eigentlich noch zustehen. Während dieser Zeit kontrolliert dann der Vermieter die Wohnung und stellt fest, welche Schäden er dem Mieter in Rechnung stellen kann.

Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten leider stark umstritten: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (Re WM 87, 310) hängt die Überlegungsfrist, die dem Vermieter zusteht, wie üblich von den berühmten Umständen des Einzelfalles ab. Der Kautionsrückzahlungsanspruch kann dann evtl. sofort oder ziemlich bald nach Rückgabe der Wohnung fällig werden, wenn nämlich feststeht, daß zwischen den Parteien alles geklärt ist und der Vermieter nur eine kurze Frist zur Überlegung braucht, um festzustellen, was gezahlt werden muß. Sind die Schäden an der Wohnung erheblich, stehen mit Sicherheit noch Heizkosten offen und dauert es einige Monate, bis von der Ablesefirma die Heizkostenabrechnung kommt, kann der der Vermieter die Zahlung der Kaution bis zur Vorlage der Heizkostenabrechnung (+ einer mehrwöchigen Frist für seine eigene Abrechnung) zurückstellen.

Die lokalen Gerichte räumen dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von zwischen zwei und sechs Monaten (selten länger) ein.

6 Monate: OLG Karlruhe, WM 87, S. 156, OLG Celle, WM 86, S. 61; LG Saarbrücken, WM 79, 140; AG Köln und AG Wennigsen, WM 87, 258
3 Monate: LG Köln, WM 84, S. 109; AG Herford, WM 87, S. 131
2 Monate: AG Dortmund, WM 81, S. 235

  • Dieser Beitrag wurde von andy1980 am 03.11.2005 bearbeitet

  • Dieser Beitrag wurde von andy1980 am 03.11.2005 bearbeitet

Naja man kann als Mieter auf einige Dinge bestehen aber wenn ich als Vermieter einfach meine Miete nicht bekomme (scheinbar ohne Grund) dann kann der auf seine Kaution bestehen wie er möchte. So Dinge beruhen abgesehen von den rechtlichen Dingen auch immer auf Gegenseitigkeit. Und wenn der Mieter dumm kommt dann braucht der Vermieter ja nicht der dumme sein.

Grüsse

Wunderbar Andy! Danke!

Das macht den Fall natürlich komplizierter…also wird’s wohl doch erstmal vor Gericht landen, was das gesamte Thema noch mal bisserl teurer macht für den Threadsteller…

behalt die schlüssel dann bleibt die wohnungen die 2 monate auch leer :wink:

schliesse mich da speedsta an.

wenn du abzocke vermutest (z.b. dass der vermieter die zwei monate von dir kassiert und aber bereits andere mieter auch zahlen lässt, sowas kommt ja vor) dann bleib einfach weiterhin diese zwei monate tatsächlich mieter.

dem vermieter geht es hier allerdings scheinbar mehr ums prinzip, denn sonst würde er einen nachmieter akzeptieren.
habe noch nie erlebt, dass von 5 möglichen nachmietern keiner geeignet war. aber auch das kann natürlich mal sein.

also im recht ist der vermieter, also zahl die mieten und behalte auch noch zwei monate die schlüssel, bringe die wohnung in dieser zeit in ordnungsgemäßen zustand und damit hat sichs.