was kann man machen wenn bei ebay nicht gezahlt wird??

Hi

Ich habe meinen dvd -player und einen moniciver verkauft für zusammen knapp 400 euronen.
So nun ist des so das der mir das abgekauft nach 10 tagen nicht mal eine mail geschickt weder auf meine fragen antwortet. ich bräuchte aber die kohle weil ich mir einen neuen radio besorgt habe, in der zuvesicht ja das nemm ich schnell von konto und das ebay geld dürfte bald eintreffen. Hatte ich mir gadacht :slight_smile:
:boese:
Bis heute ist keine reaktion gekommen. aber ihn schon mehrmal emails geschrieben heute habe ich denn vorfall bei ebay gemeldet.
Aber was könnte ich noch machen? weiß das jemand?
Und wegen sowas bekomme ich warscheinlich schlechte bewertung weil ich geb ihn eine und er wird mir als rache dann auch eine geben.
Ich glaub ich
:teufel:

http://www.moskau-inkasso.de/ :daumen:

  • Dieser Beitrag wurde von phantom am 07.12.2005 bearbeitet

es gibt leider urteile, dass ebay-auktionen keine bindenden kaufverträge sind.
erst mit der zahlung, bzw. willenserklärungen in der abwicklung danach wird ein tatsächliches geschäft draus.
die ebay-auktion ist eher als unverbindliche kleinanzeige zu shehen und die abgabe eines gebots als ‚kaufinteresse‘.

ebay stellt dies in eigenem interesse natürlich anders dar, was aber rechtlich gesehen egal ist.
ebay kann aber natürlich seine eignene regeln auf seine nutzer anwenden und den nutzer dann ausschliessen oder dergleichen.
aber das hilft in so einem fall ja nix.

somit kannst du also aus meiner sicht gar nix machen.

(kann aber ja sein, dass es mittlerweile andere rechtsauffassungen gibt.)

Weiß wenn er schreiben würde das er es nicht will dann mach ichs halt wieder rein. aber wenn ichs jetzt verkauf und erkommt dann daher er will die sachen steh ich blöd da.
Danke an euch beiden
:sieg:

hast die postadresse?

schick ihm ein einschreiben mit fristsetzung.
dabach setzt das zeug neu rein.

vielleicht steht er ja auch im tel-buch?
dann einfach anrufen und fragen was sache ist.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 07.12.2005 bearbeitet

Ja adresse hätt ich, praktisch einschreiben verfassen wo ich ihn auffordere bis zu den und denn zu zahlen. wäre gute idee

Über adresse kann ich ja tel. auch rausfinden. super denn ruf i solange an bis er dran geht.
:respekt:

Ansonsten wende dich parallel an Ebay, die kontaktieren den dann, und wenn er nicht reagiert, wird er verwarnt, was ihm seine zukünftigen Käufe bei Ebay sehr erschweren wird…

angebot an 2. höchsten machen… :slight_smile:
einfachste und unkomplizierteste.
Nur die ebaygebühren von dem urspünglichen Bieter zurückfordern nicht vergessen !

gibt aber auch fälle wo leute 1 monat im krankenhaus liegen, und keinerlei internetfähige angehörige haben…
Selten aber möglich.

  • Dieser Beitrag wurde von Audisteve am 07.12.2005 bearbeitet

Hi,
haste mal ne Quelle diesbezüglich. Das würde mich mal näher interessieren.

Hi!

Also wenn du die Adresse hast, bekommst du mit ein bisschen Glück ja auch die Telefonnummer. Wenn der Gute im Telefonbuch steht.
Ich, der meistens immer an das Gute im Menschen glaubt, hatte schon mal so einen ähnlichen Fall. Der Käufer hat sich bei mir erst nach ~17Tagen gemeldet, vorher auch keine Reaktion. Hat sich dann 1000 mal entschuldigt. War in Urlaub und hatte vergessen, vorher zu schreiben.

Also versuch doch einfach mal anzurufen. Musst dich ja noch nicht mal melden, wenn du dich nicht traust, aber so kannst du vllt schon mal rausfinden, ob überhaupt jm. zu Hause ist.

Wenn ja, dann entweder mit dem Käufer sprechen, oder noch ein bisschen warten (weiß nicht, ob man nach 10 Tagen schon zum Bezahlen auffordern darf / sollte), und ein Einschreiben hin schicken.

Also so würde ich vor gehen.

Vllt hilft dir das weiter,

Grandmaster

Habe angerufen er meinte so das war sein sohn und der ist in der schule er kann nix dazu sagen. ich habe darauf gesagt wenn er das teil nicht will dann soll ers sagen aber mit grund ansonsten zahlen sonst…
Naja mal schauen. nach 7 tagen kann man fall melden und bis tag 46 glaub ich muss es abgeschlossen sein sonst ist verjährt steht in ebay drin. lieber eher als zu spät
:daumen:

  1. Erinnerungsmail schicken
  2. Meldung an Ebay wegen nicht bezahltem Artikel
  3. Antrag auf erstattung der Verkaufsprovision innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung a Ebay.

@MatthiasSch

nein, konkret jetzt leider nicht.
aber solche fälle waren bereits des öfteren in den nachrichten und zeitungen zu lesen.
meist geht es dabei allerdings um höherwertige sahcen.
ich erinnere mich an zwei fälle, 1x auto, 1x hausbau.

die feststellung, dass online-auktionen jedoch keine echten auktionen im rechtlichen sinne sind sollte sich finden lassen.
ich google mal.

tja, ich bin wohl schon zu alt.
das ist dann wohl schon länger her.

das eine ebay-auktion kenie ‚auktion‘ ist stimmt zwar noch, allerdings ist es nun so, dass es normale kauf-verträge sind, was auch bereits rechtlich festgestellt ist (einzelstreitfälle gibts natürlich dennoch, irrtum etc…)

nachzulesen ist das zb. hier mit angabe von paragraphen und urteilen:
http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beitraege&gl
http://www.ratgeberbox.de/ratgeber/artikel/artikel_518065/ru

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 08.12.2005 bearbeitet

Danke, dir.