Wann verfällt der Brief bei nem abgemeldeten Auto?

Hallo zusammen,
folgende Frage an Euch:
Ich habe mir vor 3 Jahren ein 1er Golf Cabrio als Zweitwagen zugelegt da ich beruflich nicht mehr zum Motorradfahren kam.
Dieses Jahr nun möchte ich mir wieder ein Mopped holen.
Wie es aber so ist habe ich auch an dem 1er noch einiges investiert und möchte ihn eigentlich nicht verkaufen.3 Fahrzeuge anmelden ist aber auch nicht. Was passiert denn wenn ich das Cabrio abmelde und der Tüv abläuft?
Vollabnahme falls ich ihn irgendwann mal wieder anmelden möchte?
Ab einem bestimmten Zeitraum verfällt doch der Brief!
Wann wäre der Zeitraum des verfalls und was würde dann auf mich zukommen da das Fahrzeug auch einige Eintragungen hat?

Sorry für die vielen Fragen! Warum ist in Deutschland auch alles so kompliziert?
Gruss, Markus


Soweit ich korrekt informiert bin, wurde vor kurzem eine Änderung eingeführt. Nun muss erst nach 7 Jahren eine Vollabnahme gemacht werden, zuvor waren es 6 Monate.

Vielleicht korrigiert mich noch jemand, aber ich bin zumindest ziemlich sicher, da ich auch gerade mein Cabriolet abgemeldet hab.

Gruß, Mac

Der Brief verfällt meines Wissens gar nicht, Du bekommst jetzt lediglich bei einer Wiederanmeldung einen neuen Brief nach dieser COC-Verordnung ausgestellt.

Gruß,
Frank

HM…waren das nicht 18 Monate? Und davor 6 Monate?

Naja, mein Rocco ist schon 5 Jahre abgemeldet…ich glaube, der fällt sicher nicht mehr darunter…wäre schön, wenn nicht so wäre :slight_smile: Dann würd ich den glatt für 3 Monate im Sommer richtig zulassen :slight_smile:

Also nach 18 Monaten ist eine Vollabnahme notwendig, also der Brief sozusagen verfallen! Natürlich gibt es dann DEN neuen Brief!

Da muss ich meinem Vorredner zustimmern. 18Monate kann das Auto abgemeldet sein, dann ist erst eine Vollabnahme erforderlich.
Und der Brief eines Autos verfällt nicht. Wie gesagt, wenn man das Auto anmeldet gibt es eben diesen neuen EU-Brief-Müll.

Gruß Jan

Laut ADAC:
Das Wiederzulassungsverfahren nach Außerbetriebsetzung ist in § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die ab 01. März 2007 Gültigkeit besitzt. Danach ist bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges lediglich die Hauptuntersuchung vorzunehmen, sofern seit der Stilllegung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Eine Vollabnahme, die bisher nach 18 Monaten obligatorisch war, ist nun erst nach Überschreiten der 7-jahres-Frist notwendig.

Somit gilt:

Ab 01.03.07: die Frist von 18 Monaten wird auf 7 Jahre verlängert und das betrifft auch die Fahrzeuge die bis zum 01.03.07 die 18 Monate noch nicht komplett haben. Wessen 18-Monats-Frist am 28.02.07 ausläuft hat leider Pech gehabt
:zahnlos:

Endlich mal wieder gute Nachrichten!

Na das sind doch mal gute Nachrichten!
Dann kann ich mir ja noch überlegen ob ich mein Cabby einmotte oder verkaufe.
Hatte mit den Eintragungen schon genug meinen Kampf und wenn ich dran denke das alles im Rahmen einer Vollabnahme nochmals durchmachen zu müssen wäre mir der Spass an ihm vergangen.
Danke und Gruss, Markus