Normalerweise bleibste auf dem Schaden sitzen.
Das ist der Grund wieso ich für die Firma nie wieder mit meinem Privaten Fahren werde … hatte nen kleinen Unfall und die hamm mich drauf sitzen lassen.
Wenn deine Firma gnädig ist beteiligen sie sich evtl an dem Schaden … müssen sie aber nicht.
Die Schule wird sich von dem ganzen nix annehmen.
Viel Glück
wenn du mit dem privaten fahrzeug für die firma unterwegs bist, ist dies doch mit durch die firma versichert, oder? muste deswegen extra mal mein kennzeichen und alles angeben. aber ob darunter jetzt auchkratzer fallen ??? denk mal eher net.
Letzerer, bzw. wohl du selber !!
Privatfahrten- ob im Namen des Herrn (sprich Firma *g) oder nicht- sind wie der Name schon sagt, privat.
Wenn dir die Firma einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hätte, haftet auch die Firma. Ansonsten bleibst du ganz alleine auf dem Schaden sitzen.
Hast du wenigstens eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet ?? Mit etwas Glück könnte ja schliesslich jemand festgenommen werden, der in der Umgebung auf frischer Tat beim Zerkratzen von Autos festgenommen wurde…stellt sich dann halt die Frage, ob derjenige in der Lage ist, den/ die von ihm verursachten Schaden/ Schäden zu regulieren *g. Aber dazu musst du halt etwas in der Hand (sprich Anzeige) in der Hand haben.
Viel Erfolg,
B.
ich hoffe Du hast den Schaden dann wenigstens in deiner Steuererklärung angegeben. Selbstverschulderte Unfälle mit dem Privatwagen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle, oder für die Firma kann man von der Steuer absetzen.
@andy01090
Der Vandalismus auf dem Schulparkplatz wird wohl an Dir hängen bleiben wenn deine Fa. nicht so kulant ist Dir das zu bezahlen.
Hatte ich auch. Allerdings nicht in der Arbeit.
Hab aber solange gewartet, bis sich die Kratzer von selbst entfernten.
Hab so lange gewartet, bis sämtliche Blechteile, die verkratzt waren, entweder bei einem Unfall beschädigt wurden oder Audi zwecks Rostgarantie diese Kratzer mitentfernt hat.
ich hoffe Du hast den Schaden dann wenigstens in deiner Steuererklärung angegeben. Selbstverschulderte Unfälle mit dem Privatwagen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle, oder für die Firma kann man von der Steuer absetzen.
@andy01090
Der Vandalismus auf dem Schulparkplatz wird wohl an Dir hängen bleiben wenn deine Fa. nicht so kulant ist Dir das zu bezahlen.
Hi,
hier ist er: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. „Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“
Steht jetzt natürlich nichts direkt von Unfallkosten, Fakt ist aber, dass ich außergewöhnliche Autokosten, die nicht durch die km-Pauschale (EUR 0,30) abgegolten sind, als Werbungskosten geltend machen kann, wenn der Unfall auf der Fahrt zwischen Whg.-Arbeitsstätte oder bei einer Dienstreise geschehen ist. Musst halt nur die berufliche Nutzung beweisen, z.B. Dreizeiler vom AG.
Gruß, Volker