Vorschäden beim Kauf verschwiegen

Hallo,

ich habe eine Frage und ich hoffe, dass mir jemand seine Meinung dazu sagen kann.

Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren beim einen großen Audi-Händler einen Audi A 3, 1.8 T, gekauft. Beim Kauf haben meine Frau und ich damals mehrmals gefragt, ob der Wagen unfallfrei sei. Der Verkäufer bejahte dies und erklärte uns nur, dass am Heckabschluß mal eine Beule gewesen wäre, die aber von diesem Autohaus fachgemäß repariert worden sei. Auch im Kaufvertrag ist dies so angekreuzt worden unter Sachmängel/Unfallschäden: „Beule Heckabschluss/ repariert durch Autohaus …“. Also sind wird davon ausgegangen, dass dieser Wagen nur eine kleine Beule hatte, aber keinen Unfall. Wir haben jetzt durch Zufall und erst bei Nachfrage beim Vorbesitzer erfahren, dass dort doch ein Unfallschaden war und zwar in nicht geringem Maße. Hat jemand vielleicht auch so eine Erfahrung gehabt ? Und was können wir jetzt machen ? Hat jemand Vorschläge ? Der Wagen ist Bj. 99 und hat beim Kauf 11.800 Euro gekostet. Der Vorbesitzer hat den Wagen für 10.000 Euro an den Autohändler verkauft.

Danke für Eure Antworten und ich hoffe, das ihr mir ein paar Tips geben könnt.
:boese:

Geh direkt zum Händler und kläre in auf das Ihr beim Vorbesitzer rausgefunden habt, das es ein Unfallwagen sei.

Für dich wird dann wohl ein Preisnachlass rauskommen.
Wenn der Audihändler dir nicht um ein angemessenes Stück mit dem Preis entgegenkommt, würde ich der Sache direkt an einen Anwalt deines Vertrauens übergeben.
Vorzugsweise bist du Rechtsschutzversichert und die Versicherung zahlt das.

Evtl. klärst du es aber erstmal im Direktgespräch mit dem Händler was er zu der Sache zu sagen hat.
Kannst ihn schonmal drauf ansprechen das du Rechtliche Schritte ggf. einleiten wirst…ansonsten speisen sie dich nur ab…

Greetz Birne

so simpel sehe ich das nicht,der verkäufer hat den unfall ja nicht verschwiegen,er hat gesagt,dass ein unfall war und eben ein schaden am heck,dass er es natürlich verbal etwas mindert,ist klar.

daher sehe ich für dich eher geringe chancen da wirklich viel rauszuholen

Im Vertrag steht ganz klar Unfallfrei.
Ob dir damals irgendein Verkäufer gesagt hat, das da mal ein kleiner „Kratzer“ war, den fachmännisch repariert wurde, ist ja dann eigentlich egal.

Jetzt kommt es natürlich drauf an, was es wirklich für ein Unfall war.
Eine Beule die gut repariert wurde, sehe ich pers. als „unfallfrei“.
Einen Auffahrunfall der mir allerdings sämtliche Trägerteile ggf. verschiebt sehe ich hingegen dann nicht mehr ganz so als Unfallfrei.
Deshalb wäre die Angabe der Vorverkäuferin wichtig was damal wirklich am Auto defekt war.
Evtl. kann man da was über die Versicherung rausfinden.

Viel Glück
Birne



+ Dieser Beitrag wurde von Birne am 10.04.2006 bearbeitet

da steht nix von unfallfrei,da steht ganz klar,dass er einen unfall hatte und er hats auch gesagt,also nix mit verschwiegen. einziger punkt ist jetzt nur,ob beule noch ausreichend für die schwere des schadens ist.

Tatlächlich. Bin gerade davon ausgegangen das im Vertrag Unfallfrei angekreuzt wäre…wer lesen kann ist klar im Vorteil :wink:
Sorry.
Denoch würde ich nach der Methode von mir vorgehen.
Dafür braucht man natürlich Beweise das mehr war, als nur diese Beule.
Dann wurde im Vertrag aber totzdem die Hälfte an Vor-Schäden ausgelassen. Was meinst ?

Greetz Birne

Ne, er hat nicht gesagt, dass der Wagen einen Unfall hatte. Auf unser Fragen hin, ob der Wagen einen Unfall hatte, sagt der Verkäufer nein. Er sagte nur, dass der Wagen hinten eine Beule hatte (kann ja auch von was anderem sein, als einem Unfall). Und das ist für mich dann nur ein Sachmangel, denke ich doch, oder ? Ein Verkehrsunfall ist was anderes. Der Vorbesitzer sagte, dass ihm ein anderer hinten rechts draufgefahren sei. Und dass er uns das Gutachten schickt.

Von einem Gutachten oder so einem schweren Unfall war beim Autohändler damals beim Kauf keine Rede.

Genau das meine ich.
Super, das die Vorbesitzerin dir das Gutachten schickt.
Da hast du gleich das richtige Druckmittel gegen die in der Hand.

Ich wünsch dir dabei viel Glück.

Greetz Birne

Ach und nochwas. Im Kaufvertrag ist nur eine Option möglich, wo diese Schäden genannt werden. Unter „Sachmängel/Unfallschäden“. Und das sind für mich zwei verschiedene Dinge. Ein kleiner Sachschaden oder ein dicker Unfall. Von einem dicken Unfall wurde nie was erwähnt vom Autohändler. Nur von einer kleinen Beule.

Es ist auch nirgendswo niedergeschrieben, was das für Schäden waren (außer Beule) und woher diese gekommen sind. Uns wurde auch kein Gutachten seitens des Verkäufers gezeigt.

na dann magst du vielleicht noch glück haben,aber dann gibts das nächste problem. wenn ein unfall sachgemäß von einer fachwerkstatt mit austausch der kaputten teile gerichtet wurde und kein rahmenschaden oder ähnlich wichtiges beschädigt worden ist, zählt es laut meinem rechtsanwalt nicht als unfallauto.

also da genau erkundigen.

Wie dipol3 richtig bemerkt hat, mußt Du erst mal nachweisen, dass noch ein Unfallschaden am Wagen vorliegt (z.B. Rahmen verzogen, nachgespachtelt o.ä.) Dafür müsstest Du Dich allerdings zu nem Sachverständigen begeben, den Du dann aber erst mal selbst zahlen darfst.

Wenn sich dann aber rausstellt, dass der Wagen noch ne Altlast mit sich runträgt, erst dann kannst Du beim Händler rechtliche Schritte bewirken.

Gespräch mit dm Händler schadet natürlich trotzdem nicht, aber auch der wird Dich erstmal darauf verweisen.

+ Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 10.04.2006 bearbeitet

Wenn er explizit nach Unfallschäden fragt, dann muss jeder Unfall genannt werden. Eine Beule ist aber sicher noch kein Unfall, sondern ein Einkaufswagen oder ein Rücksetzer gegen einen Begrenzungsstein oder sowas.

Interessant ist hierbei aber, was steht genau im Kaufvertrag? Steht dort explizit „Beule“ oder einfach nur „kleiner Schaden“?

Grüße

Dirk

Hi,

Nur mal ne frage:

Du fährst den Wagen ja jetzt schon ca. 1.5 Jahr. Km? Wieso kommt die frage jetzt erst?

:verwirrt:

Für mich hört sich das an, als ob du nun 1.5 Jahre zufrieden warst und nun nen schaden, unverschuldet oder nicht hast/hattest, und willst nur noch irgendwo was „abgrapschen“…

…Wenn der Wagen i.o ist, wo ist dann das Problem?!? 1800 Gewinn, wenn überhaupt, da rep., is ja wohl Legitim für nen Audihaus. Oder? Bzw. , wenn der so nen Schaden hatte, weshalb bekommt der andere noch 10t?

Müssen sich heutzutage einfach alle ans Bein pissen?

:rauchen:

/signed

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Hi,

Nur mal ne frage:

Du fährst den Wagen ja jetzt schon ca. 1.5 Jahr. Km? Wieso kommt die frage jetzt erst?

:verwirrt:

Für mich hört sich das an, als ob du nun 1.5 Jahre zufrieden warst und nun nen schaden, unverschuldet oder nicht hast/hattest, und willst nur noch irgendwo was „abgrapschen“…

…Wenn der Wagen i.o ist, wo ist dann das Problem?!? 1800 Gewinn, wenn überhaupt, da rep., is ja wohl Legitim für nen Audihaus. Oder? Bzw. , wenn der so nen Schaden hatte, weshalb bekommt der andere noch 10t?

Müssen sich heutzutage einfach alle ans Bein pissen?

:rauchen:

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