natürlich bin ich froh das es nur mündlich war und auch hoffe das es so bleibt.
Also sieht der Dienstausweis doch so aus wie ein Personalausweis was hatte der dann da?
War so ein Falt ding wie beim Fahrzeugschein!
Good Old Bavaria :rauchen: Also ich habs schon öfters so gehört dass die immer ne MArke dabeihaben…entshculdigung falls ich das verallgemeinert hab auf alle grünen ^^
Hab nicht alles gelesen aber ich würde zur nächsten Wache fahren und das Anzeigen! Das war eine gefährung für den Strassenverkehr! Und dich hat er beieldigt und bedroht!
naja sein Kennzeichen habe ich in etwa war nicht allzu schwer
aber ob das was bringt einen Polizeibeamten bei einem andern Polizeibeamten anzuschwaertzen
die Polizeibeamten halten doch eh zusammen
+ Dieser Beitrag wurde von padrino am 21.09.2006 bearbeitet
Mal abgesehn da von der er Sie zu dir sagen muß/ sollte bin mir nicht sicher.
BIst du sicher das dass überhaup ein echter ZOLIPEI-Beamter war oder muß ein Prollo der sich mal kurz aufspielen wollte?
Vor allem wenn der Typ alleine ist hat der nichts zu kamellen. Da hättest du wirklich machen können wat du willst. Der hat keinen Dabei also. Glaub net das irgendwas kommt. Wahrscheinlich hat der einen schlechten Tag gehabt und wollte die frust raus lassen.
:fahrer:
:kotz:
da könnte man direkt die Lust bekommen die ganze Sache mal umzudrehen und selbst mal ordentlich in die Bremsen zu steigen. Erst diese Woche sind diese ehrenvollen Diener des Volkes hinter mir gewesen. Nur sind sie mir fast hinten aufgefahren und haben mich dann innerorts mit ca. 30km/h zu schnell überholt (ohne Horn und Blaulicht). Ich kann die Brüder absolut nicht leiden, wenn sie mir auf diese Art gegenübertreten. Das soll nicht bedeuten, das es nicht wichtig ist, dass auf Recht und Orddnung geachtet wird, nur in angemessenem Stil.
+ Dieser Beitrag wurde von Psyco am 22.09.2006 bearbeitet
Die Polizei hat Sonderrechte und Wegerechte. Diese Sonderrechte sind auch ohne Blaulicht oder Martinshorn gegeben. Dass beispielsweise aus taktischen Gründen aufs Martinhorn oder in der Dunkelheit auch auf Blaulicht verzichtet werden MUSS, ist wohl vielen nicht klar. Das würde hier auch zu weit führen,
Diese Aussage gilt auch nur wenn sie wirklich im Einsatz sind sonst aber auch nicht. Da unterliegen sie genauso der STVO. Auch wenn die Polizei im Einsatz ist können die nicht machen wie die wollen.