Vertrag gewandelt - Wer leistet zuerst?

Hi,

folgende Situation:

Ich habe bei einem online Auktionshaus ein Lackiersystem verkauft welches neu und mit OVP war ohne Rechnung.
Das System stand weit über 1 Jahr bei mir zu Hause rum und wurde nie verwendet.
Vor der Versteigerung dachte ich mir testest das Gerät mal nicht das es defekt ist.
Gesagt getan Gerät funktionierte hat aber ein paar Farbspritzer sowie eine leichte Beschädigung an der Lackierpistole (vom Schraubenschlüssel)
Mein Fehler war nun ich habe das Gerät trotzdem als neu verkauft.
Dachte ein Funktionstest sei OK und dadurch ist ja die Funktion des Gerätes nicht beeinflusst.

Gut jetzt weiß ich es besser

Ich habe zugestimmt den Vertrag zu wandeln da Käufer das Gerät auch verschenken will und so die Flecken störend sind (klar)

Habe dem Käufer nun geschrieben er solle mir das Gerät bis zum 13.02.2008 zuschicken dann erhält er innerhalb von 5 Werktagen sein Geld zurück.

Das Problem:

Das ist jetzt unser Streitpunkt er will das Geld erst zurück dann schickt er die Ware raus. Hat mir bisher aber noch keine Frist etc. gesetzt.
Da wir uns soweit geeinigt haben dachte ich jetzt super alles in Butter.
Ich habe sogar angeboten die Hälfte des Auktionspreises zu überweisen und nach erhalt des Gerätes den Rest.
Ich möchte nicht ohne Geld und Ware dastehen und außerdem möchte ich den Zustand des Gerätes erst begutachten nicht das ich Schrott zurück bekomme

Will er alles nicht

Fragen:

kann der Käufer jetzt noch nachträglich eine Frist setzen?

Wie sieht es aus normal ist es üblich das bei online Shops man erst die Ware zurückschicken muss und dann das Geld bekommt, ist das bei Privat genauso?

Danke für eure Antworten!

Ich meine dass bei dem Rückgewährschuldverhältnis das hier durch die Geltendmachung des Rücktritts entstanden ist, die Leistungen Zug um Zug zurückzugeben sind. Das heißt jeder muss das erforderliche tun, sprich es sollte "gleichzeitig" erfolgen. Hilft dir zwar null, aber ich meine das wäre die rechtliche Lage.

ich würde dem Käufer vorschlagen, dass er Dir das Teil per Nachnhame zurückschickt. Ist ja quasi dann auch Geld gegen Ware…

Bei Versandhöäusern/Onlineshops ist es schon so, dass Du erst zurückschickst und dann das Geld bekommst. Privat wird es sicher anders sein.

ICH würde dem nix vorab überweisen, sonder die NN-regelung vorschlagen.

LG
Miriam

Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Ich würde nen Teufel tun und dem sagen, entweder zuerst Ware dann Geld zurück, oder Nachnahme auf seine Kosten oder er kann sich dass Dingen sonst wo hinschieben…

So einen Blödsinn habe ich weder im privaten noch im geschäftlichen Bereich gelesen/gehört. Ich wüsste auch gerade nicht wo es anders gehandhabt wird.
Bleib erstmal freundlich, entschuldige dich für die Umstände und vermittel den Eindruck dass du gerne bereit bist aufgrund deines Fehler die Ware wieder zurückzunehmen. Aber auch nur, wenn zuerst die Ware bei dir ankommt und dann überweist du ihm dass Geld aufgrund des nicht geringen Warenwertes. Ansonsten lasse ihn mal ein Beispiel nennen wo es nicht so abläuft?!
Sachen gibts… :lol: