Versicherungsfrage?

Hallo, also mein A3 ist bei der VHV TK versichert mit 150€ SB
…Das Auto ist bei unserem Versicherungsmakler versichert,sprich wir haben fast alles dort. Habe damals mit meiner 125er schon selbst angefangen es auf mich laufen zu lassen…Fahre also im moment nach 3 Jahren in SF3 51% auf mich selbst und zahle zusammen im Jahr 11xx€ (8p 2.0 fsi)…
Damals wollte ich das das Auto auf meine Eltern anmelden um Geld zu sparen. Der Versicherungsmakler meinte allerdings das würde nichts bringen denn man kann das Auto nur als 2.Wagen anmelden und dann würde ich teurer davon kommen wenn ich es auf mich in SF3 laufen lassen würde. Prozente von Opa hat leider meine schwester bekommen-.-, also hier ist alles weg. So nun höre ich immerwieder das die ganzen jungen Leute ihre fette Karren auf Papa angemeldet haben, weil sie sich das einfach nicht leisten könnte. Nun wollte ich mal wissen hat unser Versicherungsmakler hier einfach "scheiße gebaut" oder hat er recht, und ich bin mit dem was ich momentan habe einfach bestmöglich dran, und muss einfach in den "sauren Apfel beissen" weil ich noch recht Jung bin?

Grüße

Hi,

also ich hatte meine ersten Autos auch damals über meine Mutter laufen und konnte nach vier Jahren dann die "Prozente" einfach auf mich übertragen. Hab dann glauch ich mit 40% angefangen…dürfte mittlerweile deutlich drunter liegen. Aus meiner Sicht ist es auf finanzieller Sicht für Fahranfänger am Anfang immer besser den Wagen über die Eltern zu versichern - die entsprechende SFK verausgesetzt. :wink:

Moin, les dir des ma durch, hab des auf die Schnelle gefunden.

Für die Zweitwagenregelung gelten laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen feste Regeln: Eine Zweitwageneinstufung mit SF2 (85%) kann nur erfolgen, wenn ein Erstvertrag mit mindestens SF 2 Vorliegt (habt ihr ja), und alle Fahrer älter als 23 Jahre (bei manchen Gesellschaften 25 Jahre) sind. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt (bei euch das Fahreralter), erfolgt die Einstufung in SF 1/2 (in der Regel 140%). Es gibt 2 Varianten, um dieses Problem zu umgehen. Variante 1 macht nur Sinn, wenn die Kinder nur das Zweitfahrzeug fahren: Den Zweitwagen als Ersatz für den Erstwagen (SF25), und euren Erstwagen dann als Zweitwagen mit SF2 Versichern, dann allerdings ohne die Kinder einzutragen. Dann wird SF2 gewährt. Variante 2: Den Zweitwagen ohne Kinder (Fahrer unter 23) versichern. Nach einer gewissen Zeit (3-4 Monate) eine Vertragsänderung vornehmen, und die Kinder eintragen. Dann fragt die Gesellschaft i.d.R. nicht mehr nach dem Fahreralter, da der Vertrag bereits läuft.

d.h also ich könnte in meiner jetzigen Situation durch die zweitwagenregelung eh nur SF2 haben? Dann bin ich also mit meiner sf3 jz besser dran. Sorry habe damit wirklich garnichts am Hut, alles wirwarr für mich! :smiley:
Aber danke fürs antworten

Dein Versicherungsmakler hatte schon Recht gehabt. So wie Du es gemacht hast, ist es der kostengünstigste Weg, da Du ja keinen Altvertrag von Oma/Opa "beerben" kannst. Ich hatte damals meinen Wagen auch erst als Zweitwagen auf meine Eltern laufen lassen und bin mit 125% eingestiegen bevor ich nach einigen Jahren den Vertrag dann auf mich umschreiben ließ.

das versichern die verschiedene gesellschaften immer nach eigenen bedingungen. bei der württembergische hab ich ein angebot bekommen da hätt ich mit fs 2 angefangen (im moment fahre ich auf 145%) bei einer anderen mit 90% und wieder ne andere hätte wieder anders eingestuft, hast du alle versicherungen bei einer gesellschaft bekommst du in der regel extra prozente, außerdem gibs extra prozente wenn du eine eigene garage hast und kinder und öffentlich tätig bist.