Versicherungsfrage, Lackschaden

Hallo zusammen und noch ein frohes Fest im Nachgang…

Meine "Bescherung" begann dieses Jahr am Heiligabend bereits gegen 7:00h. In der Nacht löste sich das Igluzelt *) eines Nachbarn aufgrund eines Sturms aus seiner Verankerung und flog über mehrer Dächer, bevor es sich ausgerechnet zwischen Hauswand und meinem auf dem Grundstück parkendem Auto verkeilte.

Durch das teils freiliegende Zeltgestänge hinterlies es dabei einen ordentlichen Lackschaden an der rechten C-Säule. Glücklicherweise konnte der Eigner des Zeltes ermittelt werden. Wir haben den entstandenen Schaden am gleichen Vormittag zusammen aufgenommen und dokumentiert. Er gab an, dies seiner Haftpflichtversicherung zu melden.

Nun zur eigentlichen Frage. Eine Haftpflichversicherung zahlt meines Wissens nach generell nur den Zeitwert. Wie aber ist das bei einer Reparatur-Lakierung? Muß ich nun damit rechnen lediglich einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen? Ich werde heute mal zwei Kostenvoranschläge einholen um mir einen groben Überblick zu verschaffen. Mal schauen ob hierfür ein Spot-Repair in Frage kommt und ob man das später wirklich nicht sieht. Wenn es auf eine konventionelle Teillakierung hinausläuft dürfte es allerdings recht teuer werden.

Hat jemand schonmal ähnliches erlebt? Auspolieren ist keine Option, der Lack ist bis auf die Grundierung beschädigt.

*) warum auch immer man sowas im Winter braucht?

So kurzes Update:
Habe Freitag mit zwei Lackierern gesprochen und mir Kostenvoranschläge machen lassen. Smart Repair ist grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund der Ausdehnung auf drei Bereiche, preislich schon im Bereich einer klassischen Teillakierung.

Die Kosten bewegen sich zwischen 400 und 500 Euro. Beilakieren soll bei Schwarz Perleffekt wohl unkritisch sein. Laut Angabe der Unternehmer werden die Kosten von den Versicherungen in der Regel vollständig übernommen. Gut dass der Eigner des Zeltes ermittelt werden konnte und ein Haftpflichtversicherung hat.

Jetzt hoffe ich mal, dass an Silvester nicht noch weiter Schäden dazu kommen. :kap:

Gruß von mir und einen guten Rutsch!

Bist du dir sicher, dass die Haftpflicht diesen Schaden übernimmt ?? Ich würde eher mal deine KFZ-Versicherung anfragen, und hoffen das du eine Teilkasko hast. Weil es handelt sich hier um einen Sturmschaden. Weil die Haftpflicht würde meines Wissen zahlen wenn die Person selber die Sache (dein KFZ) beschädigt hat. Aber so ?? Glaube ich eher nicht.

@saschaS3
nein sicher bin ich mir gar nicht. Bisher hatte ich mit sowas glücklicherweise noch nichts zu tun, daher auch mein Beitrag im Forum. Danke aber für deinen Hinweis, ich hab darauf hin nochmal gegoggelt:

Der zweite Absatz des Titels "Schäden an Fahrzeugen" ist hier wichtig. Den Eigentümer trifft hier die Schuld, da er Zelte bei derartigen Witterungsbedingungen (Sturm) gem. Herstellervorschrift nicht aufstellen bzw. "betreiben" darf.

Nach Rücksprache mit der Versicherung soll es angeblich keine Probleme geben. Warten wir mal ab und hoffen das Beste…

Schäden an Fahr­zeugen

Sturm­schäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Wind­stärke acht die Voraus­setzung ist. Besser haben es Auto­fahrer mit einer Voll­kasko­versicherung: Hier sind auch wind­bedingte Schäden unter Wind­stärke 8 mitversichert.
Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Voll­kasko auch Schäden durch herum­fliegende Gegen­stände wie Ziegel oder Äste. Wer allerdings wegen des Sturms einen Unfall verursacht, braucht schon eine Kfz-Voll­kasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bei Voll- und Teilkasko­versicherung müssen Betroffene Schäden bis zu der gewählten Höhe ihrer Selbst­beteiligung jedoch selbst tragen. Zurück­gestuft werden Geschädigte aber nur nach selbst verschuldeten Schäden.

Von deinem Link.

Wenn der Nachbar z.b das Zelt am Auto vorbei getragen hätte, wäre es durch seine Benutzung zu einem Schaden gekommen. Das wäre es versichert über die Haftpflicht, aber so ?? Hm, ich glaube eher nicht. Das Zelt war im Garten gut, aber Sturm ist ja auch ein plötzlich auftretenes
Ereignis.

Ich denke eher das du dich an die Teilkasko wenden muss, ggf. werden die Regress anspruche Stellen.

…ich meinte den zweiten Absatz:

Zunächst aber kann der Auto­besitzer sich an den Grund­stücks­eigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grund­eigentümer muss aber nur Schaden­ersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er muss seine „Verkehrs­sicherungs­pflicht“ verletzt haben.

Er muss das Zelt gem. Herstellervorschrift betreiben. Wenn er es nicht ensprechend sichert (was bei einem Sturm nicht möglich ist) handelt er fahrlässig.

Ich habe den Schaden meinem Versicherer aber auch schon gemeldet, mal sehen wie das ausgeht.

Ich druck dir mal die Daumen.:up:

Danke,
ich werde über den Ausgang berichten.

1.Ich find nicht das ein Sturm ein so plötzliches Ereignis ist und bei dieser Jahreszeit ist immer damit zu rechnen das es windiger wird.

Wenn ein Ast von einem Baum der Stadt runter knallt, meinst du die Stadt ersetzt deinen Sturmschaden ?
Nein, dafür gibt es die Teilkasko.
Die Haftpflicht ist dafür da, wenn du als Person !!! eine andere Sache oder Person schädigst. Aber wie gesagt, drück den TE die Daumen.

Und wenn man weiß das ein Sturm kommt wie du hier sagt, und es wird ein Zelt aufgebaut, ist es schon Grob Fahrlässig.

@tuffe66

zu 1.) Richtig. Es sogar noch etwas einfacher: Man muß dem Eigner des Zeltes nur eine Schuld nachweisen können. Er ist automatisch Schuld wenn er das Zelt beim Sturm nicht reinholt. Dabei ist es unerheblich ob der Sturm plötzlich kam oder angekündigt wurde. Er betreibt das Zelt in diesem Moment außerhalb der Vorgaben des Herstellers.

zu 2.) Sehe ich genauso. Habe auch grade nochmal mit meinem Versicherer telefoniert, die Vorgehensweise ist vollkommen korrekt. Zunächst trete ich an den Nachbarn heran. Dieser meldet den Schaden unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung. Sollte seine Versicherung Probleme machen (was gem. Schilderung nicht zu erwarten ist), hätte ich die Möglichkeit dies über meine Teilkasko abzuwickeln.

Wir reden nicht von einem Ast, sondern von einem Zelt das nicht richtig gesichert war.
Wenn du weist das du einen morschen Baum hast und der knallt auf Auto muß deine Kfz nicht bezahlen sondern der Besitzer des Baumes. Denn er hätte wissen müssen das er einen Sturm nicht aushält.
So sehe ich beim Zelt auch.

@tuffe66: Ja, ich sehe das genauso.

Dennoch danke an @saschaS3 für den Hinweis. Ich hab daraufhin vorsorglich mit meinem Versicherer gesprochen um im Falle des Falles den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Wie schon gesagt, ich berichte hier über den Ausgang.

Also setz du dort voraus, dass jeder der ein Baum hat, einen dementsprechenden Lehrgang macht, dass man kein Laie mehr ist, sondern als Privat-Person auf dem Baum drauf klättern kann, und diesen dementsprechend Begutachten kann. Du machst dir das ein bisschen zu einfach.

Das Zelt war nicht richtig gesichert. Gut für den Versicherer um (wenn überhaupt Deckung voŕhanden ist) den Schaden abzulehnen.

Über sowas entscheiden im Streitfall tatsächlich Gutachter. Möglicherweise dann auch im Nachgang. Privatpersonen ohne fachliche Ausbildung können Situationen immer nur "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" prüfen. Genau dafür ist eine Privathaftpflichtversicherung aber da.

Der Aufsteller handelte in diesem Falle fahrlässig, dass ist nicht zu verwechseln mit vorsätzlich. Bei Vorsatz kann der Versicherer in der Tat die Leistung verweigern. Dieser Fall liegt allerdings nicht vor.

Ich habe grade einen Anruf von der Versicherung meines Nachbarn bekommen, der Schaden wird in vollem Umfang übernommen.

@saschaS3

klettern muß niemand, aber wenn der morsche Baum auf deinem Grundstück steht, fällt und etwas besschädigt, ist der Besitzer dran.
Du bist dafür verantwortlich und das ist beim Auto ja wohl auch so, du bist verantwortlich dafür das der Wagen verkehrssicher ist oder was glaubst du das die Versicherung bezahlt wenn du einen VU verursachst? Werden sie bestimmt , werden aber bei dir anschließen die Hand aufhalten.

lese gerade Schaden wird übernommen.

Wenn der Baum unten intakt ist und die Krone oben Morsch ist ? Was dann. Man kann es nicht so einfach verallgemeinern.

Freut mich für dich Mista das alles übernommen wird.