Heute ist mir einer auf mein Auto draufgefahren. Ich war nicht schuld und habe den Unfallverursacher eine schriftliche Schadensanerkennung unterschreiben lassen.
Soll ich den Unfallgegner mir eine Kopie der Schadensmeldung an seine Versicherung zuschicken lassen?
Weitere Frage: Ich habe die Möglichkeit, den Schaden kostengünstig bei einem Bekannten in Stand setzen zu lassen. Kann ich mir die Versicherungssumme dann auszahlen lassen? Wie mache ich das? Brauche ich einen Gutachter? (Meine Frontschürze muss neu lackiert werden)
erst mal abwarten ob die versicherung den schaden anerkennt dann gutachter (von der versicherung oder dein eigener) dann kannst du dir den wert vom schade auszahlern lassen (abzüglich MWst)
relativ einfach das ganze.
er meldet das ganze seiner versicherung. meistens setzt die sich dann mit dir in kontakt oder wenns dir zulange dauert kontaktierst du die!
das auto würde ich solange, bis die höhe des geldes festgelegt ist, bei deinem freundlichen abstellen. musst es ja später nich dort reparieren lassen. aber du hast ja auch anspruch auf einen leihwagen, den die gegenerische versicherung zahlen muss. un solange bis der gutachter da war oder du das ok für die summe hast, würde ich den dort auch stehen lassen.manchma reicht ein kostenvoranschlag von deinem freundlichen um an das geld zu kommen. meistens schickt die versicherung aber einen ihrer gutachter los.
der legt dann die summe fest. bis dahin: logischerweise nix am auto verändern!!
auch einfach. lässt dir das geld von der versicherung dirket auszahlen. da geht aber nochma die übliche märchensteuer ab…
musst halt ledigich im ernstfall belegen können, dass der schaden repariert wurde. ob du z.b. statt der veranschlagten 2000€ nur die hälfte brauchst un den rest behälst is egal.
falls aber vorne wieder ma ein schaden is, wird die nächste versicherung sich schon dafür interessieren ob der schaden (für den du dir das geld hast auszahlen lassen) och ordentlich behoben wurde oder ob die front noch von einem anderen unfall beschädigt gewesen war. machste halt ein paar fotos, oder zeigst rechnungen von den teilen die du rangeschafft hast etc…
nö… einfach beim freundlichen parken un die ganze zeit leihwagen fahren auf kosten der versicherung des gegners:biggrin:
weils der einfachste weg wäre… warum sollte man es immer kompliziert machen…
dann halt nich…
kanst auch normal mit der bude rumfahren, bis die gegnerische versicherung/ der gutachter sich gemeldet hat.
bloß halt nich reparieren…
Versteh mich nich falsch… Das waren keine Widerworte… Ich wollte den Sinn nur verstehen, warum ich mein Auto für n paar Wochen beim Freundlichen stehen lassen soll… Die geben den doch auch nicht jedem einfach so nen Leihwagen, nur weil die den von irgendeiner Versicherung bezahlt bekommen? Zumal ich den Schaden ja nicht bei denen instand setzten lassen würde.
Wenn Du es privat reparieren lässt, dann ziehen Sie dir die Mehrwertsteuer und evtl. die Überführungsgebühren zum Lackierer wieder ab. Also rechne dann mit ca. 1/5 weniger, wie die angegebene/geschätzte Schadenssumme.
Keine Ahnung, wieso du das Auto beim Freundlichen abstellen sollst, ergibt für mich auch keinne Sinn.
Dein Schaden muss nun festgestellt werden, das kannst du in die Hand nehmen. Du musst nicht warten bis die Versicherung ihr "ok" gibt oder gar einen eigenen Gutachter schickt. Du schaltest hoffentlich deinen eigenen, unabhängigen Gutachter ein.
Ein Gutachten wird gemacht, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 800€ liegt. Ob das der Fall ist klärst du am besten mit dem Gutachter, bevor du ihm den Auftrag erteilst. ACHTUNG: Ist der Schaden unter der Bagatellgrenze, wird ein Gutachten nicht bezahlt, das Gutachten an sich kostet schließlich selber ca. 500-800€. In diese Fall reicht gibt es eine Art "kleines Gutachten" oder du holst dir einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Stichwort: Kostenminimierung! Die Reparatur ist so abzuwickeln, wie als wenn du selber für den Schaden bezahlen musst. Die Versicherung wird dir nen Vogel zeigen wenn du dir mehrere Wochen einen Mietwagen nimmst! Dir wird zugemutet, den Gutachter 1-2 Tage nach dem Unfall zu rufen…bringt ja nichts das ganze hinauszuzögern, mehr Geld kriegst du dadurch nicht!
Ist dein Auto noch verkehrssicher steht dir übrigens nur die Dauer der Reparatur ein Ersatzwagen zu.
Warten bis die Versicherung dir deine Schadenssumme bestätig, ist blödsinn. Bei meinem Schaden hat das ein halbes Jahr gedauert. Wichtig ist nur, dass der Schaden ordnungsgemäß durch ein ordentliches, fehlerfreies Gutachten festgestellt wird. Den Rest macht die Versicherung, bzw. wenn sie sich querstellt dann dein Anwalt… Beachte, dass mit einem ordentlichen Gutachten die Schadenshöhe meist unstrittig ist, das heißt noch lange nicht, dass die Reparaturkosten akzeptiert werden.
Also das mit dem Abstellen beim Freundlichen halte ich nicht für erforderlich solange dein Auto noch fahrtüchtig und verkehrssicher ist.
Ich würd mir aber vom Freundlichen nen Kostenvoranschlag holen, mit hat sowas mal 30 Euro gekostet. Woher auch immer hier zahlen von 800 Euro herkommen. Wenn du dir nen Kostenvoranschlag von ner "Hinterhofwerkstatt" holst, wo die Reparatur billiger wäre bekommst du logischerweise im Endeffekt weniger Geld. Ich bin allerdings auf den Kostenvoranschlagskosten sitzengeblieben, hatte die aber nicht mit eingereicht. Evtl geht das, das weiss ich nicht, hatte damals nicht dran gedacht.
Nö. Man ist nicht verpflichtet, zu reparieren. Das hat mir sogar die gegnerische Versicherung gesagt. Du hast dann halt ein Auto, was weniger wert ist. Weil würde evtl. kein sinn machen, reparieren zu lassen, wenn du dir z.B. eh nen neues Auto holst.
Fast alle VAG Werkstätten nehmen inzwischen 10% der Schadenssumme für einen schriftlichen Kostenvoranschalg, weil sie wissen, dass die meisten den Wisch nur nehmen um bei der Versicherung einzureichen und dann woanders reparieren lassen.
Ein Kostenvoranschlag ist doch aber nicht vergleichbar mit einem Gutachten! Dieses kostet eben 500-800€ und muss von der Versicherung bezahlt werden, wenn der Schaden diese besagte Bagatellgrenze übersteigt. Die kosten für den Kostenvoranschlag sind übrigens nicht erstattbar, weil du sie bei einer Reparatur angerechnet bekommst.
Das sie angerechnet werden ist klar. Nur wenn man nicht repariert bekommt man ja auch nichts angerechnet. Ist die Frage, ob das von der Versicherung erstattet wird, falls der Gesamtbetrag ("geschätzte Kosten" minus MWST + Kostenvoranschlagsgebühr) kleiner ist wie "geschätzte Kosten". Wenn das echt ca 10% sind hatte ich echt saumäßiges Glück oder in den letzten 3 Jahren ist einiges passiert mit den Preisen…
Nein. Wenn man nicht reparieren lässt wird nicht die Arbeitszeit aus dem Gutachten rausgerechnet, sondern man bekommt den im Gutachten bzw. Kostenvoranschlag genannte Summe minus MWST.
Da keine Arbeitszeit angefallen ist, wie auch keine MwSt bezahlt wurde, wird nur der Schaden beglichen.
Wenn man dann doch reparieren lässt, bekommt man auch die MwSt entrichtet sowie auch einen Nutzungsausfall.
Auch ist eine Werkstattbindung wie es viele Versicherungen anbieten nicht rechtens nach (BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02)
Nur weil Sie mit Werkstätten zusammenarbeiten, die geringere Stundensätze verrechnen.
Sorry, das ist falsch! Dir wird definitiv das ausgezahlt, was es kosten würde, den Wagen fachgerecht zu reparieren. Das ist also Material + Arbeitszeit. Was du mit dem Geld machst ist deine Sache.
Übrigens, um Nutzungsausfall zu beantragen brauchst du keine Rechnung der Werkstatt. Du könntest z.B. alles selber reparieren und zeigst der Versicherung dann das Ergebnis deiner "fachgerechten Reparatur" nach Maßgabe des Gutachtens. Dann MUSS das Auto ja diese Zeit gestanden haben (laut Gutachten) und du kriegst somit auch Nutzungsausfall für diese Zeit, auch ohne eine Rechnung.
Hier muss ich @Septercore recht geben. MWST nur wenn es gemacht wird. Ansonsten Gutachen minus MWST ausbezahlt. Ist ja auch logisch, die MWST die du bezahlen würdest, würde ja nicht deine Werkstatt "verdienen" sondern die leitet die ja auch nur weiter. Ob man jetzt die MWST bezahlt bekommt, wenn man nur die Teile kauft und es selbst einbaut, weiß ich nicht. War in meinem Fall auch egal, ich hab den Schaden gelassen und das Auto verkauft.
Hab ja auch garnicht behautet, dass die MwSt. nicht abgezogen wird! Das bezog sich auf die Sache mit der Arbeitszeit, die definitiv nicht abgezogen wird. Eine MwSt fällt eben ohne Rechnung wirklich nicht an, die Arbeitszeit jedoch sehr wohl, um den Wagen wieder fit zu machen.