Verlust der Herstellergarantie / Gewährleistung bei Privatverkauf ?

Habe da zur Zeit einen kleinen Disput, folgender Sachverhalt.

Habe eine 1 Jahr alte Endstufe gebraucht gekauft. Die originale Kaufrechnung aus 2004 habe ich vorliegen, die läuft aber nicht auf meinen Namen (is ja klar…)
Der Privatverkäufer, von dem ich die habe, hat (wie üblich) Gewährleistungsansprüche an ihn ausgeschlossen.

Jetzt nach 1 Monat Gebrauch ist die Endstufe defekt und der Händler, der die Endstufe damals neu verkauft hat (von dem is die Rechnung), weigert sich irgendwelche Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten zu übernehmen, da diese nur dem Erstkäufer zustehen würden !!

Zitat: wenn Sie die Endstufe über einen Dritten gekauft haben, verlieren Sie jeden Garantieanspruch.
die Garantie bezieht sich immer nur auf den Erstkäufer. Eine Abwicklung über den Hersteller ist ebenso ausgeschlossen.

Meine Fragen:

  1. Ist das wirklich rechtens ??
  2. Welche Möglichkeiten seht ihr, die Sache zu regeln ?

Danke Mackie

nein ist es nicht, bzw. ich kann es mir nicht vorstellen, dass es das ist.
hab noch nie gehört, dass garantie oder gewährleistung personenbezogen ist.

stell dir folgendes vor:

ich bin z.b. dein kumpel und kaufe eine endstufe für dich zum geburtstag.
rechung läuft auf mich, aber du hast sie.

und nun? deshalb keine garantie? nene so gahts ned.
und vorallem, kontrolliert der laden deinen personalausweis?
also wenns blöd läuft sag ich dem das ich das bin.

stell dir vor ich kauf einen jahreswagen. verzichte ich damit auf die garantie? sicher nicht.

also sowas hab ich noch nie gehört.

tss

rechtsschutz vorhanden?
aussage vom händler schriftlich geben lassen.
zum anwalt und nachfragen.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 25.08.2005 bearbeitet

weitere Wortmeldungen ? :wink:

Naja also zwischen Garantie und Gewährleistung gibt es ja schon bedeutende Unterschiede, da die Gewährleistung ja gesetzlich vorgeschrieben ist, die Garantie hingegen nur eine rein freiwillige Sache des Händlers bzw. Herstellers ist. D.h. aber nicht das der Händler in „seine eigenen“ Garantiebedingungen reinschreiben darf was er will, auch dafür gibt es gesetzliche Mindestanforderungen, so das z.B. die Rechte des Käufers nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Garantie ist in diesem Fall aber eh total egal, da es um die Gewährleistung geht, die ist gesetzlich vorgeschrieben und immer Gerätebezogen und NICHT Personenbezogen, und gilt für die ersten 24 Monate ab Kaufdatum.

Gruß

Sowas ist nicht personenbezogen. Gewerbliche Verkäufer müssen zwei Jahre Gewährleistung geben. Die Beweislast kehrt sich jedoch nach den ersten sechs Monaten um, das heisst wenn die Ware zwischen dem 7. und dem 24. Monat kaputt geht, dann musst du dem Verkäufer nachweisen, das die Ware schon von Anfang an defekt war. Diese Grenzen können in Deutschland von gewerblichen Verkäufern nicht unterschritten werden. Anderslautende Vereinbarungen sind nichtig.
Wenn der Verkäufer jedoch Garantie über die ersten sechs Monate hinaus gewährt, dann liegt die Beweislast bis zum Ende der Garantie beim Verkäufer, d. h. er muß dir beweisen das du die Ware grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt hast.
Die Garantie wird auf die Ware gegeben, unabhängig an wen die Rechnung ausgestellt ist.

Sieh mal auf der Rechnung nach, wie lange die Garantiezeit ist, und wie viel Zeit seit Rechnungsdatum vergangen ist.

Gruß

evtl. sind auf der rechung hinten drauf auch die agbs.
dort wird sich dann sicher kein hinweis finden, dass die garanti auf die person bezogen ist. und selbst wenn, wäre es ungültig.

In den AGB des Händler steht:

Wir gewähren auf alle Artikel 24 Monate Garantie.

Von einer Personenbindung steht nix drin.

Habe nochmal eine mail mit der Nachfrage hingeschickt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Garantieleistung verwehrt wird und bekam folgende Antwort:

bei einem Privatverkauf erlischt jeder Garantieanspruch. Hat der Verkäufer in seinem Angebot nicht auf einen Privatverkauf und Ausschluß einer Gewährleistung hingewiesen, so ist er Ihr Ansprechpartner.
Wir können keine Gewährleistung für andere Händler oder gar Privatpersonen übernehmen.

Werd mich als nächstes direkt an den Hersteller wenden, mal sehen ob da was geht…

Gruß Mackie

wie gesagt, halte die begründung für blödsinn.
warum musstest du denen auch sagen, dass du es von privat gekauft hast? :wink:
einfach nächstes mal sagen ‚dass war mein geburtstagsgeschenk‘

Gewährleistung greift aber nur in dem Fall, wenn der defekt schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Wenn also nach 1 1/2 Jahren das Gerät kaputt geht, musst du beweisen, dass dies aufgrund eines Mangels auftrat, der schon beim Kauf vorlag. Und das ist meistens schwierig bzw. entspricht nicht den Tatsachen.
Außerdem besteht diese Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nur zwischen gewerblichen Verkäufer und privatem Käufer. Da du jedoch die Endstufe von privat gekauft hast, hast du darauf keinen Anspruch. Denn du müßtest ja die Ansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer geltend machen. Und bei Geschäften zwischen Privatleuten existiert keine Gewährleistungsfrist.
Es sei denn, es handelt sich um Garantie. Dann ist das was anderes. Die ist auch nicht personenbezogen.
Und noch was: Gewährleistung gibt der Verkäufer, Garantie der Hersteller des Gerätes.

Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.
:grins:

hier gehts nicht darum, ob es nun gewährleistung oder garantie ist !!!
leute lest doch mal oben:

d.h. in seinem fall:

der gewerbliche verkäufer gewährt FREIWILLIG 2 Jahre GARANTIE.

nun behauptet dieser verkäufer aber, dass dieser anspruch erloschen ist, da die endstufe privat weiterveräussert wurde.
da mag auch tatsächlich was dran sein, da man sich als käufer ja immer nur an den direkten verkäufer und den hersteller wenden kann.

aber genau deshalb hätte ich es ja als privates geschenk deklariert.
einer hats für den anderen gekauft kapische
damit bleibt aus meiner sicht die garantie erhalten.

wenn ich meinem sohn ne playstation kauf steht auch ich auf der rechnung. kann deshalb er selbst nicht das gerät zur reperatur auf garantie bringen? blödsinn, natürlich kann er.

zudem bekommt man in 9 von 10 läden gar keine rechung auf den namen ausgestellt wenn man vor ort kauft. was würden die denn dann machen?

ich halte das alles für ‚drücken vor der garantie-reperatur‘.

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 26.08.2005 bearbeitet

laß Dir die Ansprüche vom Verkäufer abtreten und versuchs.

Allerdings hat mein Vorredner recht.

Die ersten 6 Monate hat der Händler zu beweisen, daß der Mangel nicht bei Gefahrübergang, sprich beim Kauf schon vorlag.

Danach hast Du es zu beweisen.

Folge ohen kosten die in den Himmel steigen nicht nachzuweisen.

Möglicherweise steht etwas in den Garantiebestimmungen zur Beweislast.

Also vergiß es lieber.

Grüße Alex



also langsam zweifle ich hier ein wenig.

hier ist nix mit 6 monaten !!!

dieser händler gewährt grundsätzlich freiwillig 2 JAHRE VOLLE GARANTIE

was habt ihr dann ständig mit dieser beweislast. die gilt nur für gewährleistung, oder irre ich da?

Mein ich auch, das der Händler das Problem an der Backe hat. Bei 2 Jahren Garantie muss schon der Händler nachweisen, das der Artikel nicht sachgemäß verwendet worden ist. Er muss glaub ich auch in den AGB´s schreiben, das die Garantie bei einem Verkauf an Dritte erlischt, ansonsten kann man´s die 2 Jahre so oft verkaufen und verschenken wie man will - und die Garantie bleibt erhalten.

Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren, wenn ich nicht richtig liegen sollte!

Hallo,

würde mich auch zuerst mal an den Hersteller wenden.
Vielleicht hat der ja irgendwo ne Service Niederlassung wo man das Teil mit Rechnungskopie hinschicken kann.

Der Händler macht sicherlich auch nix anderes.

Wenn das aber nicht geht, weis ich auch nicht ob der Händler nun ran muss oder nicht.

Was sagen die Juristen unter uns zu dem Thema hier?

Hab ein ähnliches Problem mit einer Festplatte gehabt.
Der Hersteller gab 3 Jahre Garantie.
Platte eingeschickt -> neue bekommen.

Vielleicht gibt der Endstufenhersteller auch eine Garantie.

  • Dieser Beitrag wurde von hopeman am 26.08.2005 bearbeitet

Sorry, aber das ist meines Wissens so nicht richtig. Garantien kann geben wer will, in welchem Umfang er will, so lange diese nicht sittenwidrig, und die Garantie somit nichtig ist.
Es gibt keinen Unterschied für die gesetzlichen Mindestbestimmungen, egal ob Hersteller oder Verkäufer.
Gewährleistung zwei Jahre, Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Die kausale Kette wäre normalerweise Ansprüche von Mackie gegen privat, Ansprüche von privat gegen Händler. Da Rechnung von privat an Mackie abgetreten, ist auch die Garantie an Mackie abgetreten.
Noch was. Bei Geschäften zwischen Privatleuten beträgt die Gewährleistung ein Jahr. War ne EU-Richtlinie die in geltendes deutsches Recht umgesetzt wurde.
Kann aber vertraglich ausgeschlossen werden, wie in jeder zweiten e-Bay Auktion nachzulesen.

[quote]
Gewährleistung greift aber nur in dem Fall, wenn der defekt schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Wenn also nach 1 1/2 Jahren das Gerät kaputt geht, musst du beweisen, dass dies aufgrund eines Mangels auftrat, der schon beim Kauf vorlag. Und das ist meistens schwierig bzw. entspricht nicht den Tatsachen.
Außerdem besteht diese Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nur zwischen gewerblichen Verkäufer und privatem Käufer. Da du jedoch die Endstufe von privat gekauft hast, hast du darauf keinen Anspruch. Denn du müßtest ja die Ansprüche gegenüber dem privaten Verkäufer geltend machen. Und bei Geschäften zwischen Privatleuten existiert keine Gewährleistungsfrist.
Es sei denn, es handelt sich um Garantie. Dann ist das was anderes. Die ist auch nicht personenbezogen.
Und noch was: Gewährleistung gibt der Verkäufer, Garantie der Hersteller des Gerätes.

Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.
:grins:

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Yup. Garantie ist Garantie, und das heisst Beweislast liegt beim Händler die vollen zwei Jahre.

[quote]
also langsam zweifle ich hier ein wenig.

hier ist nix mit 6 monaten !!!

dieser händler gewährt grundsätzlich freiwillig 2 JAHRE VOLLE GARANTIE

was habt ihr dann ständig mit dieser beweislast. die gilt nur für gewährleistung, oder irre ich da?

[/quote]

so update:

War gerade bei 'nem offiziellen Monacor-Händler.
Der hat das Ding mal durchgeschaut, meine Verkabelung im Auto und den Subwoofer getestet.
Ergebnis: Ursache für den Defekt ist wohl eine unterdimensionierte Stromversorgung (Asche auf mein Haupt)

Bezüglich Garantie hätte er das ganze über Monacor geregelt - das hätte aber min. 3 Wochen gedauert.
Da die Reparatur nur nen geringen 2-stelligen Betrag kosten würde, ich die Endstufe aber Mitte nächster Woche wiederhätte, habe ich mich dafür entschieden.

Fazit meinerseits: Car-Hifi nie wieder gebraucht und nur vom Händler vor Ort… :wink:

Gruß Mackie

PS: http://www.ascab.de - da wird mir geholfen… :wink: