uuaahh.. Schock für's Leben !

Gerade hat mir nen Kollege unseres mutterkonzerns ne heftige Geschichte erzählt…

er setzt sich nix ahnend heut morgen um acht in einen der Firmenwagen und wollte gerade vom Hof fahren, als es bei ihm an der Scheibe klopft… "Schönen guten Morgen, Polizeikomissar So-und-so. Führen sie dieses Fahrzeug häufiger ?
Darauf antwortete meine Kollege wahrheitsgemäß:Klar, regelmäßig, ist ja nen Firmenwagen und ich bin häufig bei Kunden damit !

Der Rennleiter zeiget ihm daraufhin ein Foto von ner Autobahnblitze, aufgenommen die Woche davor, wo eben dieser Mondeo mit 184km/h (Toleranz wohl schon abgezogen…) durch die 100er-Zone geballert ist. Der Fahrer ist nicht so gut zu erkennen (Lichtreflektionen oder so…), hat aber die gleiche Haarfarbe und auch einen Kinnbart wie der kollege und sieht ihm somit ähnlich !
Mein Kollege hat ihn wohl auch als einen anderen Kollegen erkannt, aber aus Kollegialitätsgründen gesagt:" Kann ich auf dem Foto nicht erkennen" !

Ist das ne Falschaussage
(er hat nicht gesagt: „Kenn ich nicht!“ das wär ne ganz klare Falschaussage…) ?

Und müsste die Rennleitung nicht den normalen Weg über den Schriftverkehr mit der Firma, Anhörungsbogen, Einsicht ins Fahrtenbuch etc. nehmen, um den Raser festzustellen ?

Für mich sah es wirklich so aus, dass die sich regelrecht auf die Lauer gelegt haben, um dann persönlich beim potentiellen Straftäter Druck zu machen… ist das überhaupt rechtens ?

Dass der Raser natürlich für seinen Scheiss zur Rechenschaft gezogen werden sollte, steht ganz klar ausser Frage… nur dass WIE fand ich schon sehr ungewöhnlich und mitunter sogar angsteinflößend… was meint ihr ?

ich weiss nicht wie ich reagiert hätte…

  • Dieser Beitrag wurde von tabularaser am 19.05.2005 bearbeitet

naja braucht ja niemand angst haben wenn man denjenigen der gefahren ist auf dem foto nicht erkennen kann. außerdem muss man bei firmenwägen ja normalerweise sowieso ein fahrtenbuch führen so das es auf jeden fall den richtigen erwischt.

ob die polizei jetzt nen brief schreiben oder sich neben das fahrzeug stellen ist ja von der sache her egal. wenns einfacher und schneller geht ^^

grüsse

ich finds ehrlich gesagt gar nicht so schlecht dass die gegen Raser endlich mal was tun… ich meine ich fahr auch meistens ca. 20 lt. tacho zu schnell, aber irgendwas werden die sich schon bei dem tempolimit gedacht haben.

Würd ich auch sagen das an der Sache nix weiter komisches dran ist.
Normalerweise bekommt man zwar eigentlich nur persönlichen Besuch von denen wenn ein Schwerwiegendes Vergehen nicht eindeutig ist…
Dann wird schon mal Gesichtskontrolle gemacht.

Durch das Fahrtenbuch müsste das rel. schnell aufgeklärt sein.

Als Falschaussage würde ich keines von beiden werten.
Wenn ich den Kollege nun mal nicht kenne, können die mir ja auch nichts machen.

Greetz Birne

  • Dieser Beitrag wurde von Birne am 19.05.2005 bearbeitet

Bei Firmenwagen kommen die ab und an mal vorbei, gerade wenn es mehrere mögliche Fahrer gibt. Die machen dann auch gleich ne Gesichtskontrolle. Außerdem, bei ner Übertretung um fast 85 Km/h würd ich aul Polizist sicher auch den direkten Weg suchen.

Ne Falschaussage ist es definitiv nicht, weil er sich mit einer Aussage nicht selbst belasten brauch. Unterschrieben hat er scheinbar auch nix, also ist er aus dem Schneider.


Nur mal zur Info:

Die letztendliche Entscheidung über den Fahrer trifft nicht die Rennleitung sondern die zentrale Bußgeldstelle.

Fahrerermittlungen werden von der Polizei getroffen, das ist soweit richtig. Für die Fahrerermittlung sind immer die „NÖTIGEN“ Maßnahmen zu treffen, das kann ne Einsicht ins Fahrtenbuch (was nicht immer richtig ausgefüllt wird) das kann eine Kopie des Persos sein, das kann aber auch eine persönliche Kontrolle sein.

Sehe da absolut nix rechtswidriges, und dein Kollege kann dem Polizisten ja beweisen dass er es nicht war…

Isch säää daaa nooo propläämmm…

:daumen:

Falschaussage liegt eigentlich nicht vor, denn wenn auch nur geringste Zweifel bestehen bezüglich des tatsächlichen Fahrers, so hätte er im anderen Fall ja jemanden eventuell ungerechfertigt beschuldigt.

Bei Firmenfahrzeugen?! Bei mehreren Nutzern ? Beschuldigt ? Das war nur ne Befragung…

also : total verkehrt , setzen… 6…

dito, der Beamte scheint ja nur gefragt zu haben, ob der Freund des Threaderstellers den Fahrer erkennt. Dass er aber beschuldigt wurde, kann ich da auch nicht rauslesen.

Seufz

ja, ja…is ja gut…und wenn er gesagt hätte es ist Herr X und nicht 100% sicher gewesen wäre, käme das einer Beschuldigung gleich…

…dafür steht das Wörtchen „hätte“ ja da

Erst lesen Jungs, tut gut :wink:

  • Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 20.05.2005 bearbeitet