Kaufvertrag ist Kaufvertrag, da hast du sehr recht. Wenn es schriftlich ist, umso besser, wobei auch mündliche Verträge einzuhalten sind.
Die Federn musst du liefern, wenn im KV nicht drin steht, dass die Bezahlung vor der Lieferung erfolgen muss. Du musst auf alle Fälle eine Frist setzen, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat. (Auch wenn im KV bereits ein Zahlungsziel vereinbart worden ist).
Verstreicht die Frist, könntest du einen Mahnbescheid zusenden. Kosten betragen unter 30 Euro. Der Schuldner bekommt Post vom Gericht und kann die Zahlung anerkennen oder abstreiten. (Abstreiten lohnt aber nicht, weil du ja einen KV vorlegen kannst.)
Ist der Mahnbescheid durch, kannst du von einem Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben lassen.
Legt er gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein, kannst du klagen, an dem Amtsgericht, wo der Schuldner wohnt. Bei einen STreitwert unter 600 Euro kann die Sache im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden. (Vorteil es ist in wenigen Monaten erledigt und die Kosten sind überschaubar.)
Du könntest, um der Sache einen angemessenen Rahmen zu geben, zu einem Rechtsanwalt gehen und die Bezahlung anmahnen lassen.
Fakt ist, Leute, die sich nicht an Verträge halten, müssen gezeigt bekommen, wo Grenzen sind. Wenn hier jemand gelbe Briefe im Briekasten benötigt, um festzustellen, dass Verträge bindend sind, solltest du dafür sorgen, dass gelbe Briefe zugestellt werden.
Letztendlich wird die Sache für den Schuldner immer etwas doppelt so teuer, wie der eigentliche Kaufpreis war. Je nachdem, wie oft man den Gerichtsvollzieher zum Geldabholen vorbeischicken muss.