Urheberrechtsfrage zu Bildern auf Webseiten

Hallo zusammen!

An alle Webdesigner und Rechtsleute:

wie ist das, wenn ich ein selbstgeschossenes Foto, auf dem zwei drei Gebäude einer großen Stadt zu sehen sind, als Hintergrund für eine Firmenwebseite nutze.
Ist das urheberrechtlich relevant?

Danke schonmal und Gruß

Was sind es für Gebäude? Architektonische Kunstwerke mit hohem wiedererkennungswert?

die ezb und das eurozeichen davor

so ähnlich: http://www.radio-utopie.de/wp-content/uploads/2008/01/eurotower_ezb_frankfurt.jpg (hier ist es noch die coba dazu)

also rein instinktiv würd ich sagen:

das kann ja jeder touri auch fotografieren…ich denk nicht dass auf den gebäuden selbst qausi das copyright sitzt - was anderes wäre das gleiche bild aus dem web, da sind dann die copyrights des fotografen drauf.

bei privathäusern z.b. darfst du das bild nicht verwenden, wenn es auf seinem grund und boden geschossen wurde und er einspruch dagegen erhebt - übern zaun wär aber wieder ok…

bisserl paradox hier, die rechtslage.

bin gespannt was noch an infos/antworten kommt.

grüße

lonnie

Bin da gerade recht aktuell in dem Thema informiert. Bezieht sich allerdings auf Privatgebäude. Ob man das auch auf instituelle Einrichtungen anwenden kann weiß ich aber nicht.
Bei Privatgebäuden ist es in der Tat so, das du alles publizieren darfst was man von aussen sehen kann. Wenn du also von der Straße aus ein Photo eines Gebäudes machst darfst du es auch für Werbung, Prospekte, Internet… verwenden. Wir machen das in der Firm auch. Fremdes Gebäude, dann mit unserem Produkt digital umgestallten und das darfst du dann verwenden. Weiß das so genau, da jemand gegen die Verwendung geklagt hat und den Prozess verloren!

Photos von öffentlichen Einrichtungen darfst schon auf eine Webseite packen. Der Haken liegt hier bei der Verknüpfung zu einer Firma / Firmenwebseite. Wenn du da explizit oder implizit den Eindruck erweckst, daß die Firma mit dem Gebäude in verbindung steht, kann das rechtlich bedenklich werden.
Beispiel 1: Du hast im Gebäude der EZB einen Klempnerladen und bildest das Foto des Gebäudes im Rahmen einer Wegbeschreibung ab. => halte ich für ganz unbedenklich.
Beispiel 2: Du eröffnest in der Nähe der EZB ein Börsenmaklerbüro und bildest das Gebäude der EZB ab. => hier könnte man argumentieren, daß du versuchst den eindruck zu erwecken, daß dein Büro von der EZB unterstützt, gefördert oder gar empfohlen würde. Schätze es wird keien Woche dauern bis eine Abmahnung ins Haus flattert. Die muß dann noch nicht mal von der EZB kommen, auch Wettberwerber die da unlauteres Verhalten wittern oder Anwälte die sich durch Abmahnung bereichern wollen sind da gute Kandidaten.

Ich stimme Roller zu, wobei ich sagen würde, dass es auch auf das Bild an sich ankommt. Wenn das Gebäude als "Beiwerk" zu betrachten ist, dann schaut es evtl. nochmal etwas anders aus. Ist von Fall zu Fall anders.

Danke Leute für die Antworten.

Vielleicht versuche ich das Bild so zu schießen, dass nur das Eurozeichen drauf ist. Oder ich mach den Hintergrund, also die Hochhäuser, irgendwie unscharf…