Unterhaltszahlungen

So für alle die es nicht glauben:

Der Vater ist zum Unterhalt für die Mutter die ersten 3 Jahre verpflichtet.

Hier kommt der Beweis:

aktueller Auszug aus dem BGG (Bürgerliches Gesezt Buch)

§ 1615l
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.


Eigentlich stimmt die Empfehlung, aber warum lebt man denn dann, wenn man keine Kinder hat? Ich finde, Kinder bereichern das Leben (leider nicht bereichern im finanziellen Sinne), bloß das System ist ungerecht, wenn es nicht klappt, zahlt der Mann, super! Gerade bei einer Heirat sollte doch mal irgendwann Schluss sein und nicht noch die Pension angebaggert werden, man hat sich ja scheiden lassen und fertig !



komisch daß sich hier keine frau zu dem thema äußert!!!
eigentlich sollten die auch mal ein statment zu dem „prolem“ abgeben
ich hab so ne ähnliche situation nur haben wir es nach anfänglichen schwierigkeiten friedlich hin bekommen zum wohle der kleinen

ich sehe die sache mit dem unterhalt absolut ein,
aber das problem sind nicht die fälle wo alles friedlich und normal dem recht entsprechend abläuft, sondern eben die fälle, wo von weiblicher seite das ganze so „geplant“ war, um den fauken arsch zu hause lassen zu können.
nun kann man sagen, dass kinder erziehen und betreuen schwerstarbeit ist. das ist auch klar.
aber habt ihr schonmla geshen wie eine solche betreuung einer solchen mutter aussieht, die das alles plant um den vater abzuzocken?
das kind hat davon absolut nix.
sie rennt jeden tag mit anderen kerlen rum und verpulvert die ganze kohle. das kind hat nur alte sachen und spielzeug. zimmer is meist verdreckt, usw…

mir ist klar, dass das nicht der normalfall ist,
aber es kommt vor, und zwar öfter als manche war haben will.

Bitte genau lesen:

Und mit diesem Teil des Absatz (2) nagelt Dich jeder Richter fest!
Außerdem kommt noch hinzu das, bei verheirateten, die Frau zwecks Statusausgleich für die Zeit der Ehejahre auch nachträglichen Unterhalt erhält, es sei denn, sie verdient auf einmal mehr als der Ex-Mann. Das ist allerdings in den wenigsten Fällen so. Es ist richtig das die Dinge immer wieder erneut zu prüfen sind, allerdings glaube ich nicht, dass meine Ex mir erzählen wird, was sie sonst noch so verdient.
Glaub mir, ich habe einen prima Anwalt (selber geschieden, Vater von zwei Kindern), und ich zahle trotzdem bis zum Sanktnimmerleinstag Unterhalt an meine Ex!

P.S.: Es geht hierbei nicht um das Kind, den Unterhalt zahle ich gern! Im übrigen hätte ich beruflich auch die Möglichkeit mein Kind zu mir zu nehmen und zu betreuen, dass ist dem Richter scheissegal, obwohl meine Ex dadurch selber Ihren Lebensunterhalt verdienen könnte.

Grüsse Heiko

hm, ich geb dir in bezug auf die paragraphen recht.
aber bei uns is es anders.
nach drei jahren war sense mit unterhalt für die frau
(sogar mit titel!)