Hi,
hab ne Frage. Kann man sich Unterboden Neon Kits aufs Auto bauen wenn man diese nur auf Treffen usw…einschalten und sie im normalen Strassenverkehr auslässt. Oder erlicht generell die Betriebserlaubnis sobald so was dran ist?
Hi,
hab ne Frage. Kann man sich Unterboden Neon Kits aufs Auto bauen wenn man diese nur auf Treffen usw…einschalten und sie im normalen Strassenverkehr auslässt. Oder erlicht generell die Betriebserlaubnis sobald so was dran ist?
Ne, du kannst es dann auf nem abegsicherten Parkplatz anbauen - anmachen und danach wieder ausmachen und ausbauen.
Könnt ja jeder sagen :-/.
So ist es glaub ich - leider.
problem ist dass der anbau nicht genehmigt ist°
ein auschalten is kein thema (relaissteuerung usw. ist möglich) aber wie gesagt der anbau ist nicht erlaubt!
Mhmm das ist ja mal Doof.
Wenn man angehalten würde, könnte man mit einer solchen Stuerrung höchstens auf das „drüber hinweg sehen“ des Polizeibeamten hoffen. Wenn sie beim fahren an war nartürlich weniger
Schade schade aber ich denke beim nächsten werde ich es wohl doch mal versuchen mit Steuerrung und nicht sichtbar zu verbauen. Soll ja echt nur zum schön aussehen beim Stehen, Treffen usw. sein.
du glaubst doch nicht, dass die grünweißen da noch drüberwegsehen.
was angebaut ist, muss funktionieren. und wenn die ubb funzt, isses strafbar, also ein teufelskreis
was geht:
WEISSE leuchten auf fahrer und beifahrerseite als ausstiegsbeleuchtung und nur dann. ansonsten keine chance (gibts von foliatec)
mh… also am e30 von meinem kumpel hatten wir nen unterbodenkit dran… den hat er allerdings an die türkontakte geschaltet soll heissen das ging nur an wenn die türen weit genug auf sind… ergo nur im stand denn wer fährt schon mit weit geöffneter tür… ach ja und wenn er die alarmanlage entschärft ging sie auch an über ein relais… mh und mein praktikumschef hat sowas auch drunter unter seinem t4… beide schon in kontrollen gewesen und die grünen haben sich das natürlich angeguckt aber nichts weiter gesagt oder gemacht… garantie kann ich natürlich nicht übernehmen aber ich denke wenn man das so anschliesst hat man ganz gute chancen…
Also sowas ist natürlich Schnickschnack, aber ich finde es trotzdem schade, daß sowas nicht erlaubt ist…ich meine, da wird doch niemand von geblendet oder so…also ich finds cool daumenhoch
Also, ich finds schon okay das man damit nicht rumfahren darf, sonst siehts auf der Straße bald aus wie auf nem Kirmesplatz.
Allerdings fand ich die alte Regelung, sie nur auf Parkplätzen betreiben zu dürfen, völlig ausreichend.
ich hatte das mal an meinem moped dran , und wurde beim fahren erwischt, die wollten mir gleich mal 3 punkte aufdrücken. aber mal ohne witz , warum will man das anbauen, weils jeder will und es sieht zwar hammer aus, aber nach 6 wochen oder so hast du die bodenbeleuchtung wieder vergessen , ich hatte es damals am moped auch wieder weggebaut, weils nur probleme gemacht hat
peace manu
Hey!
1.) Befestigung ist das Problem, was, wenn die Beleuchtung auf der Autobahn liegt und einer fährt drüber oder schleudert es auf den nachfolgenden Verkehr?
2.) Was leuchtet rot? - Ein Fahrzeug von hinten. Was leuchtet blau? - Ein Sonderfahrzeug im Einsatz. Was leuchtet gelb? - Ein Fahrzeug mit Seitenmarkierungsleuchten. Was passiert, wenn jeder mit diese Farben umherfährt? Genau, die wirklichen Farben mit Signalwirkung verlieren ihre Wirkung. Ich sehe es noch kommen, daß sich manche Leute Blaulicht auf’s Dach schrauben, nur weil man auffallen will. Und nicht blenden? Schon mal bei Regen gefahren? Da blenden manche Autofahrer wie Sau, zum Glück nur von vorne, aber wenn die Fahrbahn nass ist, dann spiegelt es auch noch unter dem Auto hervor, wenn dort eine UBB sitzt.
Ich finde, sowas gehört nicht auf öffentliche Straßen.
man könnt die neonröhren doch hinter den seitenschwellern / front / heckschürze verstecken.
dann sehen die grünen es doch erst gar nicht wenn man angehalten wird, man darf die leuchten eben nie auf der straße anmachen.
nur streßig wirds dann bei jedem tüv-besuch die leuchten wieder wegzumachen, außer man baut vielleicht so ne art halterung wo man die röhren rein und rausstecken kann :idee:
Schade sag ich nur. Hät mir erhofft dass man es ohne Probleme dran machen könnt solang man es nur auf Treffen einschaltet. Aber vielleicht kann man es ja geschickt verstecken.
Wie schaut es mit Fussraumbeleuchtung aus? Die hab ich nämlich schon drine. Sowohl hinten als auch vorne. Schalt ich natürlich auch nicht während der fahrt ein, werd ja sonst auch geblendet.
hallo jungs!
mfg
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Hi,
hab ne Frage. Kann man sich Unterboden Neon Kits aufs Auto bauen wenn man diese nur auf Treffen usw…einschalten und sie im normalen Strassenverkehr auslässt. Oder erlicht generell die Betriebserlaubnis sobald so was dran ist?
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hi link,
hm, glaub das sehen deine kollegen aber anders
und hier nochmal von offizieller seite:
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
…das Problem an der Geschichte war…und ist immer noch :
Die Lampen verfuegen zwar teilweise ueber ein E-Pruefzeichen…aber die
H A L T E R U N G E N
besitzen keine TueV-Freigaben …daher also nicht zulaessig…Erloeschen des Versicherungsschutzes und ggf. Stilllegung des Fahrzeugs moeglich.
Wenn Du an die falschen gruenen Maennchen geraets, hat sich der Spass mal wirklich nicht gelohnt.
Hab mich auch deshalb von diesem Schritt abhalten lassen.
Aber…das muss jeder selber wissen.
Nur nachher nicht hier rumheulen, wenn der Schnittlauch boese war und die Kiste aus dem Verkehr zieht :knebel:
Greez Piddy99
so siehts aus
ich hatte zu meiner wilden zeit und wo noch kein fast & furios teil drausen war sowas unterm auto bei regen hat das wirklich nicht geblendet da die normalen frontscheinwerfer immer heller waren
die befestigungen waren aus plastik was mitgeschwungen ist also nicht wirklich stabil aussah deswegen habe ich meine damals noch zusätzlich gesichert…
allerdingens war es irgendwann einfach öde weil der 2. mit getunten auto damit rumfuhr - genau das gleiche wie mit dem positionslichter hype das war kurz mode - dann hatte es jeder und somit isses eigentlich für A…
wie schon gesagt geblendet hat das nicht aber es geht auch wirklich darum das nix abfallen kann…
so iss es. Hattemich da vor krzem auch mal schlau gemacht.
Hast eigenltich alles wesentliche erklärt.
Also Unterbodenlicht ist def. NICHT ERLAUBT !
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…das Problem an der Geschichte war…und ist immer noch :
Die Lampen verfuegen zwar teilweise ueber ein E-Pruefzeichen…aber die
H A L T E R U N G E N
besitzen keine TueV-Freigaben …daher also nicht zulaessig…Erloeschen des Versicherungsschutzes und ggf. Stilllegung des Fahrzeugs moeglich.
Wenn Du an die falschen gruenen Maennchen geraets, hat sich der Spass mal wirklich nicht gelohnt.
Hab mich auch deshalb von diesem Schritt abhalten lassen.
Aber…das muss jeder selber wissen.
Nur nachher nicht hier rumheulen, wenn der Schnittlauch boese war und die Kiste aus dem Verkehr zieht :knebel:
Greez Piddy99
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hallo darker!
danke für die antwort. ich weiß auch was in der ZO (Polizeiabkürzung für StvZO) steht. ich gebe dir lediglich nur mein standpunkt wieder. ich mache in dem fall nichts. wenn das licht bei der fahrt aus ist, ist das für mich inordnung.
Letztens hatte ich einen hummer H2 mit unterbodenbeleuchtung angehalten. der war frech. er wollte mir tatsächlich verklickern das das in ordnung wäre. den habe ich erstmal zur komplettabnahme zum tüv geschickt. das wird teuer.
mfg
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hi link,
hm, glaub das sehen deine kollegen aber anders
und hier nochmal von offizieller seite:
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Okay. Das beantwortet meine 1. Frage.
Wie schaut es denn nun mit Beleuchtung im Fahrzeug aus?
Stichwort: Fussraum blau beleuchten.
fahrzeuginnenbeleuchtung ist erlaubt. da gibt es aber dann auch kollegen die eine konkrete gefahr durch eine innenbeleuchtung begründen können. wegen auffälligkeit beim fahren ect. sobald du es nur im fußraum hast, ist es kein problem hauptsache du störst nich den verkehr dadurch (also jetzt keine 100 watt birnen oder so)
mfg
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Okay. Das beantwortet meine 1. Frage.
Wie schaut es denn nun mit Beleuchtung im Fahrzeug aus?
Stichwort: Fussraum blau beleuchten.
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