unterbodenbeleuchtung erlaubt, wenn ja wann und wie?

hallo

habe mir jetzt für das frühjahr überlegt ne unterbodenbeleuchtung anzubauen, wüste nur gerne ob ich dir überhaupt ran haben darf , bzw wie ichsie schlaten darf.

von verschiedenen leuten habe ich gehört dasich sie dran haben darf und über den Türkontakt schlaten kann.
vom nächsten hab ich gehört das selbst eine montage bei der polizeei schon Probleme macht.
vom anderen erfahren das ich sie nur im stand an haben darf, aber beim türkontakt würde sie ja auch angehen wenn ich meinen Beifahrer raus lassen würde, darf sie das oder nur im stand??

wie habt ihr schon erfahrungen gemacht , bzw wie habt ihr sie angeschlossen???

befrage mal die Suchfuntkion, das Thema wurde schon endlos diskutiert.

Fazit es ist nicht erlaubt, nicht mal der Anbau, denn was angebaut ist an Beleuchtung MUSS funktionieren.

Was ging, ist eine weiße!!! Ausstiegsbeleuchtung links und rechts. Mehr aber auch nicht.

Ich hab ne blaue mit E-Prüfzeichen. Muss ich an die Serien-Einstiegsbeleuchtung anschließen sagte mir der Mann vom VÜK. Ich sage das ich das versucht hätte es aber nicht geklappt hat. Dann meinte er ich sollte sie lieber wieder abbauen oder dafür sorgen das sie funzt. Hab sie an einer FFB angeschlossen, da der Prüfer keinen Schalter finden konnte hat er mir die Geschichte geglaubt. Hab sie mittlerweile fast ein Jahr, ohne Probleme.

wo baut ihr die denn bitte hin?
also solange unter dem auto noch platz für ne ubb ist würd ich mal über ein gescheites fahrwerk nachdenken…

:lolhammer:

:daumen: getreu dem Motto: „Da geht noch was“ :wink:



das e-prüfzeichen gilt nur für die lichttechnische einrichtung selbst, jedoch nicht mehr, wenn diese am fahrzeug verbaut ist, ganz einfach

wollte sie direkt bei mir in die seitenschweller einbauen

wie haste die mit deiner FFB angeschlossen?? has aber weis oder wie???

[quote]

Ich hab ne blaue mit E-Prüfzeichen. Muss ich an die Serien-Einstiegsbeleuchtung anschließen sagte mir der Mann vom VÜK. Ich sage das ich das versucht hätte es aber nicht geklappt hat. Dann meinte er ich sollte sie lieber wieder abbauen oder dafür sorgen das sie funzt. Hab sie an einer FFB angeschlossen, da der Prüfer keinen Schalter finden konnte hat er mir die Geschichte geglaubt. Hab sie mittlerweile fast ein Jahr, ohne Probleme.

[/quote]

das hat der Tüver zu mir auch gesagt, den ich mal dazu gefragt habe. das E-Prüfzeichen nützt gar nix.

[quote]

das e-prüfzeichen gilt nur für die lichttechnische einrichtung selbst, jedoch nicht mehr, wenn diese am fahrzeug verbaut ist, ganz einfach

[/quote]

Yepp, habe ich mir auch sagen lassen. Es gibt nämlich keine geprüften Halterungen für die Beleuchtung. Also nix einfach mal so mit nem Kabelbinder irgendwo dranhängen…

Ne UBB ist doch voll für die Hose

http://www.kinnergadde.de/

Matse

Eine Unterbodenbeleuchtung wird nie erlaubt sein.

Egal ob die über Türkontakt läuft oder net das spielt keine Rolle



Stimmt nicht ganz, so wie Darker schon sagte, als Einstigshilfe darfst. Aber mehr nicht. Also vorne und hinten darfst nicht, da steigt ja im Normalfall ja keiner ein. :lolhammer:

So wie manche ne LED im Außenspiegel unten drin haben, darf sie beim Auf- und Zuschließen leuchten, aber sobald die Zündung angeht muss das Teil aus sein. Hab mal mit nem TÜV-Mensch ne lange Diskussion geführt.

Greetz Jan

Grundsätzlich ist eine UBB nicht erlaubt. Bei ner Kontrolle darf man zahlen und muss das Ganze wieder abbauen. Ist ein klarer Verstoss gegen die STVO bzw. STVZO.
Wobei das natürlich nur für rechtlich öffentlichen Verkehrsgrund gilt.

Auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund (z.B. eigenes Grundstück) darf man alles ans Auto hinbauen.
:knebel:
D.h. jedes Mal vor dem Verlassen des Grundstücks wegbauen und beim Heimkommen wieder hin, funktioniert.
:lol:

Gebe ich Dir soweit recht.

Nur nachdem ein Audi im normal Fall schon eine Leuchte hat in der Tür die auf dem Boden strahlt darf man keine zweite dazu bauen.

Es darf nur eine Einstiegsbeleuchtung pro Tür vorhanden sein.

Deutsche Rechtssprechung :wink:

[quote]

Stimmt nicht ganz, so wie Darker schon sagte, als Einstigshilfe darfst. Aber mehr nicht. Also vorne und hinten darfst nicht, da steigt ja im Normalfall ja keiner ein. :lolhammer:

So wie manche ne LED im Außenspiegel unten drin haben, darf sie beim Auf- und Zuschließen leuchten, aber sobald die Zündung angeht muss das Teil aus sein. Hab mal mit nem TÜV-Mensch ne lange Diskussion geführt.

Greetz Jan

[/quote]

dann klemm halt die in der tür ab. dann hast auch wieder nur eine beleuchtung :wink:

Die neueren Baujahre! Die alten haben das nicht serienmäßig :frowning: