Hallo,
Ich habe mir vor 2 Monaten ein gebrauchten 3. Hand A3 gekauft.gestern hat jemand festgestellt,dass er hinter wohl mal was drauf bekommen hat.Die Spaltmaße vom Kofferraum ist links etwas größer als rechts (rechts = normal)
Ich habe mal die Fächer hinten aufgemacht, wo die Rücklichter drin sitzen.Dieser Träger (links) war etwas nach vorn gebogen und ein bisschen Rost hat sich auch schon angesetzt.
Was kann ich jetzt rein rechtlich tun? Im Kaufvertrag steht „unfallfrei“.Was steht mir rein rechtlich zu? Die Übernahme der Reperatur (mein Kumpel meinte 2000-2500€) , ein Teil des Geldes oder ähnliches?
Danke für eure Hilfe
da es sich hierbei um einen arglistig verschwiegenen mangel handelt, hast du das recht auf rückerstattung des GESAMTEN kaufbetrages oder ausbesserung… Ich würde eher den Kaufbetrag rückerstatten lassen und dann nach nem unfallfreien a3 ausschau halten (wiederverkaufswert von unfallwagen is wesentlich niedriger)
ich bin zwar kein jurist, aber entschädigung bekommst dua uf jeden fall. da das auto durch diesen unfall eine wertminderung hat, bekommst du sicherlich einen gewissen prozentsatz deines geldes zurück.
allerdings musst du nachweisen können, dass der unfall vor über 2 monaten stattgefunden hat. in den meisten fällen scheitert es daran, aber ein versuch ist es auf alle fälle wert
Da sich ja shcon Rost gebildet hat, muss es ja schon länger her sein oder?
Ausserdem kann doch nachgeprüft werden, ob in irgendeiner Werkstatt etwas dran repariert wurde oder?
lieber wäre mir ein Teil des Geldes (bzw. die Reperaturkosten) zu bekommen , da man es echt fast nicht sieht und ich das Geld gut gebrauchen könnte
Du kannst wegen Betrug klagen, kannst auf einen Wandel abzüglich der gefahrenen Kilometer hoffen. Müsste sonst aber klappen. Eventuell - falls du mit dem Unfall leben kannst - kannst du auch eine Teilrückzahlung des Kaufpreises einfordern
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naja, muss jeder für sich selbst entscheiden… allerdings haste das geld dann beim wiederverkauf weniger bzw. wenn noch weitere schäden dran sind, kannste das geld dann nochmal in reperatur stecken… Und wenn sich schon rost gebildet hat… nein danke
tut mir echt leid für dich das du jetzt so einen scheiss hast!!!
ich würd lieber den vollenkaufpreis rückerstatten! den sonst beißt du dir ins knie wenn du den wagen mal verkaufen willst!!! spätestens dann regst dich drüber auf warum du doch den ausgleich angenohmen hast
Danke für eure Antworten.Für das Geld was ich bezahlt habe ,bekomme ich nie einen gleichwertigen A3
Oder ich habe igendwann mal Glück und habe auf der Seite einen Auffahrunfall,damit die Versicherung alles bezahlt und ich ein Teil des Geldes trotzdem bekomme.
Naja , aber lieber auf keinen Unfall hoffen,da hinter mir im Wagen bestimmt auch ncoh jemand drin sitzt,der nichts davon
ich werde den Verkäufer mal anrufen und fragen wie er sich vorstellt,das Problem aus der Welt zu schaffen
Und wenn ich mit Gericht drohe,wird er seine Meinung bestimmt ändern.
Jedenfalls vielen Dank für eure schnellen Antworten
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Das kannste fast knicken, da der Gutachter locker einen Vorschaden feststellen kann (Rost). Darauf würde ich mich nicht verlassen. Auch bei einem Unfall wird immer der Zeitwert des Fahrzeuges geschätzt und wenn Du Pech hast, läufst Du in einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Umtauschen heisst die Devise. Und lasse Dich nicht mit den Worten abspeisen: "Der war ja wegen dem Schaden so billig…"
Bist Du beim ADAC? Die können Dir auch weiterhelfen…
Ohje, diese Geschichte erinnert mich nur zusehr an die, die mir Anfang des Monats passiert is. Mir wurde ebenfalls ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft und auch ein paar andere Angaben von meinem liebenswerten Verkäufer haben nicht gestimmt. Habe mich dabei mal rechtsberaten lassen.
Was du auf alle Fälle machen musst, ist, dass du deinem Verkäufer ein Einschreiben (am besten mit Rückschein) schickst, in dem du ihm die Schäden meldest (genau aufzählen!!) und ihm eine Frist von 10 Tagen setzt, in der er dir (je nachdem was du willst) entweder die Schäden beseitigt oder den Wagen zurücknimmt und du dein Geld wieder bekommst. Nun hast du also schonmal was schriftliches in der Hand und er kann ned behaupten, dass er nichts von dir gehört hat. Wenn die Frist abgelaufen is, ab zum Rechtsanwalt, dann Gericht, etc… Kannst auch zuvor bei deinem Rechtsanwalt anrufen und dich beraten lassen, falls du eine Rechtsversicherung hast.
Ich wünsche dir viel Glück, so dass sich dein Verkäufer, wie bei mir auch, meldet und sich kulant zeigt und den Wagen zurückzieht. Behalten würde ich ihn auf keinen Fall, auch wenn er billig war. Warte lieber ab und suche im Internet, in Zeitungen, bei Autohäusern evtl. nachfragen und im Bekannten und Verwandtenbereich nachforschen.
Noch ein Tipp für den Gebrauchtwagenkauf. Ich würde dir empfehlen, wenn du einen A3 von einer Privatperson kaufst, darauf bestehst ihn bei Dekra zuerst untersuchen zu lassen, denn dann kann dir sowas nicht passieren.
Wenn da eindeutig Unfallfrei steht … gutachter beauftragen der den Vorschaden bestätigt … dann damit zum Händler (am besten gleich mit Anwalt) ihm die Karre dahinstellen … gutachten unter die nase Halten und den Kompletten Kaufpreis … plus Zinsen für die Zeit die du den wagen hattest …
Der Kaufvertrag ist Nichttig wegen arglistiger Täuschen von seiten des Verkäufers.
Vor Gericht ist das für jeden Anwalt nur Zeitverschwendung und der Richter lässt innerhalb von 10 min den hammer fallen Der Händler hat keine chance.
Zu den Gutachten möchte ich noch etwas sagen:
Das Dekragutachten zählt vor Gericht nicht, soweit mir das mein Dekrasachverständiger mitgeteilt hat. Ein Gutachten kostet rund 500 €, also nicht sonderlich billig.
Deshalb rate ich ein Einschreiben zu schicken und zu hoffen, dass er den Wagen zurücknimmt. Danach kannst immer noch zum Rechtsanwalt, ein Gutachten erstellen lassen, etc…
Dekragutachten zählen vor Gericht schon, zumindest wenn der Gutachter geladen und vereidigt wird. Die Allianz bei uns hier schickt grundsätzlich Dekra Gutachter raus.
Ich habe heute bei ihm angerufen.Natürlich weiss er von nihcts und meint, beim Privatverkauf gilt, „wie gesehen, so gekauft“ oder so ähnlich
naja stimmt das?
wie gesagt er hat ihn mir „unfallfrei“ verkauft.
Er ist doch nen Händler oder ?? also von wegen privatkauf … das gilt nur von Privat nach Privat…
Wenn du ne Rechtsschutz hast … mach ihn naggisch
ne , es war eben kein händler.privat zu privat.
aber im kaufvertrag steht ja „unfallfrei“ drin … auf was kann ich hoffen?
Hi, soooooo ich habe bei dem Verkäufer (privat) angerufen.Er hat mir am Telefon gesagt , dass es falsch war, dass er auf dem Vk-Vertrag „unfallfrei“ geschrieben hat, ALLERDINGS gilt dass nur für versteckte Mängel …
Er meint , er hätte mir gesagt,dass er mal rückwärts wo drauf gefahren ist,aber die Autowerkstatt hat mit orginalteilen alle Schäden beseitigt.
Naja Fakt ist , die Spaltmaße passen nicht.Er unterstellt mir,dass ich den Schaden reingefahren habe,wenn sich da was verschoben hat, aber da ich Vollkaskoversichert bin, kommt das ja schonmal nicht in Frage
Er meint er hätte Zeugen, (Waren seine Frau und seine Eltern da)
Bei mir waren meine Eltern und ein Kumpel dabei …
Leider stimmte es ja nicht dass er uns etwas von dem Schaden erzählt hätte,da wir sonst sofort die Spaltmaße entdeckt hätten.Der Wagen war bei der Besichtigung auch schön Rückwärts nahe zur Wand geparkt
Was kann ich da rechtlich jetzt tun.Er meint, ich solle ihm ein gutachten erstellen lassen.Das kostet ja bestimmt mehr als 300€ ,das ich tragen müsste.Wenn ich hinterher kein Recht bekomme, hätte ich ja die 300€ umsonst ausgegeben.
Was kann ich tun? Liege ich ganz klar im Recht oder gibt es für Ihn noch hintertüren … nicht,dass ich kein Recht bekomme und hohe Anwalts und Gerichtskosten auf mich zu kommen.Was meint ihr? Vielen Danl für eure Hilfe
keiner?
sorry,dass ich nerve,
aber ist echt wichtug