Unfallwagen kaufen oder nicht?

Hallo,

vor 3 Wochen habe ich meinen alten S3 für 7000 Euro verkauft und bin nun auf der Suche nach einem neuen A3 ab BJ 2014. Da mein Budget max 18.000 Euro beträgt, dachte ich mir, suchst einfach mal nach Unfallwagen. Mein Onkel hat eine Autowerkstatt und hat mir auch schon signalisiert, dass er mir das Fahrzeug, sofern es kein Totalschaden ist :wink: richten wird (für wenig Geld).

Bei meiner Suche habe ich diese Limousine gefunden:

Der Schaden sieht zwar erstmal heftig aus aber wenn an der Spur nichts ist, müsste es doch passen oder? Ich habe dazu eigentlich 2 Fragen:

  1. Ist der Preis nicht etwas zu hoch für diesen Schaden?

  2. Mal angenommen ich verhandle noch etwas und würde das Fahrzeug nehmen, wie soll ich es dann in die Werkstatt bekommen. Ich nehme mal an, ich bekomme so kein Kurzzeitkennzeichen oder? Das Kurzkennzeichen bekommt man doch nur, wenn der Wagen auch TÜV hat und so wie er aussieht, bekommt er kein TÜV. (klar, müsste ich mal beim Händler nachfragen, bin noch am sondieren)

Liebe Grüße

Puhhh, also der A3 als Limosine ist pottenhässlich (und unpraktisch, weil der Kofferraum eben beschissen ist). Dieser A3 hat eine Hartz IV Ausstattung. Wenn man als Verkäufer schon Ausstattungsmerkmale, wie Fahrerairbag, Isofix, Blinker in den Aussenspiegeln und Zenralverriegelung als Verkaufsargumente aufzählen muss, dann sieht es schon recht dünn aus.

Der Unfallschaden selber wird sich in Grenzen halten und ist sicherlich mit wenig Aufwand wieder zu beheben.

Das Auto hat erst 4000km runter und so hoch ist der Preis demnach nicht.

Der Wagen hat sicher TÜV, zum anmelden reicht das. Kann sein, dass du bei der Fahrt zur Werkstatt angehalten wirst, daher würde ich mir den Termin der Werkstatt schriftlich geben lassen und den dann vorzeigen, dann geht das in der Regel ohne Ärger mit der Polizei, sofern du dich auf dem Weg zur Werkstatt befindest. Ich würde das tagsüber machen, dass die sich nicht über eine ggf. defekte SWRA beschweren können.

Du wirst damit nicht Glücklich … du gehst von über 200 PS auf 125 runter … und die haben mit dem Koffer auch bestimmt einiges zu Schleppen … und dann der 1.4er Motor :uhoh:

Er schreibt ja "Reparatur auf Wünsch möglich". Frag doch einfach mal was dies beinhaltet und was er dafür voranschlägt…danach kannst dich ja noch mal mit deinem Onkel beraten…

OK … daß der A3 als Limousine "potthässlich" ist, ist ja schonmal reine Ansichtssache. Dir scheint es ja zu gefallen, also gibts nichts dagegen zu sagen.
Ich würde wie mein Vorredner auch schon sagt, erstmal beim Händler anfragen was eine Reparatur kosten würde wenn er sie selbst machen lässt. Scheint so als wäre es "nur" eine neue Motorhaube, neuer Kotflügel rechts und neue Frontstoßstange. Der Scheinwerfer rechts scheint ja OK zu sein. Ich würde mal extrem grob schätzen so ab 3.000 Euro aufwärts wird sich das irgendwo bewegen!
Aber ich muss trotzdem sagen, ich würde keinen Attraction kaufen. Der hat zwar wenigstens Nebelscheinwerfer und den ausfahrbaren Monitor mit MMI und nicht das hässliche Küchenradio aber sonst auch fast gar nichts (fast der gesamte Rest der aufgeführt wird in der Anzeige ist Serienaustattung!)
Ich denke da halt immer weiter weil wenn du irgendwann mal das Ding wieder verkaufen willst sitzt du schon automatisch am kurzen Hebel. Basis-Austattung und reparierter Unfallschaden drücken den Preis unheimlich nach unten.
Letztendlich ist es natürlich deine Entscheidung.

Hallo Freunde,

herzlichen Dank für die 5 Antworten innerhalb dieser kurzen Zeit. Über das Feedback freue ich mich sehr.

Danke für die diesen Hinweis. Ich hätte nicht mehr gebraucht aber im Vergleich dazu, was möglich ist, finde ich es auch in der Tat recht wenig. Stimmt, 4000km ist nicht viel für den Preis. Dies allein war für mich der Grund das Angebot mit euch zu besprechen. Ich bin ja noch nicht festgelegt…

Danke für den Tipp. Dann hoffe ich mal, dass die Scheinwerfer usw. nichts haben, weil dies ja schon ein Kriterium wäre, keinen TÜV mehr zu haben.

Bei meiner Recherche habe ich nun auch nachgelesen, dass Autofahrten in die Werkstatt oder eben zum TÜV mit einem Überführungskennzeichen erlaubt sind. Quelle http://Ueberfuehrungskennzeichen.net/#tuev - an das Kurzzeitkennzeichen zu kommen ist somit kein Problem.

HU ist auch Pflicht aber das wird der Wagen ja wohl haben. Quelle: https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_NORD_DE/pdf/kurzzeitkennzeichen.pdf

ja, daran habe ich auch etwa zu knabbern. Es tut gut, dies nochmal zu hören, weil das auch meine Bedenken sind. Ich sehe mich schon aufs Gas treten und ich kontrolliere ob der Rückwärtsgang einlegt ist :wink:

Hatte ich überlesen. Werde ggfs anrufen :slight_smile:

In der Tat. So schlecht finde ich den nicht :wink:

Gut zu wissen. So war mir das nicht bewusst. Da der Wiederverkaufswert irgendwann natürlich eine Rolle spielt, wird es mit dem Fahrzeug wahrscheinlich nichts.

Ihr habt mir sehr geholfen. Werde weitersuchen!

Wie bereits gesagt wurde, TÜV wird das Auto ja wohl haben.
Du solltest halt nachweisen können, dass du zur Werkstatt fährst.
Es gab aber 2015 eine Änderung bei Kurzzeitkennzeichen, da würde ich mich mal informieren.
Hier ist das ganze gut zusammengefasst: http://www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de/neue-regelung2015-kurzzeitkennzeichen.html
lg