Hast du den Beitrag über dir von Madcek gelesen bzw. verstanden?
Es ist eine alte Stammtischweißheit, dass der Schaden nur Offenbarungspflichtig ist, wenn der Rahmen gerichtet werden muss. Auch eine Beschädigung des Kotflügels, der Stoßstange oder der Tür, die den Austausch dieser zur Folge hat muss beim Verkauf angegeben werden! Wenns hingegen ein Schaden ist, der durch Instandsetzen (Ausbeulen, Lackieren) wieder ausgebessert werden kann, handelt es sich um einen Bagatellschaden. Jedenfall nach derzeitiger Rechtssprechung. Ein Gericht kann natürlich individuell entscheiden.
Also der Verkäuver hat es eingesehen und hat mit vorgeschlagen 500€ Preisnachlass. Übrigens der Schaden entstand vor 3 Jahren und wurde in der Werkstatt repariert. Meine Frage ist es 500€ Preisminderung ok oder muss ich mehr verlangen?