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Also meines Wissens hast du wenig chancen da auch wenn du den wagen bei einem Händler gekauft hast ich glaube maximal 6 monate zeit hast vom Kauf zurück zu treten
da dein fall schon über nen Jahr her ist glaube ich du hast wenig chancen
Gruss
verstehe zwar die hälfte desthreads nicht aber generell ist der Verkäufer verpflichtet den wagen als unfallfahrzeug auszuzeichnen, wenn der schaden einen betrag von 1500€ übersteigt, auch wenn er fachgerecht gerichtet wurde.
kannst evtl. anfechten wg. arglistiger täuschung, oder wegen sachmangels zurücktreten, ich würde mit dem verkäufer reden, wenn er stur bleibt, dann zum anwalt gehen.
deine ansprüche verjähren bei argl. täuschung in drei jahren, sonst wohl in 2.
nach 6monaten findet die beweislastumkehr keine anwendung mehr
also den wagen hab ich privat gekauft!
mit kaufvertrag alles wo klar und deutlich steht wagen ist unfallfrei!
dann sind diverse sachen kaputt gegangen! die ich von mir aus reparieren lassen hab! kostenpunkt 1500euro, darauf haben die mir aus der werkstatt berichtet das der wagen einen größeren unfall hatte!
ich habe versucht jetzt mit dem verkäufer kontakt aufzunehmen bis lang ohne erfolg! wenn er sich nicht meldet geht die sache zum anwalt!
keine Chance. Er wird sagen der Unfall kommt von dir und du hast ihn ohne Rechnung reparieren lassen.
Da läufst du aber ganz direkt gegen einen Baum.
rechnungen sind vorhanden ?
werkstatt versichert das der unfall passiert ist vor meinen besitz?
wie wollen sie das beweisen? der verkäufer wird sagen, er hat ihn dir unfallfrei verkauft. dann hattest du wohl einen unfall, hast es schwarz richten lassen und jetzt 1 jahr später entdeckt eine werkstatt den schaden^^ wie soll die werkstatt bestätigen wie alt der schaden ist und wer ihn verursacht hat, wenn er nicht grade bei ihnen instandgesetzt wurde.
sieht ziemlich schlecht aus, würde ich mal behaupten.
gekauft wurde der wagen am 15.03.08 angemeldet wurde er am 01.03.09 und stand nur in der garage!
antriebswelle gebrochen im april 2009, werkstatt meinte die welle war schon gebraucht vom schrottplatz! diverse anschriften auf der welle mit model und motorbezeichnungen!
mai 2009 getriebeschade, antriebswelle gebrochen nach ca. 1000 km! jetzt im juni die 3te welle auf kulanz bekommen! nach genauen untersuchungen sind spuren von reparaturen vom vorbesitzer aufgetaucht! manche sachen sind geklebt von unten! linker kotflügel ist origenal audi! rechter kein origenaler von audi! der spalt von der motorhaube zum kotflügel rechts wurde nicht eingehalten!
seit dem ich das auto hab hab ich grad mal 3000km gefahren!
ohne rechtschutz könnt das zeimlich hässlich werden. An sich brauchst du ein gutachten von einem prüfer (zb adac/tüv,…) die dir sagen und bestätigen,das der wagen vor kaufdatum den schadenhatte.
Problematisch sehe ich hierbei das der wagen fast ein jahr sinnfrei rumstand und nun auch wieder zeit ins land gegangen ist.
Deswegen wird es sehr schwer werden, nachzuweisen, dass der schaden nicht von dir verursacht worden ist.
sehr sehr schwer:freddy: