ich hab da nen Problem und ne Frage an euch, vllt weiss hier ja wer Bescheid und könnt mir helfen.
Folgendes ist passiert:
Ich hab mit dem Auto von meinem Dad ein anderes Auto auf einem Parkplatz eines Möbelhauses gerammt. Der Fall ist noch vor Gericht wegen den Gegebenheit (Rechts vor links … usw.).
Was mich interessiert ist folgendes:
Wenn ich tatsächlich Schuld bekommen sollte. Wer zahlt den Schaden? Also vorab ich bin nicht auf das Auto versichter (gewesen). Sollte ich schuld bekommen wer muss den Schaden zahlen? Trotz allem die KfZ Versicherung meines Dads? Meine KfZ Versicherung? Meine privat Haftpflicht? Ich privat?
Die Kfz-Versicherung deines Vaters wird das zahlen, doch falls du kein berechtiger Fahrer bist können sie dich in Regress nehmen, sprich die Versicherung fordert einen Teil des Betrages oder alles von dir (oder deinem Vater) zurück.
Deine private Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Grundsätzlich kann man den Schaden auch zurückkaufen (sprich zu bezahlst privat) wenns sich lohnt, aber ob das in diesem Fall (unberechtiger Fahrer) auch funktioniert weiß ich nicht. Einfach direkt mit der Versicherung sprechen.
Ich hab irgendwo was von "Rückwärtiger Fahrereintragung" gehört. Also das man Rückwirkend einen anderen als Fahrer eintragen kann. Stimmt sowas oder ist das von der Versicherung abhängig?
Also ich habe davon noch nichts gehört. Dann könnte ja quasi jeder sich als Alleinfahrer eintragen und wenn mal etwas passiert einfach den Fahrer nachmelden. Versicherungen sind im allgemeinen alles andere als dumm oder kulant, wenn es ums zahlen geht.
Wie hoch ist denn die Schadenssumme? Ist ein Rückkauf denkbar?
Da steht meißt genau das oben geschriebene drin: HAftpflicht zahlt erstmal lässt sih aber rechtliche mittel vor, regressansprüche an den versicheurngsnehmer zu richten. Je nach schaden is man dann auch so gut wie aus der vers raus (vertragsbruch, wegen falscher angabe). Dann wirds interessant mit neuer vers findn
Das ist natürlich bitter. Tut mir sehr leid. Naja Blech ist ersetzbar,hauptsache keinem ist etwas passiert. Vielleicht hast du auch Glück und die Versicherung fordert nur die volle Prämie zurück. So eine Vertragsstrafe ist meistens eine Jahresprämie, also auch nicht der Untergang der Welt.
War ein Unfall auf einem Parkplatz eines Möbelhauses (Ostermann in Witten). Rieen Parkplatz mit Fahrbahnmarkierung, vielen Kreuzungen und Schildern "Hier ghilt die STVO". Ich komm von Rechts der andere von Links ich fahr ihm in die Seite. Meiner Meinung nach seeine Schuld da RvL auf Straßenähnlichen Verhältnissen. Die grünen F***er sagen es ist meine Schuld. Begründung Wort wörtlich "WIr machen das immer so".
Naja der Unfallgegner hat sogar den Grünen gesagt das er mich übersehen hat (vor Zeugen - Meinem Dad). Trotzallem bin ich der Angeklagte. Das Amtsgericht hat mich unschuldig gesproichen aber das Landesamtsgericht fängt bei NULL an und die pledieren jetzt auf überhöhte GEschwindigkeit. Kann ich aber nichts zu sagen da ich auf eine Kreuzung zufuhr und nunmal auf die Straße geachtet hab.
Und nun steh ich am Pranger und muss mich rechtfertigen obwohl RvL, Amtsgericht sagt ich bin unschuldig und der Unfallgegner die schuld bereits auf seine Kappe genommen hat (Erst bis er gemerkt hat das man was rausholen kann).
nun ja an sich gilt auf parkplätzen sowieso schrittgeschwindigkeit. und wenn du ihm in die seite donnerst hat er dir wohl bei rechts vor links die vorfahrt nicht beachtet, ergo hat er se idr genommen. Blöder weise musst du sie dann gewähren udn da du theoretisch schrittgeschwindigkeit fahren musst, wärst ihm dann net reingefahren bzw wäre der schaden nicht der entstandene gewesen.
Von da her hat das weniger mit der deutschen Justiz zu tun, als das so blöd das für dich klingen mag, aber beide schuld haben. Die Frage isnd nur die Prozent.
Und mal ganz ehrlich bei 10000 schaden musste echt guuut unterwegs gewesen sein für nen Parkplatz.
Frag mich nciht wie die auf die Summe kommen. Ich befand mich 50m vorm Haupteingang des Möbelhauses und war auf Parkplatzsuche. Also jeder der schonmal nen Parkplatz gesucht hat weiss das man ihn nicht mit 30 oder 50 sucht
Die meisten Gerichte urteilen das Rechts vor Links auf Parkplätzen nicht gilt (die Betonung liegt dabei auf meistens, also nicht immer). Nur mal ein Beispiel:
Unfall auf nem Parkplatz ist jedenfalls immer doof. Wenn es vor Gericht geht kann man auch gleich Roulette spielen oder Würfel werfen IMHO müsste in diesem Fall eigentlich 50/50 bzw 70/30 bei raus kommen. Der Gegner hat deka-online übersehen und dieser war scheinbar zu schnell und/oder unaufmerksam um rechtzeitig anzuhalten. Also Schuld waren beide irgendwie. Über die genau Verteilung kann man sich streiten… Ich persönlich würde da keinem die volle Schuld zusprechen.
@deka-online: Hat der Unfallgegner gegen das Urteil vom Amtsgericht (wo er die 100% Schuld bekommen hat) Berufung eingelegt oder warum geht es jetzt zum Landgericht und das sagt du bist zu 100% Schuld? Ein bisschen wirr das Ganze.
@rincewind :
Also allgemein haste Recht mit dem RvL, es gilt auf Parkplätzen grundsätzlich §1 Gegenseiteige Rücksichtnahme/Aufmerksamkeit. Allerdings wird das meistens bei Parkplätzen wie Lidl/Aldi gehandhabt. Bei dem Spezielen Parkplatz herrste eine Straßenähnliche Gegebenheit (Fahrbahnmarkierung, 2 Spurig, Laternen, Erhöhter Fussgägnerbordstein) Im Prinzip kann man sagen da Möbelhaus lag an der Straße. Das waren auch die Argumente warum das Amtsgericht mich freigesprochen hat.
Ich glaub es geht nun vors Landesamtsgericht weil der Unfallgegner sich nach dem Urteil einen Sachverständigen geholt hat der sagt das der Schaden nur mit überhöhter Geschwindigkeit passiert sein kann und die Summe dabei inkl. Gutachtenksoten und Co die 10000€ überschreitet.
Das wird sicher eine Teilschuldgeschichte und wenn du ernsthaft nicht im Versicherungsbrief stehst, kann es u. U. passieren, dass du pers. dafür blechen musst. Das sind aber oft Einzelfallentscheidungen. Wie bereits gesagt wurde ist es aber auch meiner Meinung nach so, dass der Unfall bei erlaubten 10km/h hätte vermieden werden können.
Ich gehe mal von Teilschuld aus. Das Schild "Hier gilt die STVO" gilt nicht. Auf Parkplätzen gilt immer die gegenseitige Rücksichtnahme. Das Schild soll nur Hilfestellung sein…aber hat rechtlich keine Bewandnis.
Alles klar dann löcher ich google mal mit meinen fragen.
Wegen der Versicherung muss ich achu mal schauen. privat kann ich selbst einen 50/50 schaden nicht latzen. Sind Familienmitgleider nicht immer versichert ^^
Bist Du dir da wirklich sicher? IMHO gilt auf Parkplätzen, wenn dort öffentlicher Verkehrs stattfindet, immer die StVO. Meiner Meinung nach ist das Schild einfach nur überflüssig. In §1 steht ja auch "gegenseitige Rücksichtnahme". Jedoch gibt es meines Wissens nach keinen Paragraphen in der StVO der sich wirklich explizit auf Parkplätze/Parkhäuser etc. bezieht.
@deka-online: Jetzt mal die Schadensfrage beiseite gelassen , Worst-Case angenommen und Du bekommt 100% Schuld vor der nächsten Instanz. Erstmal, ich bin kein Versicherungs-Vertreter, Jurist oder ähnliches. Also alles IMHO:
Die Haftpflicht Deines Vaters wird den Schaden erst einmal bezahlen. Genauso wie die eventuelle Kasko den Schaden am eigenen Auto. Danach könnte es, wie schon jemand geschrieben hat, passieren das die Versicherung von Deinem Vater Beiträge nachfordert. Du hattest ja geschrieben Dein Vater ist als alleiniger Fahrer eingetragen. Wie gesagt, könnte passieren muss aber nicht. Kommt auf die Versicherung drauf an mit ihren AGB. Bei manchen ist die Regelung das nur andere regelmäßige Fahrer auch versichert werden müssen, bei anderen ist es eh nur vom Alter unter 26 abhängig usw. Daher ist das schwer zu sagen, am besten einfach mal mit der Versicherung selber abklären. Am besten über den Vertreter vor Ort. Das mit den Beiträgen sollte von der Höhe im Notfall nicht die Welt sein. Ach ja, höher eingestuft wird Dein Vater natürlich auch.
Der nächste Punkt ist dann das die Versicherung, wieder eventuell, Ansprüche gegen Dich direkt gelten machen kann. Dort gib es, wieder IHMO, jedoch eine Grenze für die Höhe. Ich bin mir nicht sicher, meine aber das waren 3000 oder 6000€. Habe ich jedenfalls irgendwie im Hinterkopf. Das könnte ich jetzt aber auch verwechseln!
Wie gesagt, das Ganze ist nach meinem Wissen und das kann auch falsch sein! Also wenn Du auf 100% sicher gehen willst frag a) einen Anwalt und b) Deinen Versicherungsvertreter. Das mit dem Anwalt hätte ich in so einem Fall eh als erstes gemacht. Ist bei der Schadenshöhe um der es hier geht ja kein Bagatellfall mehr.