Ihre Schwester (mit Kind) und eine Bekannte nahmen deren Wagen. Schwester
fuhr, Kind auf Rücksitz im Kindersitz und Bekannte als Beifahrerin. Meine
Freundin wusste nichts davon. Achja. Freundin gab der Bekannten mal den
Zweitschlüssel vom Wagen.
Also, die fuhren und die Bekannte meinte, das die Schwester zu weit rechts
fahren würde. Sie wies die Schwester darauf hin und langte dann auch gleich
ins Lenkrad. Ergebnis: Der Hintermann wahr wohl zu nah dran und krachte
rein. Wagen von Freundin ist anscheinend Totalschaden (Karosserie verzogen; Wagen hatte einen Restwert von ca. 1000 Euro). Die Bekannte war zum „Tatzeitpunkt“ unter
Medikamenteneinfluss.
Auf dem Polizeirevier gab die Bekannte dann auch noch an, das sie ins
Lenkrad langte.
Wer muss jetzt was zahlen?
Fremdschaden: Da der Hintermann anscheinend zu nah auffuhr (Polizei
meinte dies), hat der jetzt eine Teilschuld? Also wer zahlt seinen Schaden?
Die Bekannte: Das rein langen ins Lenkrad dürfte ja wohl grob fahrlässig
sein. Hätte sie überhaupt Beifahrerin sein dürfen?
Eigener Schaden: Auf den wird wohl meine Freundin sitzen bleiben, oder?
Könnte sie die Schadenssumme evtl. von der Schwester bzw. von der Bekannten
einfordern? Die Bekannte dürfte aber wohl nicht zurechnungsfähig gewesen
sein…
Hab ich da jetzt irgendeine Konstellation vergessen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß,
Jürgen
PS: War nicht mein Wagen, sondern ein 18 Jahre alter Honda Civic (Automatic mit 80000 km auf’m Tacho)
Bin kein KFZ Spezi, aber
fangen wir mal vorne an,
wieso ist der hintermann reingefahren?
Erklär das mal genauer!
Hat die Schwester deiner Freundin abgebremst?
Und er ist direkt hinten rein?
oder wie war das?
Oder kam Sie aus der Spur und hat den nebenmann geschnitten?
Also, als die Bekannte ins Lenkrad fasste, kam die Schwester etwas nach links und ging vom Gas. Angeblich wurde nicht gebremst. Der Hintermann ist dann hinten rein. Den Wagen schau ich mir morgen mal an.
Gefühlsmäßig würde ich mal sagen, das der Hintermann selbst schuld ist. Bei genügend Abstand fahr ich ja niemanden rein, auch wenn der vor mir stärker bremsen sollte.
Also wenn der hintermann in der Spur hinter der Fahrerin war
dann hat er nicht genug abstand gehalten und trägt normalerweise die volle schuld!
aber klär das mit dem Anwalt und aussdem müsste man da wirklich alles detailiert wissen
Aber ´grundsätzlich gilt bei Versicherungen wer auffährt ist immer schuld!!
[quote]
Also, als die Bekannte ins Lenkrad fasste, kam die Schwester etwas nach links und ging vom Gas. Angeblich wurde nicht gebremst. Der Hintermann ist dann hinten rein. Den Wagen schau ich mir morgen mal an.
Gefühlsmäßig würde ich mal sagen, das der Hintermann selbst schuld ist. Bei genügend Abstand fahr ich ja niemanden rein, auch wenn der vor mir stärker bremsen sollte.
Das klingt ja mal gut. Meine Freundin machte sich schon Sorgen, das sie den Schaden des Hintermanns zahlen müsste. Jetzt kann ich sie zumindest mal etwas beruhigen, bevor sie mir noch übers Wochenende durchdreht.
Jürgen
[quote]
Also wenn der hintermann in der Spur hinter der Fahrerin war
dann hat er nicht genug abstand gehalten und trägt normalerweise die volle schuld!
aber klär das mit dem Anwalt und aussdem müsste man da wirklich alles detailiert wissen
Aber ´grundsätzlich gilt bei Versicherungen wer auffährt ist immer schuld!!
Also der Hintermann ist auf jeden Fall Teilschuld. Man muß immer ausreichend Abstand halten und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. ABER: wenn jemand plötzlich z.B. wegen eines Igels auf der Strasse bremst, ist auch der Schuld wenn einer auffährt. Man darf nämlich nur wegen eines wichtigen Ereignisses plötzlich stark bremsen um den Hintermann nicht zu gefährden. Wenn z.B. ein Hirsch auf der Strasse stehen würde, dürfte man bremsen, weil dann für mich selbst Gefahr besteht. Bei einem Igel besteht für mich aber keine Gefahr, ich schaffe nur eine Gefahr für meinen Hintermann. Ob das Bremsen in deinem Fall so nötig war ist zweifelhaft. Ich würde vermuten ja. damit dürfte die Teilschuld auf die Person übergehen, die ins Lnekrad gegriffen hat. ABER: wenn ich jemanden mitnehme von dem ich weiß, dass er unzurechnungsfähig ist (z.B. einen stark Betrunkenen) muß ich ihn im Auto so unterbringen, dass er keinen Schaden anrichten kann. Also im Zweifelsfalle hinten sitzen lassen. Wenn man erkennen konnte, das die Beifahrerin´"berauscht" war, siehts also wieder schlecht aus…alles ne komplizierte Sachlage. Würde mich unbedingt an einen Anwalt wenden. Musst bestimmt sowiso, landet bestimmt vor Gericht
normalerweise muß der Hintermann soviel Abstand halten der er immer rechtzeitig zum stehen kommt
deswegen würde ich sagen er trägt auch die ganze Schult
man muß immer damit rechnen das der Vordermann wegen irgend etwas bremst
nur wenn der Vordermann ohne jeden Grund bremmst hat er schuld
deine Freundin kann nur Geld von Ihrer Schwester verlangen wenn sie eine Anzeige macht aber wer macht das schon außerdem ein 18 Jahre alter Honder ist eh nicht mehr sooo viel Wert
Das stimmt nur Teilweise, es gibt da zwei Gesetze:
Mann muss immer Bremsbereit fahren.
Mann darf nicht ohne Grund bremsen.
Also, vorausgesetzt die Schwester hatt nicht gebremst in Panik da die andere ins Lenkrad gefasst hatt, dann hatt der Hintermann Vollschuld.
PS: Hab ich mich verlesen oder geht es nur um 1000Euro?
Falls der gesamt Schaden 1000Euro betraegt und kein Personen-schaden besteht, dann wuerde ich mich sowieso ausser-gerichtlich einigen. Da wuerde ich es nicht riskieren vor Gericht zugehen, am Ende bekommt man eine Teilschuld, das muss dann der Versicherung gemeldet werden und dann wird man hochgestuft…
[quote]
normalerweise muß der Hintermann soviel Abstand halten der er immer rechtzeitig zum stehen kommt
deswegen würde ich sagen er trägt auch die ganze Schult
man muß immer damit rechnen das der Vordermann wegen irgend etwas bremst
nur wenn der Vordermann ohne jeden Grund bremmst hat er schuld
deine Freundin kann nur Geld von Ihrer Schwester verlangen wenn sie eine Anzeige macht aber wer macht das schon außerdem ein 18 Jahre alter Honder ist eh nicht mehr sooo viel Wert