Unfall, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

am letzten Wochenende hat ein schon etwas betagter Golf-Fahrer beim Ausparken meine hintere Stossstange beschädigt. Kostenvoranschlag der Werkstatt ca. 800 Euro.

Ich will das auch direkt in der Werkstatt machen lassen um mich sonst nicht weiter drum kümmern zu müssen.

Jetzt zur Frage:
Ich weiß, das mir für die Zeit in der das Auto in der Werkstatt steht eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht. Was muss ich tun um diese zu bekommen?

Was ist mit der Zeit, den Telefonaten und dem evtl. noch folgenden Briefverkehr, was und in welcher Höhe kann ich davon ersetzt bekommen. Was muss ich dafür tun ?

Was könnte ich außerdem noch bekommen? (Wertverlust durch den Unfall sicherlich nicht, bei Bj. 12/98 und 91 tkm, oder doch ?)

Hallo!

Mir ist letzte Woche auch jemand gegen die Stoßstange gefahren (auch 800 Euro)!

Die Scheisse ist nur, dass die Mehrwertsteuer nicht übernommen wird!

Soweit ich weiss und alles andere wäre auch Schwachsinn bekommst du die MwSt. nur nicht wenn du dir das Geld auszahlen lässt und selbst reparierst.

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Hallo!

Mir ist letzte Woche auch jemand gegen die Stoßstange gefahren (auch 800 Euro)!

Die Scheisse ist nur, dass die Mehrwertsteuer nicht übernommen wird!

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Ja, so ist es.

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Soweit ich weiss und alles andere wäre auch Schwachsinn bekommst du die MwSt. nur nicht wenn du dir das Geld auszahlen lässt und selbst reparierst.

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Wenn Du Dein Auto reparieren lässt, steht Dir ein Leihwagen zu, oder Du nimmst keinen und kassierst das Geld, gibts verschiedene Einstufungen.Ist ein gewisser Satz pro Tag. Wenn Du laut Kostenvoranschlag abrechnest, bekommt Du den Betrag abzüglich MwSt. ausbezahlt!!!

schieb

Weiss keiner was zu meinen Fragen, oder ist was verloren gegangen? Dann bitte nochmal antworten!
Danke!

ah so!

dann hat man mir das falsch erklärt!!
danke!

Wenn Du willst das geld für Dich rausspringt würde ich auf jeden Fall nach Gutachten abrechnen! Dann mit dem Gutachten zu einem anwalt der die sache beschleunigt,und dann in die werkstatt und es billiger machen lassen! Wenn Du es nach Kostenvoranschlag abrechnest geht nix in Deine tasche ausser Nutzungsausfall oder halt Leihwagen!Wertverlust gibt es nicht mehr für deinen Wagen ! Achso als Geschädigter steht Dir ein Gutachter(Sachverständiger) sowie ein Anwalt Deiner Wahl zu!

Danke für die Antworten, weiß noch jemand was zu den anderen Kosten, wie Telefon usw.?

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Wenn Du willst das geld für Dich rausspringt würde ich auf jeden Fall nach Gutachten abrechnen! Dann mit dem Gutachten zu einem anwalt der die sache beschleunigt,und dann in die werkstatt und es billiger machen lassen! Wenn Du es nach Kostenvoranschlag abrechnest geht nix in Deine tasche ausser Nutzungsausfall oder halt Leihwagen!Wertverlust gibt es nicht mehr für deinen Wagen ! Achso als Geschädigter steht Dir ein Gutachter(Sachverständiger) sowie ein Anwalt Deiner Wahl zu!

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für telefon usw. kriegst du ne aufwandspauschale, das macht aber dein anwalt dann sowieso wenn du zu dem wackelst

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Danke für die Antworten, weiß noch jemand was zu den anderen Kosten, wie Telefon usw.?

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Würde auf jeden Fall nach Gutachten abrechnen. Geh zur Dekra und lass dir eins erstellen. Das zahlt die Versicherung des Gegners. Dann kaufste dir bei Ebay oder woanders ne neue Stoßstange fürn Spottpreis baust die selbst drauf und steckst den Rest in die Tasche.

Habe das auch so gemacht als mir von 2 monaten einer reingefahren ist. Hab jetzt bestimmt etwas mehr als 1000,-€ dadurch behalten und das Auto ist kompl. umgebaut.:slight_smile:

wasn für ein wert verlust??
ist doch nur ne stoßstange die gewechselt werden muss!?
ist doch nix verzogen oder?

Nein es ist nichts verzogen, deswegen meinte ich ja auch das ich da wohl eher nix bekomme!

Bekomme ich die Aufwandspauschale auch ohne Anwalt?

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wasn für ein wert verlust??
ist doch nur ne stoßstange die gewechselt werden muss!?
ist doch nix verzogen oder?

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Dem schließe ich mir an! Ich hab das auch so gemacht. Für das Geld was ich abzüglich Mwst. (670 Euro) bekommen habe kaufe ich mir jetzt ein Satz schicke Seitenschweller+Heckschürze und DKS!!!

Gruß

Paul_A3

Die Aufwandspauschale bekommst du auch ohne Anwalt, genau so wie den Nutzungsausfall. Du mußt nur deine Forderungen schriftlich bei der Versicherung einreichen.

Mit dem Wertverlust wäre ich vorsichtig. Es werden ja Neuteile abgerechnet. Wenn sich die Versicherung hier krumm stellt, kann es sein, das vom Neupreis der Teile ein Betrag abgezogen wird. Bei der Berechnung des Wertverlust wird eine Gegenrechnug Neu für Alt durchgeführt, da eine Versicherung nur die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor dem Unfall erstatten müssen. Und das könnte dann für dich ungünstig sein, weil es sich nur bei größeren Schäden rechnet. Laut Hafpflichtbestimmungen darf der Geschädigte sich nach Regulierung des Schadens nicht besser stehen als vorher.

Viele Grüße

  • Dieser Beitrag wurde von OBUR am 01.02.2005 bearbeitet