Hallo, hatte im Dezember einen Unfall, bin in den Graben gefahren, die Reparatur wird wegen Jahreswechsel aber erst diese Jahr ausgeführt.
In welchem Jahr kann ich die Reparatur bei der Steuer angeben? Geht das überhaupt noch?
Wie sieht das mit Leihwagen aus, da es ein Vollkaoskoschaden ist, steht mir da einer von der Versicherung zu?
Die Versicherung hat meinen Wagen als wirtschaftlichen Totalschaden abgeschrieben (Wiederbeschaffung 6000 Euro), in der Police steht aber drin, das Sonderzubehör bis 5000€ mitversichert ist.
Meine ganzen Umbauten habe einen Wert über 10t Euro.
Wie wird dabei der Fahrzeugwert bestimmt? Bei Mobile sind vergleichbare ab 4000€ gelistet, jedoch Serie, ohne Umbauten. Für mich bedeutet das 4000 Euro + 5000 Euro = 9000 Euro Wiederbeschaffungswert. Somit ist das auch kein Totalschaden mehr.?
Wurde denn ein Gutachter eingeschaltet? Die Bewertung des Fahrzeugs müsstest DU aber vorgelegt bekommen haben. Dort müssten alle Umbauten aufgeführt sein.
Der Gutachter von der Versicherung war da, das Sonderzubehör ist auch eingetragen.
Aber die Rechenformel, die angewendet wurde ist nicht ersichtlich.
Der Gutachter macht ja auch nur eine Bewertung, der kennt ja nicht unbedingt meine Police. Er hat mir auch gesagt, das er das Fahrzeug mit denen am Markt verglichen hat. Mich wundert eben der "niedrige" Wiederbeschaffungswert. Da ja angeblich Sonderzubehör bis 5000 Euro mitversichert ist.
Der Serien A3 hat ja auch mit 170tkm noch einen höheren Wiederbschaffungswert wie 1000 Euro, zumindest bei Mobile?
Der ist noch in einem sehr guten Zustand, abgesehen von der Motorlaufleistung.