Ich bin Vollkasko Versichert und habe mir am Tag vor dem Unfall meine neuen 18 Zoll Felgen mit Reifen aufs Auto montieren lassen. Habe ein Teilegutachten zu den Felgen welches die Versicherung auch sehen wollte. Aufgrund dessen das die Felgen nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Am nächsten Tag auf dem Weg zum Tüv ist mir dann der Unfall passiert an dem ich schuld bin.
Nun sagt die Versicherung das die Felgen hätten eingetragen werden müssen und wollen deshalb nicht zahlen.
Was kann ich dagegen machen? Gleich Anwalt bin Rechtschutz Versichert?
LG Cheef
Mich würde eher interessieren, wie die darauf gekommen sind, dass die Reifen nicht eingetragen sind, oder hast du dann beim unfall gesagt „ich war gerade auf dem weg zum tüv“?
Darf man eigentlich die Felgen selbst montieren und dann bis zum Tüv fahren ?
Ich hab bis jetzt immer alles Montieren lassen mit gleichzeitiger Tüv Abnahme.
Musst du nicht für solche Fälle nen rotes Kennzeichen haben , oder verdreh ich jetzt alles auf einmal :pillepalle: ??
Kannst du dich nicht anders absichern?
In deinem Fall ist es ja auch noch total ungünstig
da du ja wirklich zum TÜV wolltest .
Wenn du jetzt in ne Kontrolle gekommen wärst und die 18 " nicht nachweisen kannst wär es ja das gleiche spiel mit der Polizei gewesen oder ?
Die müssen dir ja nicht glauben das du zum Tüv wolltest.
Hoffentlich geht das nochmal gut aus.
ein paar fragen hab ich aber noch zum Gutachter
Was hat der Gutachter denn noch alles beachtet ?
Das führt direkt mit einem Thread hier im Forum zusammen wo jeder ne andere Meinung hat aber konkret noch nix gefallen ist.
kontroliert der Gutachter deinen ganzen wagen oder guckt der nur was am auffälligsten ist was nicht mit den Papieren übereinstimmt?
in deinem Falle waren es ja jetzt die dicken Pneus.
aber checkt der auch so Sachen wie Birnen oder Pedale (TT) / Luftfilter oder Abgasanlagen ?
Alles was so in den Tuningbereich fällt ?
Moin,
In meinem Fall sollte der Gutachter nur den Restwert bestimmen. Mein Auto ist ein Totalschaden und der Gutachter wurde von der Versicherung geschickt um der Versicherung mitzuteilen was das Auto vor dem Unfall noch wert war.
Soweit ich weiss hat man 12 Tage zeit bei Eintragungen mit Teilegutachten.
Ich hab deine Gallerie gesehen da sah es nur wie ein 0,5 m Langer Kratzer an der Fahrerseite aus
Das ist derbe.
Ja in einem Anderen Thread Disskutieren/Streiten wir über das Thema TT Pedale und Kleinscheiss am Auto ohne stvzo.
Weil so viele sagen das selbst bei der kleinsten nicht legalen Birne (in meinem Fall Blinker und Standlicht) der komplette Versicherungsschutz Flöten geht
Das wäre dann mal interessant zu erfahren.
Jetzt sitzt du also im momment noch komplett auf dem Totalschaden und bekommst keinen Taler von der Versicherung ?
würd mir Einen Anwalt nehmen oder Beim ADAC kannst du dich da auch gut beraten lassen.
Das geht ja auf keine Kuhhaut , wofür hasst denn die Vollkasko.
Hauptsache du zahlst monatlich immer schön deinen Beitrag an diese Schmierbacken .
Wenn es so ist wie du beschrieben hasst kann das echt nicht angehen.
Da würde ich solange bohren bis die Nachgeben.
Du warst ja schon auf dem Weg zum Tüv .
Mach denen Bloß Dampf unterm Arsch .
GRUSS
SCHNUFFI
[quote]
Moin,
In meinem Fall sollte der Gutachter nur den Restwert bestimmen. Mein Auto ist ein Totalschaden und der Gutachter wurde von der Versicherung geschickt um der Versicherung mitzuteilen was das Auto vor dem Unfall noch wert war.
Soweit ich weiss hat man 12 Tage zeit bei Eintragungen mit Teilegutachten.
Wenn man Felgen oder sonstige Eintragungspflichtige Teile montiert MUSS man auf direkten Weg zum TÜV und das Eintragen lassen. Man braucht da keine rote Nummer oder sowas.
In deinem Fall ist zwar sicher blöd gelaufen das es ausgerechnet auf der Fahrt zum TÜV war aber trotzdem steht die Versicherung in der Pflicht für deinen Schaden aufzukommen. Ich würde sofort zum Anwalt gehen weil die sich so nur um die Zahlung drücken wollen. Und meinen nächsten würde ich dort nicht mehr versichern
§ 19 Absatz 3 Nr. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordung) regelt das Erlöschen der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn es um Teile mit einem Teilegutachten geht. Demnach erlischt die Betriebserlaubnis bei Anbau eines solchen Teiles nicht, wenn
die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist
„Unverzüglich“ ist im § 121 BGB für das das gesamte Privat- und öffentliche Recht legal definiert als „ohne schuldhaftes Zögern“. Der BGH spricht hier in neuester Rechtsprechung von „einer nach dem Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist“. Die Obergrenze sieht die Rechtsprechung bei 2 Wochen.
Wenn du also am Tag nach dem Unfall auf dem Weg zum TÜV einen Unfall verursachst, bist du für meine Begriffe auf jeden Fall noch im Rahmen des Gesetzes.
Wenn du ein Gutachten nach § 21 StVZO für deine Felgen hast, das so genannte Festigkeitsgutachten, dann musst du zur Einzelabnahme zum TÜV.
Wenn du ein Gutachten nach § 19 III StVZO hast, das auch Teilegutachten genannt wird, dann musst du nur zur Abnahme und Eintragung zum TÜV.
Wenn du eine ABE nach § 22 StVZO hast, dann musst du diese normalerweise nur Mitführen, außer es ist in der ABE explizit für eine bestimmte Rad-Reifen-Kombination (etwa wenn diese nicht in deinen Fahrzeugpapieren aufgeführt ist) eine Abnahme gefordert.