Unfall, nun Hauptverfahren!

Hallo Leute,

vielleicht haben einige von Euch mitgekriegt das ich vor 4 Wochen mit einem Freund einen ziemlich starken Unfall hatten.

Ich wollte mit Tempo 110 einem überquerendem Tier ausweichen und habe überreagiert, das Lenkrad umgerissen (Ich weiß das es falsch war, bin halt ein Fahranfänger und in diese Situation war ich einfach überfordert )

Dann sind wir ins Rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, in einen Acker rein (Wo ein Hügel war auf den wir draufgefahren sind) und durch ihn sind wir abgeflogen.

Das Auto hat es mehrfach überschlagen und mein Freund wurde verletzt ( Lendenwirbelriss, Prellungen, Schlirfwunden ) mir ist leider nichts passiert.

Nunja, die Polizeit hat das alles aufgenommen, und meinte dass das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt wird, weil es ein Unfall war wie jeder andere. Mein Freund hat auch keinen Strafantrag gestellt und meine Aussage bestätigt. Damit war die Polizei Sache erledigt.

Gestern habe ich einen Brief gekriegt vom Staatsanwalt wo drin steht :

" Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder Überreaktion auf ein Tier kam der Angeschuldigte von der Fahrbahn ab und überschlug sich…

Dies hatte für den Angeschuldigten vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sein Beifahrer erhebliche Verletzungen erlitt…

Nach dem Unfall musste der Beifahrer im Krankenhaus aufgenommen werden und anschließen Reha machen

Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung hält die Staatsanwaltschaft das Einschreiten des Amtest für geboten "

Ich werde beschuldigt durch fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Nun, soll ich mir einen Anwalt nehmen? Ich bin halt noch Schüler und ein Anwalt ist sicher teuer.

Zu was würdet Ihr mir raten? Einspruch erheben? Ich verstehe nicht ganz was die von mir wollen bzw wo das " besondere öffentliche interesse liegt "

Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar, bin zurzeit ziemlich überfordert.

Grüße :sigh:

Hey Pokerplayer,

meinem Freund ist das gleiche passiert. Auch wenn der verletzte keinen Strafantrag stellt wird vom Staatsanwalt Anzeige erstattet… Mein Freund hat damals 3 Punkte bekommen und musste Nachschulung machen. Was dich jetzt erwartet kann ich dir leider nicht sagen…

Das öffentliche Interesse ergibt sich schon ganz allein aus dem Vorwurf der Körperverletzung. Öffentliches Interesse bedeutet in dem Zusammenhang nicht, daß das für alle wichtig wäre sondern nur daß es in die Zusatändigkeit des Vertereters der Öffentlichkeit (= Staat) gehört. Das ist dann eben der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wird also ermitteln. Ob es tatsächlich zur Anklage und dann zum Prozess kommt entscheidet aber evtl. noch ein Richter.
Nen Anwalt solltest du dir auf jeden Fall nehmen. Der wird dann wohl auch aufgrund deines fehlenden Einkommens sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen, das heisst, daß heir evtuell die "Öffentlichkeit" deien Anwalts und Gerichtskosten trägt. In jedem Fall ist die erste Beratung eh nicht so teuer, wie man immer glaubt. Such dir nen Anwalt, mach nen Termin, schilder den Sachverhalt un dfrag halt erst was es kosten würde. ABER: beeil dich, denn da laufen doch bestimmt schon die Einspruchsfristen.

Hallo,

vielen vielen Dank für Eure Informationen. Jetzt ist mir die Sache etwas klarer. Also gut, dann werde ich mir einen Anwalt hin zu ziehen.

Was erwartet mich jetzt wenn der Staatsanwalt ermittelt? Muss ich noch irgendwas besonderes tun? In dem Schreiben sind ja echt gar keine Informationen :frowning:

Also gut…die Punkte kriege ich dann wohl für das Überreagieren, weil es waren 100 km/h erlaubt wir hatten maximal 110 km/h. Bin leider immer auf dem Strich gefahren wieviel erlaubt war, 20-30 weniger wären wohl besser gewesen :frowning:

Dann warte ich mal ab…danke Euch.

Erst mal keine (weiteren) Aussagen zum Sachverhalt. Das macht alles dein Anwalt!
Tacho 110 entspricht wahrscheinlich in etwa den erlaubten echten 100km/h. Dafür gibt's auf keinen Fall 3 Punkte. Aber das muß ein Fachmann ran. Das Rumspekulieren hier im Forum bringt gar nichts.

Ja das hast Du Recht. Vielen Dank, ich werde das jetzt meinen Anwalt übernehmen lassen. Nur das Problem ist, die Polizei hat uns nicht geglaubt das wir max 110 gefahren sind und es ein Tier war. Das erste was die meinten " Erzählt uns keinen scheiß, ihr seid geheizt wie blöde "

Was ist wenn uns die Staatsanwaltschaft auch nicht glaubt? Aber ok, mein Anwalt muss ja schließlich auch was für sein Geld tun :slight_smile:

Ich danke euch sehr!

das was roller gesagt hat ist sehr sehr wichtig…KEINE aussagen zum hergang des unfalls machen und schon garkeinen schriftlichen bericht, selbst wenn du von der polizei aufgefordert wirst…dann antwortest du "bitte wenden sie sich an meinen anwalt, ich darf dazu keine aussagen treffen"…denn du weißt garnet welche aussage dir später ans bein laufen und gegen dich verwendet werden kann…
ich weiß wovon ich rede, ich hatte auch nen sehr sehr schweren unfall (technischer defekt) und mein anwalt gab mir genau diesen tip den ich mir auch zu herzen genommen hatte…er meinte damals…dass sich die mehrzahl der leute mit irgendwelchen aussagen ihrerseits nur noch weiter reinreiten

und wirklich alles andere mit dem anwalt besprechen

Also nur um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.

Ich wurde bereits nach dem Unfall von der Polizei verhört und habe Angaben gemacht. Mir wurde von der Polizei gesagt, dass das Verfahren höchst wahrscheinlich eingestellt wird, und sich eine Aussage zum hergang sowieso gut macht.

Mein Freund wurde auch von der Polizei verhört und unsere Aussagen haben sich gedeckt.

Erst jetzt als ich den Brief von der Staatsanwaltschaft gekriegt habe, wo eben drin steht, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, besorge ich mir einen Anwalt.

Ich hätte damals nicht gedacht, dass es so blöd kommt.

Grüße