Hallo Leute,
vielleicht haben einige von Euch mitgekriegt das ich vor 4 Wochen mit einem Freund einen ziemlich starken Unfall hatten.
Ich wollte mit Tempo 110 einem überquerendem Tier ausweichen und habe überreagiert, das Lenkrad umgerissen (Ich weiß das es falsch war, bin halt ein Fahranfänger und in diese Situation war ich einfach überfordert )
Dann sind wir ins Rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, in einen Acker rein (Wo ein Hügel war auf den wir draufgefahren sind) und durch ihn sind wir abgeflogen.
Das Auto hat es mehrfach überschlagen und mein Freund wurde verletzt ( Lendenwirbelriss, Prellungen, Schlirfwunden ) mir ist leider nichts passiert.
Nunja, die Polizeit hat das alles aufgenommen, und meinte dass das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt wird, weil es ein Unfall war wie jeder andere. Mein Freund hat auch keinen Strafantrag gestellt und meine Aussage bestätigt. Damit war die Polizei Sache erledigt.
Gestern habe ich einen Brief gekriegt vom Staatsanwalt wo drin steht :
" Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder Überreaktion auf ein Tier kam der Angeschuldigte von der Fahrbahn ab und überschlug sich…
Dies hatte für den Angeschuldigten vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sein Beifahrer erhebliche Verletzungen erlitt…
Nach dem Unfall musste der Beifahrer im Krankenhaus aufgenommen werden und anschließen Reha machen
Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung hält die Staatsanwaltschaft das Einschreiten des Amtest für geboten "
Ich werde beschuldigt durch fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.
Nun, soll ich mir einen Anwalt nehmen? Ich bin halt noch Schüler und ein Anwalt ist sicher teuer.
Zu was würdet Ihr mir raten? Einspruch erheben? Ich verstehe nicht ganz was die von mir wollen bzw wo das " besondere öffentliche interesse liegt "
Über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar, bin zurzeit ziemlich überfordert.
Grüße