Unfall im Privatgrundstück: Juristen gefragt...

Hi,

ich hätte da eine Frage zu einer rechtlichen Situation: Auf einem privaten Nachbargelände habe ich eine Garage angemietet (und mit der Zufahrtserlaubnis eine Wegerecht). Meine Frau fuhr nun ihren Wagen rückwärts auf diesem Privatgrundstück, als ein weiteres Auto in diesen Hof fuhr und es mitten im Hof (!) zur Kollision kam. Dieses geschah einzig aufgrund der Tatsache, dass der Unfallgegner wenden wollte, da unsere Strasse eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist (der hätte eigentlich rückwärts aus der Strasse müssen…)…

Die Einfahrt des Unfallgegners auf das Privatgrundstück wurde also NICHT aufgrund eines Besuches (Anliegens) vorgenommen. Das ist dann doch widerrechtlich und der Unfall (an unserem Fahrzeug: Stoßstange verzogen und Lackbeschädigung) wäre nicht passiert, wenn nicht unberechtigterweise einfach jemand, weil er nicht rückwärts fahren möchte, ´nen „Ausflug“ auf fremden Grund und Boden unternimmt (Hoftor stand ja offen, weil meine Frau rausfahren wollte). Wie schaut es denn da aus ? Ich denke, dass hier doch zumindest eine Teilschuld gegeben ist, da ja nicht damit gerechnet werden konnte, dass „Durchgangsverkehr“ auftreten könnte (die Wagen der Grundstück-Besitzer standen im Hof)…???

Gruss

Guten Morgen,

ich kann dir leider nicht weiter helfen, aber ich kann im Lauf des Tages unseren Firmen Juristen fragen, wenn dieser heute in der Frima ist. Falls ja, geb ich dir bescheid was dieser meint.
Waren dort irgendwo Schilder? z.B. „Privatgrundstück, … verboten“ oder „Hier gelten… StVO“? Denk mal dass dies in deinem Fall ne grosse Rolle spielen wird.
Da so weit ich informiert bin, bei einem Privatgrundstück jeder für seinen Schaden selbst verantwortlich ist, da auf Privatparkplätzen gegenseitige Rücksichtnahme gilt.
Bin mir da aber nicht sicher, wenn jemand mehr Plan hat als ich, verbessert mich bitte.

Gruss Timo

Jedes Grundstück, dass von einer Straße aus zugänglich ist, ohne dass man dafür Hindernisse überwinden muss, die geeignet dies zu verhindern, fällt unter den Regelungsbereich der StVO.

Bist du dir sicher?

  1. Kann mich noch bissle an mei Fahrschule erinnern und denke da gehört zu haben, dass auf Privatgrundstücken ne Sonderregelung ist.

  2. In Parkhäuser z.B. hängen an der Einfahrt meistens Schilder: Hier gilt die StVO. Was hätten die dann für einen Sinn wenn sowiso auf Privatgrundstücken die StVO gilt?

  3. Letzten gab es einen Unfall auf bei meiner Freundin auf dem Parkplatz ihres Einkaufszentrums. An der Einfahrt stand Hier gelten die Regeln der StVO. Die Polizei kam und regelte den Unfall. Ein bekannter Erzähte mir von nem Unfall auf nem Aldi Parkplatz, an dem er beteilgt war und die Polizei erst gar nicht anrückte, da auf diesem Parkplatz kein StVO Schild hing und laut der Polizei das dann nicht mehr unter deren Tätigkeitsbereich fällt.

Bist du dir da sicher?

Gruss Timo

  • Dieser Beitrag wurde von TB0791 am 18.12.2003 bearbeitet

Hi,

soweit ich weis, gilt auf Privatparkplätzen nicht die StVO.
Also bei Unfall darfst Du das schön selber klären (Fotos vom Unfall mach -> gaaaanz wichtig; am besten mit Rechtsanwalt).

Vor einiger Zeit kam im TV ein Beitrag bei dem es um Rechts-vor-Links auf größeren Parkplätzen ging und da wurde deutlich gemacht, dass hier gegenseitige Rücksichtnahme und verständigung durch Hand-/Lichtzeichen gilt (also Frechheit siegt :frowning: !?! ). Trotzdem hat der Rückwärtsfahrende eine besondere Aufmerksamkeitspflicht!
Ob das Schild „Hier gilt StVO“ rechtlich bindend ist, wurde nicht erwähnt.

Gruß
Werfi

Mein StVG ist bei meiner Freundin, ich checks heute Abend mal ab wenn ich dazu komm

Ich hatte 3 Jahre Rechtskunde und hab mich dafuer interessiert! Und zwar siehts meiner Meinung nach folgender Maßen aus:

Auf deinem Privatgelände gilt die STVO soweit ich weiss nicht, denn du darfst auf deinem Privat Gelände auch wenn du z.B keinen Führerschein hast , Auto fahren.
Dann aber wieder rum stimmt es das er auf dein Gelaende darf soweit das nicht durch ein Tor/ Zaun duetlich abgegerentz ist. Nun gibt es die Moeglichkeit, das das Tor, das nicht zu war als deutliche Abgrenzung anerkannt wird.
Wobei du meiner Meinung nach sogar Recht bekommen koennest, er zwar eventuell auf dein Gelaende duerfte aber jedoch ohne was kaputt zu machen. Den hier gehts ja dann wiederhin um Sachbeschaedigung. Also zu ner Teilschuld sollte man ihn schon dran bekommen.

Siehe auch StGB §123 Hausfreidnensbruch


Hallo zusammen…

Ich sehe das auch so. Allerdings ist und bleibt das (wie das bei den Juristen nun mal so ist) eine Sache der „Auslegung“. Und je nachdem an wen Du gerätst, kann es anders „ausgelegt“ werden. Denn 100%ig eindeutig ist die Sache nicht. Aber nur, damit ich das richtig verstehe: Wenn die StVO gelden würde(!) dann träfe ihn keine Schuld?

In dem Sinne,
viel Glück

MM

Jo so seh ich das zumindest! Wenn dort die StVO gelten wuerde, dann waere die Person die den Unfall verursacht ( Die Frau - die rueckwaerts faehrt ) schuld daran. Weil es ja kein Privatgelände waere und man dort auch den Verkehr zu achten hat. Wenn es allerdings Privatgelände ist, dann hat dort eigentlich niemand was zu suchen, und kann zur Verantwortung gezogen werden, da sich ja die äußeren Umstaende verändert haben.

Klingt alles kompliziert, ist es auch! Denn ein Zug bringt den anderen , deshalb muss man sich seine Züge gut ueberlegen!

Gruß bansh

Hi Kollegen,

schonmal jetzt vielen Dank für die Infos, die Werkstatt beziffert den Schaden auf 400€ min. bzw. 800€ max. (je nachdem,was sich noch unter der Stosstange „findet“…)…
Mit dem „Unfallgegner“ versuch´ ich erstmal außergerichtlich klarzukommen (Teilschuld zu XX%)…melde mich zum Ergebnis…

Gruss

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich richtig liege mit meiner These. Solange keine Schranke ist alles StVO. Dass die Schilder bei Parkhäusern aufstellen ist eine nette Geste, ist ja nicht jeder in eine A3 Forum.

blöder kommentar an

kannst sie ja verklagen das sie auf deinem grundstück war und von dem geld dann ihr auto bezahlen

blöder kommentar aus

ich denke außergerichtliche ist das schon eine gute lösung weil einerseits ist diejenige die rückwärts fährt ja dafür verantwortlich wo sie hinfährt aber andererseits hätte dort halt echt niemand sein dürfen - schwer schwer

was sagen unsere Juristen zu dem Fall?