Umzug nach Chemnitz, übernimmt die Arbeitsagentur eventuell die Kosten?

Hallöchen,
meine bessere Hälfte und ich möchten im Oktober nach Chemnitz ziehen um dort zu studieren. Da mein Arbeitsvertrag am 31.08. ausläuft bin ich ja ab dem 01.09. arbeitslos. Wisst ihr ob die Arbeitsagentur (Leistungsstelle) in solchen Fällen die Umzugskosten übernimmt, bzw. zum Teil? War vielleicht schon einer mal in dieser Situation?

Da das Studium nicht dazu beiträgt, dass Du unmittelbar wieder in ein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis eintritts, würde es mich sehr wundern wenn die Arbeitsagentur das zahlen würde.

man hat doch aber im entferntesten Sinne das doch vor wieder ins Berufsleben einzusteigen, auch wenn es erst ein paar Jahre später ist. Gibt es denn vielleicht ne andere Möglichkeit sich ein Teil der Umzugkosten zurück zu holen? ich habe gelesen das man dies evtl. auch über die Steuererklärung machen kann, aber nur wenn man ein Umzugsunternehmen dafür beauftragt, ist dies möglich?

hi schau das du dort ne arbeit findest wo du anfangen kannst , dann evtl wird dir der umzug bezahlt. abe rso ohne arbeit und ohne wichtigen grund werden sie dir wohl keinen umzug zahlen. aber wenn du schaust das du dort ab 1.9 ne stelle bekommst egal zeitarbeit oder was muss ja nicht für immer sein- dann denk ich schon das dir den umzug zahlen. wie weit wer das von deinen jetzigen wohnort entfernt weil 50 oder noch mehr sind zumutbar zum zum fahren.

Klar kannst du einen Teil über die Steuererklärung zurück holen. Die gilt auch für Umzugskosten allgemeiner Art (Fahrtkosten, Miete für Transporter oder LKW, Maklerprovision und sonstiges). Typischer Weise ist dafür jedoch Bedingung, dass der Umzug berufsbedingt ist, das ist eher schwer nachzuweisen in deinem Fall. Aber du kannst die Kosten für das Studium gelten machen und darein fallen auch die Kosten für Heimfahrten, Umzug, Bücher, evtl. Laptop, etc.

Entweder du vertraust dabei einem Computerprogramm oder du investierts ca. 100 Euro für einen Steuerberater, ich denke das würde sich in deinem Fall lohnen.

also es wären gut 150km, das mit der Arbeit ab 01.09. wird definitiv nix wenn das Studium ab 01.10. beginnt. also d.h. ich könnte bei meiner nächsten Steuererklärung Kosten für Umzug, Bücher, Heimfahrten und evtl. Laptop geltend machen?

Bin kein Steuerberater, aber das sollte funktionieren, max. bekommst du natürlich die Steuern wieder die du in diesem Jahr gezahlt hast.

Für den Umzug solltest Du eigentlich nix erstattet kriegen, weil Du ja aus eigenen Wünschen umziehst und nicht auf Grund Deines Arbeitgebers:
*wenn der Arbeitgeber den Umzug aus beruflichen Gründen fordert, zum Beispiel wegen einer jederzeitigen Einsatzmöglichkeit,
*wenn eine Werks- oder Dienstwohnung bezogen oder geräumt werden muss,
*wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einer Großstadt erheblich verkürzt wird,zum Beispiel von 20 km auf 2 km (BFH, Urteil vom 10.9.1982, VI R 95/81, BStBI 1983 II 5. 16),
*wenn sich durch den Umzug die Fahrzeit um mindestens eine Stunde täglich ermäßigt; diese Voraussetzung muss wenigstens zeitweise erfüllt sein, (BFH, Urteil vom 22.11.1991 VI R 77/89, BStBl 1992 II 5.494, BFH Urteil vom 6.11.1986, VI R 106/85 BSt Bl 1987 II S.81), Fahrzeitverkürzungen von Ehegatten werden nicht zusammengerechnet (BFH, Urteil vom 27.7.1995 VI R 17/95, BStBl 115 728)
*wenn eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung bezogen oder aufgegeben wird (BFH, Urteil vom 29.4.1992,yI R 146/89, BStBI II 5.677).
*Arbeitsplatzwechsel bei Versetzung, auch wenn sie der Arbeitnehmer beantragt hat und selbst wenn im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatzwechsel der Umzug in das neu gebaute eigene Haus erfolgt
*Bei Rückversetzung auf Wunsch des Arbeitnehmers; allerdings muss sich hierbei auch die Zeitspanne für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich vermindern.
*wenn der Arbeitnehmer zum ersten Mal eine Arbeitsstelle antritt,
*wenn nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle angetreten wird,
*wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb verlegt und der Arbeitnehmer gezwungen war, ebenfalls nachzuziehen, um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren

Somit niemals für den Beginn eines Studiums… Das würde ja sonst jeder machen…das würde die Agentur ja in den Ruin führen lach

hmmm… schade, ich werde es trotzdem probieren, vielleicht sind se ja gnädig

Von der Arbeitsagentur nicht, beim Finanzamt findet der Umzug schon Berücksichtigung, natürlich auch nur unter gewissen Umständen!

offtopic

viel spaß in meiner heimatstadt xD