Überliegefrist - Bedeutung?

Moin Moin Freunde,
wer kennt sich aus mit der sogenannten Überliegefrist.
Auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes höre ich soviel heraus…
Neudeutsch: Wenn in den letzten 2 Jahren keine Punkte mehr ´gutgeschrieben´ werden, so werden die Punkte getilgt (Tilgungsfrist). Die Überliegefrist (weitere 12 Monate) ist nur dafür da,damit die Behörde bei evtl. Verstößen (mit Punkten)kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist noch nachvollziehen können, ob der Fahrer noch Punkte zu d. Zeit hatte…
Ich blicke nicht mehr durch :confused: , hoffentlich versteht Ihr was ich meine bzw. frage.
Ich habe eine Auskunft aus "meinem" Verkehrszentralregister (VZR)beantragt. Und nun,… (Orginaltest):
"Zum Zeitpkt. (13.12.07) der Auskunftserteilung sind 3 Entscheidungen erfasst. Die Entscheidung sind unverbindlich mit insgesamt x Punkten zu bewerten.Einzelwertungen entnehmen Sie bitte der(den) beigefügten Anlage(n).
Mehrere Eintragungen befinden sich in der Überliegefrist Eintragungen im VZR und damit auch die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr aus dem VZR entfernt… etc.

Auf der KBA-Seite lese ich was anderes raus…???
Was denn jetzt :pups: ???
Wer kann mir weiterhelfen …

Vielen Dank erstmal !
Markus

Soweit ich das verstehe:
Die Punkte werden nach 2 eintragsfreien Jahren getilgt. Im Rechner werden sie aber danach noch weitere 12 Monate gehalten für den Fall, daß ein anhängiges Verfahren dir Punkte bringt für einen Verstoß, der noch innerhalb der 2 Jahre lag.
Da ich selbst nicht kapier aus meinem Text, ein Bsp.:
letzte Punktevergabe 1.1.2005.
bis einschlieslich 31.12.2006 keine neuen Punkte also wird getilgt aber bis 31.12.2007 gemerkt (Überliegefrist).
a) innerhalb der Überliegefrist (z.B. am 1.12.2007) wirst du vom Gericht rechtsgütlich verknackt wegen eines Verstosses am 15.12.2006 und kriegst Punkte => die Tilgung war unwirksam, wird also rückgängig gemacht
b) keine weiteren Punkte für nix bis einschlieslich 31.12.2007 => Hurra das Konto ist leer
c) innerhalb der Überliegefrist (z.B. am 1.12.2007) gibts Punkte für Falschparken (z.B. am 15.11.2007) nach dem Ablauf der Tilgungsfrist => die alten Punkte sind zu recht getilgt aber das Konto wird nicht leer, da die neuen schon wieder da sind

Wird Licht?
Und jetzt köännen die Juristen schelten, was ich da für einen Quatsch getippt hab …

:lol: Die Behörden in Deutschland, ich lach mich schlapp :lol:

P.S. Bald gibt es eine Überliegeüberliegefrist …

Ja das sind halt behörden, nich ganz einfach.

Meine sind auch in der Überliegefrist :hurra: :kap: