auf dem nach-Hause-Weg bin ich innerorts eine Straße langgefahren, auf der nach wie vor 40 km/h erlaubt sind und genau so schnell bin ich auch gefahren, weil an dieser Stelle öfter mal gerne geblitzt wird. Auf meiner Fahrspur befand sich eine Baustelle und ich musste auf die linke Fahrspur (also in den Gegenverkehr) ausweichen. Dort lag aber so eine Metallplatte, die wohl dafür da ist, um ein noch nicht asphaltiertes Loch in der Straßendecke zu flicken.
Da mein Auto tiefergelegt ist und ich über solche "Hubbel" normalerweise drüberschleiche, hab ich im letzten Moment noch ne Vollbremsung gemacht und bin mit ca. 25 km/h drübergebrettert. Es hat nen lauten Schlag getan (eigentlich zwei, wegen der Hinterachse).
Ich hab direkt umgedreht, weil ich mich nicht erinnern konnte, ein Schild gesehen zu haben, das mich auf dieses Hindernis hinweist. Und siehe da, es stand keines da.
Es sind zwar so direkt keine Schäden zu erkennen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das alles andere als gut für die Achse, die Dome und die Karosserie ansich war.
Habe ich eine Möglichkeit, irgendwelche Ansprüche oder sonstwas an die zuständige Gemeinde zu stellen?
Hi, das Problem dürfte sein, das du im nachhinein dem Baustellenbetreiber nicht mehr nachweisen kannst, das du beim fahren über seine Stahlplatte dein Fahrzeug beschädigt hast.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, bei dem Jemand in ein Schlagloch einer Firmenausfahrt gefahren ist. Resultat: Zwei defekte Felgen.
Doch derjenige stoppte sofort und rief die Polizei und erstattete Anzeige, so bekam er seinen Schaden bezahlt.
PS: So leicht geht dein Audi nicht kaputt. Ich bin dieses Jahr auf dem Weg in den Urlaub nach Italien übern Brenner gefahren. Direkt hinter der Mautstation haben die dort auch solche "Hügel" aufgebaut, damit sich die Fahrzeuge langsam nach der Mautstelle wieder einreihen. Habe da allerdings nicht draufgeachtet und bin mit 65km/h regelrecht drüber geflogen-> Audi war noch ganz.
also ich bin auch mal über so ne platte gefahren wo nicht ausgeschildert war nur hab ich mir die halbe Stoßstange incl. Unterfahrschutz abgerissen, und hab dann auch versucht was von der Gemeinde zu bekommen da nirgens ein Schild stand.
Gebracht hat es nichts am ende hat mein Anwalt ein Brief bekommen das ich selber schuld bin wenn ich mein Auto so Tief mach usw. und dann hatte ich auch kein bock mehr mich da rum zu streiten und hab es gelassen.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche gemäß StVZO. Nur gültig in Deutschland!
Vielleicht sollte auch noch die STVO genannt werden!
§1 sagt daß (wortlaut): daß "niemand geschädigt oder gefährdet werden darf" und daß "niemand mehr als nötig behindert oder belästigt wird"!!!
Tieferlegungen oder Änderungen, die die Bodenfreiheit minimieren, führen oftmals dazu, daß solche Fahrzeuge bei normalen Fahrbahngebenheiten ihre Geschwindigkeiten extrem minimieren oder aber gewollten geschwindigkeitreduzirenden Maßnahmen (beispielsweise "Tempo 30-Zonen) mit entsprechend geänderten Fahrbahnen kaum gewachsen sind!
Mindestens ist dann eine vermeidbare Belästigung gegeben - eventuell ist eine Gefährdung nicht auszuschließen.
Zumindest ist dann die Grundlage nicht gegebnen, nämlich §1 STVO!!!
Hi !
Bin auch mal in einer Baustelle in ein Loch gefahren.
Hab mit damals meine vordere rechts Mille Miglia EVO-5 geschrottet.
War eingedellt und der Pneu war auch nicht mehr Sicher.
Fazit: Bin zum Anwalt und hab mich erkundigt.
Um zu Beweisen das ich "angemessen" gefahren bin, ist man gleich mal 3000-4000 EUR an den Gutachter los, damit man mal klagen kann.
Hab dann mit einer ziemlichen Wut im Bauch meinen Anwalt gezahlt und hab dann noch 250 EUR für Reparatur der Felge + 300 EUR neue vordere Pneus zahlen müssen. Super Ding !!!
Alles vorhanden gewesen…bloß nen Gutachter hätte man erstmal privat vorstrecken müssen. Das ist dann doch etwas zu viel zum verpulvern.
Ich hätte zum Beispiel nie beweisen können dass ich wirklich 30 gefahren bin.
Zudem war 2 Tage später die Stelle wieder repariert…somit kann keiner mehr (nur anhand sofort gemachter Fotos) die Lochtiefe beweisen…
Alles verzwickt…Man hat halt nur ne Mega-Wut…weil man weiß dass man nicht selber schuld war…
PS: Bei mir war damals ein "Bodenwellen-Kennzeichen" Schild aufgestellt.