TÜV -> zulässige Achslast ????

Hi,



ich habe eine Frage, was die zulässige Achslast ich meinen Kfz-Schein bedeutet?



Ich habe jetzt einen 1.8T und da stehen jetzt 1000kg. Bei meinem 1.6 waren es nur 960kg auf der Vorderachse.

An sich kein Problem nur steht in den Auflagen zu meinen OZ F1 Plus (215/45 Reifen) nur zulässig sind bis 980kg.



Gibt es das Probleme beim TÜV???

die angabe der achslast im kfz-schein bezieht sich - wie schon der name sagt - auf das gewicht, das die räder einer achse auf die straße bringen. die angabe von der felge ist das gewicht, das eine felge aushält. da du aber an jeder achse zwei felgen hast muß eine felge nur mindestens die hälfte der achslast tragen können, um (zumindest im stand) nicht unter dem gewicht des autos zusammenzubrechen.


Quote:


On 2003-01-18 19:46, docstevie wrote:

… da du aber an jeder achse zwei felgen hast muß eine felge nur mindestens die hälfte der achslast tragen können, um (zumindest im stand) nicht unter dem gewicht des autos zusammenzubrechen.






Hallo,

da wäre ich nicht so sicher.

Was ist mit extremen Fahrsituationen, in denen das kurveninnere Rad abhebt (oder im Offroadbereich, wo oft mal ein Rad in der luft ist) und das andere Rad die gesamte Last trägt?

Dann sollte die Felge dies doch aushalten können.



Viele Grüße - Udo


deswegen schreib ich ja: „im stand“. daß unter belastung höhere kräfte auftreten können steht ja außer frage.



soweit ich aber informiert bin (und ich hab da erst vor ein paar monaten eine sondereintragung beim tüv für felgen über mich ergehen lassen, wobei ähnliche werte für achslast und tragkraft im spiel waren) wird das so gerechnet: wenn tragkraft > achslast/2, dann ist’s ok.


Quote:


On 2003-01-18 22:53, docstevie wrote:

…soweit ich aber informiert bin (und ich hab da erst vor ein paar monaten eine sondereintragung beim tüv für felgen über mich ergehen lassen, wobei ähnliche werte für achslast und tragkraft im spiel waren) wird das so gerechnet: wenn tragkraft > achslast/2, dann ist's ok.






wenn's so gerechnet wird (wußte ich nicht), liegt andre_berlin mit seinen Werten ja im grünen Bereich. Die Felgen dürfen dann ja bis zu einer Achslast von 1960kg ausreichen.



Viele Grüße - Udo


tja, soweit ich eben informiert bin bzw. das in erinnerung hab. da er die felgen ja aber schon hat würde ich sagen: einfach mal beim tüv anrufen/vorbeikommen und nachfragen - nen termin für die eintragung mußt du ja eh machen. außerdem kannst du bei http://www.oz-racing.de nachschaun, ob die für deinen a3 zugelassen sind. sind sie das gibt’s eh keine probleme (von der felge her, wenn du natürlich ne extreme tieferlegung hast…) :wink:


ach ja: poste unbedingt mal fotos, wenn du sie drauf hast - find die felgen nämlich ziemlich schick, hab sie nur noch nie an nem a3 gesehen.

Hallo,

die Auflage bezieht sich sicherlich auf den Reifen (215/45ZR17).



Da Du 1000kg Achslast hast, sollte der Reifen min. einen Loadindex von 84 (500kg) oder besser 85 (515kg) haben. Der Index steht meistens hinter der Größenbezeichnung. Falls nicht, dann steht auf der Reifenflanke „max. Load xy Kg“



Die Felge selber dürfte ausreichend sein. Die Festigkeiten von Alurädern liegen in d. Regel bei 580-630 kg / Felge. Da dürfte die Felge das kleinere Problem sein. Die Tragfähigkeit der Felge ist jedoch aus dem Gutachten zu entnehmen !

Du mußt allerdings auch darauf achten das der Sturz nicht über 2 Grad liegt, da sonst die Tragfähigkeit interpoliert abnimmt. Dieses ist dann begrenzt durch einen höheren Luftdruck auszugleichen. Dies wäre bei einem Loadindex von 84 (500Kg) zu beachten, da dies genau 1000kg sind.

Ggf. besser einen „Reinforced“ (verstärkte Ausführung) wählen.

Diese bieten in dieser Größe meist Tragfähigkeiten um 545Kg.



Gruß

Carsten Nowak

www.S3-Tuning.de


Hallo,



danke für eure Antworten. Die Bilder poste ich, sobald der Frühling da ist und der TÜV ja sagt.



Auf meinem 1.6 sahen die OZ F1 Plus ziemlich gut aus. Nur leider werden sie nicht mehr von OZ hergestellt.



Ich hoffe, daß ich keine neuen Reifen brauche. Zur Zeit sind Continental SportContact drauf.



In den Teilegutachten steht bei 215/45R17 „Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 980kg.“



Brauche ich wegen 20kg wirklich neue Reifen?


Schau mal in das Gutachten bei den technischen Daten zur Felge. Wie hoch ist die Radtraglast der Felge ?

Steht bei der Felgenbezeichnung , Et, Größe usw.



Carsten


Die Radlast ist mit 510kg angegeben.


Dann ist das Rad kein Problem.



Der Reifen sollte dann den ausreichenden Loadindex haben.



Check den Reifen mal wie hoch der Index ist.



Falls der min. 500 KG hat, dann sollte die Nummer funzen. Wenn diese beiden Sachen in Bezug auf die Trgfähigkeiten erfüllt sind steht einer Abnahme nichts im Wege.



Ggf. vorab mit der Prüfstellen in Kontakt treten. Darauf hinweisen sofern der Reifen die nötige Traglast hat, das die Anforderungen von der technischen Seite her ausreichen bzw. erfüllt sind. Ich denke das Gutachten wird sicherlich so um 1997 erstellt worden sein. Ggf. kommt dann eine §19/2 Abnahme in Frage (Briefeintrag).



Sollten 20 KG fehlen müßtest Du mal nachfragen ob die Vorderachse abgelastet werden kann.

Machen die Prüfer allerdings nicht so gerne. Hierbei müßtest Du mit dem Wagen allerdings auf die Wage. Vorderachse und Hinterachse einzeln. Weiterhin den Wagen gesammt. Wenn hier ein wenig Luft ist, wird dann das zul. Gesamtgewicht reduziert und geändert.



Hört sich aufwendig an, ist es aber nicht :-), da die meisten Prüfstellen über Wagen verfügen.



Carsten Nowak

S3-Tuning


Klasse



Waage mit einem „a“



ne Edit Funktion wäre manchmal wünschenswert.



Aber wie heißt es doch: „wer Rechtsschreibfehler findet kann diese behalten“






Hi Carsten,



danke für die Hinweise. Ich werden den Index an den Reifen nächstes Wochenende checken.



Gruß @ndré


Hi Carsten,



ich habe mir am Wochenende die Reifen angesehen.



Dort steht „max. load 545 kg“. Somit wären es 1090 kg bei den Reifen und 1020 kg bei den Felgen.



Gibt es damit noch Probleme? Ich denke es müßte somit funktionieren, oder ?



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Wer A sagt, muß auch 3 sagen.