Folgender Sachverhalt.
Im März 2007 habe ich den Sportluftfilter CDA von BMC in meinen A3 verbaut und bin mit dem Gutachten zur GTÜ um mir das Teil abnehmen zu lassen. War kein Problem. Auf dem Schein stand, dass ich die Änderung bei Gelegenheit in den Fahrzeugpapieren ergänzen muss.
Im April 2008 habe ich mein Fahrzeug wegen meines Umzugs umgemeldet und einen Neune Fahrzeugschein und Brief erhalten. Bei diese Gelegenheit habe ich vergessen den Luftfilter eintragen zulassen.
August 2008Einzelabnahme von Audi S-line Felgen in 8x18“ vom Audi TT. Die Änderung ist laut TÜV umgehend in den Kraftfahrzeugpapieren ergänzen.
Im September 2008 hab ich meine A3 chippen lassen. Die Änderung ist Laut DEKRA umgehend in den Kraftfahrzeugpapieren ergänzen.
Jetzt wollte ich das ganze inkl. von Distanzscheiben die ich mit meinen 17“ Felgen fahre in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Die Zulassungsstelle hat mich wieder weg geschickt um mich gebeten mit einem Sammelgutachten vom TÜV zu kommen.
Daraufhin bin ich zum TÜV um mir das Sammelgutachten zu holen. Da das aber langwieriger ist muss ich einen Termin vereinbaren. Aber wir sind die Dinge mal durchgegangen und da sagten die TÜV-Ingenieure dass der Luftfilter in Verbindung mit dem CHIP nicht möglich ist.
Entweder müsste ich auf Serienluftfilter zurückrüsten oder
wenn im Gutachten des Chips der Filter berücksichtigt ist geht es. Wenn das nicht der Fall ist müsste ich eine Schalpegelmessung durchführen lassen, da nicht auszuschließen ist, dass der Luftfilter lauter durch das Chiptuning lauter wird.
Anscheinend bekommt man auch keine Sportabgasanlage in Kombination mit einem Sportluftfilter mehr eingetragen.
In der DEKRA-Bescheinigung über die Korrekte Eintragung des CHIPS ist ein Vermerk:
Vorangegangene Änderungen berücksichtigt - keine - Laut KFZ-Schein.
Luftfilter war ja nicht eingetragen.
Wäre ich nicht umgezogen, wäre der Luftfilter ja auch nicht im Schein gestanden.
Andererseits hätte der Luftfilter dem Chiptuner bzw. dem Herrn von der DEKRA auffallen müssen. Der TUNER hat mich meiner Meinung darauf hinweisen müssen bzw. der DEKRA-Prüfer hätte den CHIP nicht annehmen dürfen weil der Luftfilter nicht dem Original des Fahrzeugs entspricht und nicht eingetragen ist. Das Gutachten des Chips und des Filters beziehen sich jeweils auf den Serienzustand des Autos.
Der Chiptuner und der DEKRA-Mann meinen ich soll den Luftfilter auf Serie umrüsten, alles eintragen lassen, dann den BMC CDA Luftfilter wieder einbauen und den Schein von der GTÜ über die Eintragung des SPORTLUFTFILTERS nach wie vor mitführen.
Was würdet ihr machen?
Was meint ihr dazu
Schöne Grüße,
Dän