wenn ein nachrüstteil wie der ABT frontgrill eine TÜV unbedenklichkeitsbescheinigung hat, muß man dann das umgebaute Fahrzeug dem TÜV vorführen oder muß mna nur den schrieb mitführen?
Jetzt schon Danke für alle Antworten!
Gruß
Caramon
Dieser Beitrag wurde von caramon am 20.03.2004 bearbeitet
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Nr. 03-1977-00-01
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges beim bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von
Teilen gemäß StVZO.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung
von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 StVZO nicht zu erwarten ist.
Die Vorlage eines Prüfzeugnisses nach § 19 StVZO (z.B. Teilegutachten) sowie die Prüfung
des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
ist deshalb nicht erforderlich.
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ür das Teil: Frontblende
mit der Typbezeichnung: 8PO 800 107
Hersteller: Abt Sportsline GmbH
Daimlerstraße 2
D-87437 Kempten
QM-Zertifikat-Nr.: 12 102 9478/1
Zertifizierungsstelle: TÜV Süddeutschland
Mit der Beigabe dieser gutachterlichen Stellungnahme zu dem vorgenannten Prüfgegenstand
bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Mitführen von Dokumenten:
Diese gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ist nicht erforderlich.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.
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Hallo A3-Freunde
wenn ein nachrüstteil wie der ABT frontgrill eine TÜV unbedenklichkeitsbescheinigung hat, muß man dann das umgebaute Fahrzeug dem TÜV vorführen oder muß mna nur den schrieb mitführen?
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Gruß
Caramon
Dieser Beitrag wurde von caramon am 20.03.2004 bearbeitet