Servus
Es ist zwar ein lästiges Thema,aber ich werde daraus nicht schlau. Bei H&R steht unter Hinweise das bei einer Tieferlegung von 50mm ein anderer Stabi erforderlich ist,wenn der Antriebswellendurchmesser >50 ist. Aber im Tüv-Teilegutachten steht nichts davon, brauche ich jetzt wenn nichts angeht einen anderen Stabi oder nicht?
Mfg Jürgen
nein wenn nichts angeht brauchst auch keinen anderen!
Hallo!
Generell zählt was im Teilegutachten steht.
Wenn bei den 50mm Federn nichts schleift. Brauchst du keinen Stabi!
Sollte es aber bei der TÜV-Abnahme, z.B. bei der Kreisfahrt, die Antriebswelle schleifen wird der TÜV dir die Federn nicht eintragen. Dann brauchst du wieder den geänderten Stabi.
Beim Gewinde sieht es wieder anders aus. Dort steht der Stabi im Gutachten.
Gruß
Raoul
Danke für die schnelle Antwort