hab gestern meine 30’er distanzen bekommen, hab sie heute eingebaut (und dié 25’er nach hinten getan) und war am nachmittag beim tüv
habe 103,- € bezahlt und es dauerte circa 3 std.
da hat der prüffer erst n problem bei der et von den felgen gesehen. die waren mit 29 und 28 wohl zu klein
hat er dann geguckt, nachgeprüfft und so weiter
und dann sagte er das die dann doch ok wären
hat dan die felge angeguckt und gemessen ob das auto zu tief wäre, war auch kein problem.
dann hat er den stabi entdeckt und gefragt ob das n geänderter stabi wäre, ich sagte ja und er sagte wo denn das gutachten sei. ich guckte in den sachen nach, fand aber keins.
na ja, net so schlimm, er sagte alles ok, wird eingetragen musst nur das gutachten morgen bringen
ich dachte ich hätte es zu hause vergessen
doch so ist es net, ich habe da nur 2 blätter bekommen
wo ne anleitung zum einbau ist und darüber steht „Fahzeugtyp - Golf 4 Bodengruppe Frontantrieb“, die bestell nr. und noch ne hinweis nr „685 70 045“
und sonst nix.
glaube net das das dem tüv morgen reicht
hat jemand von euch n tipp oder das gutachten dafür?
Das Gutachten für den KW Stabi ist im Gutachten des KW Gewinde V1 enthalten. War bei mir jedenfalls so. Der Tüver hat das ohne Probleme eingetragen. Runterladen kannst du es bei kw auf der Seite. http://www.kw-gmbh.de
hab auch kein gutachten gebraucht, weil dafür gibts keins! wenn dann stehts im fahrwerks gutachten mit drin, aber extra gibts da keins, und den stabi muss man doch auch gar nich eintragen lassen, was is das denn für ne bettpann…koppschüttel
hi, habe diese sachen die ich mit dem stabi bekommen habe
mitgenommen und war heute moin da.
der hat dan geguckt und alles eingetragen
was ich jetzt scheiße finde ist das die mir die auto höhe in den f. brief eingetragen haben (besser gesagt radmitte/kannte)
so das ich nicht mehr runter schrauben kann.
wie kann ich das jetzt machen?
muss ich nach dem tieferlegen zum tüv und brief umschreiben lassen? oder guckt da keiner hin???
gruß PowerA3
P.S.: laut KW muss das nicht eingetragen werden, hatte KW gestern angemailt und gefragt.
Dieser Beitrag wurde von PowerA3 am 06.05.2004 bearbeitet
Das ist besonders lustig, weil sich ein frisch eingebautes Fahrwerk auch immer noch setzen kann. Also stimmt nach einem halben Jahr die Fzg-Höhe sowieso nicht mehr. Oder?
das mit der eintragung hat sich ja erledigt, mein prob ist:
die tiefe wurd in den fahrzugbrief eingetragen, so das ich ihn net mehr tiefer legen kann ohne brief umzuschreiben
kann ich den troz exakter tieferlegungs eintragung tieferlegen? ohne die abe zu verlieren ??
Das machen die immer so, ist ja auch nur für diese Höhe geprüft. Streng genommen müsstest Du nach jeder Änderung wieder zum TÜV. Das Setzen des FW liegt im Toleranzbereich.