Tüv ohne fahrzeugschein und Brief?

Moin,

kann ich tüv machen lassen ohne das ich den fahrzeugschein hab und ohne den fahrzeugbrief?
hab ne kopie von dem schein, reicht die nicht?

mfg

:lol: Das ist ja komisch, wo ist denn der Brief und der Schein?

Apropo: NEIN ohne schein kein Tüv!!! Es muss der original Schein vorliegen! eine Kopie reicht nicht!

MfG Timo

wenn die Kopie lesbar (speziel Fahrgestellnummer), ist es wohl möglich.
Hatten diesen fall gerade erst gestern. Hatten bloß die AU Bescheinigung als kopie und alles lesbar bis auf die FGN. Hätte er gemacht wenn sie lesbar ist. Kannst die TÜV Bescheinigung ja nicht mißbrauchen ( anderes Auto) da die FGN mit drauf ist.

hm und wo wird der stempel mit siegel in den schein gemacht wenn der nicht da ist ?

Der Schein muss vorhanden sein, es reicht auch keine beglaubigte Kopie etc. pp
Kann devil666 nur zustimmen, wo soll bitte schön der Stempel drauf. Auf die Kopie :confused:
[s][/Langsam kann ich Krally verstehen…s]

:flyaway:

Ne reicht net! Da brauchste schon den Original Fahrzeugschein:fuchs:

ja, aber den hab ich ja bei der abmeldung abgegeben. und fahrzeugbrief bekomm ich erst montag abend wieder und montag morgen kommt der tüv. man bekommt ja eh nen neuen fahrzeugschein,wenn man ihn neu anmeldet. deswegen ist vdas ja scheiß egal mit dem stempel.

mfg

Hallo,

warum sagst du das nicht gleich? Man hätte sich die ganzen Antworten sparen können! Du bekommst beim TÜV, Dekra, GTÜ etc. eine Bescheinigung dazu, diese legst du bei der Anmeldung vor und bekommst die passende Plakette auf dein Kennzeichen. Das gleiche gilt dann auch für die ASU.

Hallo,
möchte die Frage nochmals aufgreifen.
Anscheinend ist es möglich, dass man die begehrte Plakette bekommt, ohne den originalschein vorzulegen.
Hat gerade vor ein paar Tagen geklappt, ein ext. Prüfer, der in eine Autowerkstatt in RLP kam hat es abgesegnet.
Es gibt offiziell die Aussage, man braucht den Originalschein, aber wie man sieht, gibt es auch Ausnahmen…

Es wurde der Tüvbericht ausgehändigt mit dem Hinweis, den Originalschein vorbeizubringen, damit die Prüfbestätigung nachgetragen werden kann. Lt. ADAC Rechtsabteilung "liegt es im Ermessen des Prüfers"…

tja, alles ist geregelt in D, aber bei manchen Sachen hat irgendeinerr auch freie Hand…