Tüv-Eintragung (Brief-Schein)

Hallo alle zusammen,



Ich habe mir kürzlich einen neuen Satz Federn und gleich dazu noch ein paar Schicke Alus gekauft.

Vom Tüv abgenommen sind sie auch schon.



Nun geht es darum ,das sie noch eingetragen werden müssen. Reicht es da wenn Ich Sie nur in den Fahrzeugschein Eintragen lasse oder müssen die noch im Brief stehen?



Da ich mir meinem A3 auf pump gekauft habe und den Brief hat die Audi Bank einbehalten.

Zwar kann man den zur Zulassungsstelle schicken lassen aber ich will mich vorerst Informieren ob das nicht reicht die nur in den Schein eintragen zu lassen.



Und dann würde Ich gern noch wissen wollen wie lange die Tüv Abnahme Bescheinigungen die man nach der Abnahme bekommt eigentlich gültig sind.

Da ich schon ganz paar Wochen nur mit den Scheinen rumgurke.



Ich danke euch,



also bei meinen felgen vom polo war’s so, daß es da ein teilegutachten gab, ich mußte damit zum tüv, der hat sich das angeschaut und mir nen wisch gegeben, wo drinstand, daß alles ok ist. da ich den polo von daddy eh gerade auf mich umgemeldet hab, hab ich für ein paar mark die eintragung im schein (und nur im schein) gleich vornehmen lassen (ist optional!), damit ich nicht immer mit dem A4-format tüv-wisch rumfahren muß.



bei meinen felgen für den a3, für die es kein gutachten und gar nix gab, wurde eine einzelabnahme gemacht beim tüv. wieder hab ich nen zettel bekommen, in dem stand, daß alles ok sei, ich aber schnellstmöglich damit zur zulassungsstelle muß um die sache in brief und schein eintragen zu lassen.



ich will meine hand zwar nicht dafür in’s feuer legen, aber wenn du’s eintragen lassen mußt in den schein, dann steht das auch auf dem tüv-gutachten mit drauf.



wenn du dir immer noch unsicher bist: der tüverer kann dir sicher kostenlos auskunft darüber geben, wahrscheinlich sogar am telefon.



bye, stevie.


also die scheine sind gar nicht gültig ohne einen briefeintrag


Quote:


On 2003-06-09 21:23, neo24 wrote:

also die scheine sind gar nicht gültig ohne einen briefeintrag






Also ich glaube da liegst du falsch!!! Die Bescheinigungen, die man beim TÜV erhält sind VOLL rechtsgültig. Sie sollten jedoch so bald als möglich (was immer das auch heisen soll) in den Schein übernommen werden.






Schau mal, was auf der Abnahmebescheinigung drauf steht.

Ich habe Felgen und Federn vom TÜV abnehmen lassen, für die ein Gutachten für den A3 vorliegt und der Prüfer hat ausdrücklich gesagt, daß das nicht sofort in den Papieren einzutragen ist, sondern erst „bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren…“ Es reicht die Abnahme bescheinigung mitzuführen.

Wenn es eingetragen werden muß, dann brauchst du aber Brief und Schein, da diese die gleichen Daten enthalten müssen.



Gruß Mackie


also ich war meim tüv und habe mein gewindefahrwerk eintragen lassen und ich habe von denen ein zertifikat bekommen nach der abnahme und die meinten zu mir ich muß sie nicht in den brief geschweige schein entragen