so weit ich weiß ja!
weil wenn du was am fahrwerk veränderst mußt du ja auch eintragen lassen also wird das auch nicht anders sein!
wenn es nicht stimmt müßt ihr mich verbessern
ich wuerd mir auf jedenfall ne unbedenklichkeitsbescheinigung holen von audi.
wenn die sagen kein problem dann einfach schnell tuev und gut ist.
besonders fahrwerk und reifen find ich ein heikles thema nicht nur fuer dich sondern auch fuer jeden anderen der hinter vor neben ueber unter dir faehrt.
Leute…schaut doch mal in den Fahrzeugschein rein…Ziffer 13
Da steht bei mir…1406 und unten in den Zusätzen: Hoch bis 1426…
Ich hab nen Ambition, kann also OHNE Eintragung auf Attraction wechseln
Beide Fahrwerke sind in der allgem. ABE des A3 vermerkt, können also getauscht werden…WENN dieser Eintrag von Werk aus drin ist.
Eine Freigabe von Audi ist natürlich nicht schlecht und hilft bei Unstimmiglkeiten…aber zum TÜV muss man nicht…wegen dem Eintrag…!!!