huhu, ich guck zur zeit immer mal wieder bei ebay nach sommerfelgen. will entweder die 17" vom s3 oder 18" s-line vom TT.
kann ich die einfach so draufschrauben (weil lk passt ja und sind orig. audi), oder brauch ich da noch irgendwelche gutachten oder so?
wie siehts mit eintragen lassen/müssen aus?
Jo, die S3 und TT Felgen passen ohne Probleme unter den A3 (8L).
Allerdings mußt du die per Einzelabnahme eintragen lassen, da die Felgendimensionen nicht für den A3 eingetragen sind. Dafür brauchst du das Festigkeitsgutachten der Felge von Audi. Damit ist es kein Problem. Haben schon mehrere User so gemacht.
Die Felgen müssen eingetragen werden…!! Evtl. sind noch die 17" im Schein, aber die 18" auf keinen Fall…!
Daher wie schon erwähnt…Festigkeitsgutachten…gibt es bei Audi direkt, geht unkompliziert und schnell. Einfach Kundenservice anmailen oder anrufen und schon gehen die Unterlagen auf den Weg zu Dir. Dann noch Termin mit dem TÜV und die Felgen samt Reifen eintragen lassen…! Danach noch zum Straßenverkehrsamt, neuen Schein ausstellen lassen und gut ists…!
Vom TÜV war ja nicht die Rede also ist die Antwort auch nicht für den Ar…!
Es wurde nur beantwortet ob man die so drauf schrauben kann! Bei Ebay sind gute Angebote zu den felgen momentan!
Zitat:
kann ich die einfach so draufschrauben (weil lk passt ja und sind orig. audi), oder brauch ich da noch irgendwelche gutachten oder so?
wie siehts mit eintragen lassen/müssen aus?
Zitat Ende…
Irgendwie hab ich das schon richtig gelesen…!!!
Und die Felgen müssen zu 90% eingetragen werden…!!!
So hat er auch gefragt…!
Bissl lesen müsst Ihr schon…und dann einfach sagen „Kannst einfach draufschrauben“…ist das wirklich völlig falsch, denn ohne Eintragung erlischt dann die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug…!
Dieser Beitrag wurde von Mozart am 06.03.2004 bearbeitet
Bei uns hier nimmt man alles mit…da wird es gleich in den Brief mit eingetragen…! Unser TÜV macht das sonst nicht…(evtl. vielleicht auch wg Eigentumsnachweis)
Bei so einem Thema kann man aber nicht einfach KURZ antworten, weil damit ein bissl mehr dran hängt als nur „dranschrauben und fertig“…
Dieser Beitrag wurde von Mozart am 06.03.2004 bearbeitet
Hmm, man muss aber nicht unbedingt alles im Fhz.-Schein eintragen lassen! Es reicht auch das Nachweisschreiben vom TÜV. Soviel zu EIGENTLICH kein Eintrag.
Wenn für ein Teil ein TÜV Gutachten gem. §19 Abs.3 StVZO vorliegt, dann bekommt man eine Abnahmebescheinigung, die man mitführen muß im Auto. Zum TÜV braucht man den Brief dazu nicht mitbringen. Wenn das nächste mal was an den Papieren vom Landratsamt einzutragen ist, z.B. Adressen- Halterwechsel o.ä., wird es mit eingetragen.
Bei den TT und S3 Felgen ist aber eine Einzelabnahme fällig und das wird sofort in den Brief eingetragen.
So ist es zumindest in Baden Württemberg. Möglich, daß da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht…
Wenn der Brief bei der Bank liegt, muß man vorher da Kontakt herstellen und den Brief zum TÜV schicken lassen, zwecks Eintragung. In letzter Konsequenz kann dir die Bank also eine technische Änderung verweigern…