Tempo 130 in Deutschland

Auch wenn sich die Themen Jugendkriminalität, Verbot von Killerspielen, Einführung von Autobahnmaut oder Tempo 130 km/h auf deutschen Autobahnen ständig abwechseln…
Das hier war mir echt neu:

Das bedeutet, dass es in Deutschland eigentlich schon vorgeschrieben ist 130 km/h zu fahren.
Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen überschreitet (egal ob die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist), verliert seinen Versicherungsschutz und kann bei einem Unfall mitverantwortlich gemacht werden.
Das ist besonders schlimm, wenn man selber keine Schuld an dem Unfall hatte und der Schuldige Fahrerflucht begangen hat. In diesem Fall trägt man die Schuld nämlich komplett alleine! In was für einem Land leben wir denn bitte, dass Fahrerflucht auch noch unterstützt wird?

Zitat:
"Bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen."

In dem Artikel wird beschrieben, wie jemand mit 160 km/h auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fährt und plötzlich von einem anderen Wagen geschnitten wird. Er kracht in die Leitplanke und überschlägt sich mehrmals. Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht. Weil die Richtgeschwindigkeit von dem nun schwer verletzten und nun auch nicht mehr arbeitsfähigen Mann nicht eingehalten wurde, bekommt er die volle Schuld! Was ist denn das für ne Sauerei?

Wozu fährt mein Auto 220 km/h, wenn ich nur 130 km/h fahren darf? Wozu den Motor tunen? Wozu so viel PS? 130 km/h fährt auch der Toyota Yaris von meiner Mutter!

Das ist aber schon alt =) Also ich kannte das.

hey

das mit der richtgeschwindigkeit lernt jedes kind in der fahrschule, soweit man sich dafür interessiert und mal zuhört…
ist doch klar, dass die versicherung nicht zahlt, wenn man mit 160 oder teilweise viel mehr km/h nen unfall baut…die wollen auch ne grenze setzen, wie weitsie bezahlen, aber wenn ein anderer in dich reinfährt udn du bist zu schnell, wüsste ich nicht, warum du da schuld bekommen solltest, schließlich beging er das verbrechen und bei fahrerflucht kenn ich mich nicht weiter aus…
find das deutsche recht schon ziemlich überlegt…hat ja nicht um sonst jahrelang gedauert und was in anderen ländern abgeht ist doch viel krasser und da heult keiner rum wegen seinem tempolimit…nur die deutschen schimpfen sich nochmal in tod :slight_smile:
die armen deutsche bürger…guckt mal in die schulen bzw was aus den leuten wird…ist doch klar, dass die versicherungen sich gegen dumme leute schützen wollen…
net immer meckern…auch ma nachdenken angesagt :slight_smile:
lg anita

Wenn man ab einer Geschwindigkeit jenseits der 130km/h ohne Vesicherungsschutz untewegs WÄRE, müsste es entsprechend illegal sein, schneller als 130 zu fahren.

Versicherungsschutz ist zwingend erforderlich, um auf dt Straßen unterwegs zu sein. Das ist vollkommen widersprüchlich!

In dem Artikel steht außerdem nur, dass man seinen Vericherungsschutz riskiert, nicht dass man ihn verliert!

es ist aber fakt, dass er weg ist…
geht doch net an, dass n aff der mit 200 über die autobahn brettert und jemand anderen erwischt, dann noch belohnt wird und bekommt alles von seiner versicherung, ich bitte dich…die leute müssten vorallem wenn dabei jemand umkommt, geköpft werden…und da ist deutschland echt noch human in der weise…
und ich raff net, warum das keener weiß mit den 130…das ist schon ewig und immer so…armes deutschland sag ich da nur :slight_smile:

In dem Artikel steht nirgends, dass man seinen Versicherungsschutz verliert!
Man bekommt aber eine Teilschuld am Unfall:

Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen

Gruß Mackie

RICHTIG ! …und meiner Meinung nach total dämlich dazu!

Wenn ich mir so dein Kommentar durchlese, dann komm ich zu dem Fazit das du alle Leute die zb. 200km/h fahren für total bescheuert hältst, richtig?

Vielleicht solltest du mal deine Einstellung überdenken?

Nur weil du (so wie ich es aufgefasst habe) nicht so schnell fahren willst bzw. kannst, heißt das noch lange nicht das andere Leute deswegen potenzielle Mörder sind und geköpft werden sollten!

Du bist wahrscheinlich für Tempo 80 auf der Autobahn :lol:
Also man kanns auch echt überteiben…

Ich sag auch nix mehr dazu und denk mir meinen Teil;-)

Wird bestimmt noch lustig hier:grinsno:

@DK07
so wirds sein ^^
omg…da tuts mir echt leid…bin nicht gegen diese geschwindigkeit…
verliere du erstmal einen menschen wegen affen, die sich nicht an egschwindigkeiten halten!!!
es geht mir nur darum, dass ich doch selbst die verantwortung tragen muss, wenn ich schneller fahre als die richtgeschwindigkeit…und dafür habe ich verantwortung zu tragen, indem man teilschuld bekommt und so ist das einfach…um mehr geht es da auch nicht.
abe rich fahre 60 auf autobahnen ^^ omg…nur weil ich hinter dem gesetzt stehe…wahnsinn…scho klar…und es wird net auf jeden gleich bezogen, sondern es kommt immer wieder auf die situationan oder meinste die scheren alle über einen haufen und urteilen dann?? deshalb find ich die anmerkung mit dem suizid auch ziemlich daneben…

Bleibt mal alle aufm Teppich! Wenn das hier so weiter ausartet, is hier gleich zu.

Wenn man sich den Beitrag durchliest (und ihn auch versteht), wird man evtl. merken, dass hier nicht die Rede davon ist, dass man keinen Versicherungsschutz hat (sie Posting von Mackie). Also bevor man hier ellenlange Beiträge schreibt, lieber den Artikel nochmal aufmerksam durchlesen :wink:

Ich sehe in dem Artikel auch keine Neuigkeiten…mir war schon bewusst, dass ich immer eine Teilschuld habe, sobald ich mich nicht mehr an die Richtgeschwindigkeit von 130 halte. Dadurch hat der Unfallgegener aber keine Nachteile.

Ich verstehe dich doch Anita :troest:,

Dein vorhin zitierten Kommentar habe ICH (andere Leute dürfen das natürlich anders sehen) einfach als sehr ~"engstirnig"~ aufgefasst.

…nichts für ungut :kap:

Wenn es bei dir so gekommen sein soll, dann tut es mir leid!

Prinzipiell hat man fürs Autofahren so oder so die Verantwortung zu tragen und nicht erst ab über 130km/h

Aber das man bei einem Unfall der über die 130km/h geht auch als Nicht-Schuldiger in Regress genommen werden kann, ist mir aber auch neu.
Naja, man lernt nie aus und was währe das Leben, wenn man alles wüßte

Allgemein:
Das Urteil ist jetzt 16 Jahre alt und weil vom BGH seit 16 Jahren geltendes Recht. Gilt also für alle, egal ob man davon weiß oder nicht. Wer es falsch findet, kann dagegen klagen und die Richter werden entscheiden. Ende.

Das Ganze resultiert aus dem Konzept der "Gefährdungshaftung". Ein Auto, das gefahren wird stellt eine potentielle Gefahr für Andere dar. Deshalb sind wir auch alle verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben. Hier haben die Richter lediglich festgestellt, daß höhere Geschwindigkeit = höhere Gefahr ist.

Zum zitierten Fall:
Ich versuch das mal ganz sachlich zu lesen und fasse zusammen:
Kollonenverkehr auf der rechten Spur auf einem nicht sehr übersichtlichen Autobahnabschnitt (meine Einschätzung, da ich die AB dort kenne, kurz vor einer je nach Tageszeit stark genutzten Einfahrt/Ausfahrt. Der Fahrer ist auf der linken Spur mit 160km unterwegs und von rechts zieht einer raus. Er erschrickt, verreist das Lenkrad und es kommt zum Unfall.

Meine Meinung zum Fall:
Es kam gar nicht zu einer Kollision mit dem "Rauszieher".
"Erschrecken und Lenrad verreissen" sind klare Fahrfehler.
160km/h (das sind 44m pro "Schrecksekunde"!) an unübersichtlicher Stelle ist Wahnsinn (lerne ich einmal im jahr beim Fahrsicherheitstraining).
Daß irgendein Bekloppter in weniger als 50m vor mir in der Nähe einer Einfahrt rauszieht, passiert so oft, daß man damit rechnen muß.

Mein Fazit:
Ich bedauere die Folgen, die der Fahrer zu tragen hat aber er war zu nicht unerheblichem Teil selbst schuld und sollte sowohl für die eigenen als auch Frendkosten (anteilig) zur Kasse gebeten werden, was ja auch geschehen ist.

Nur damit kein falscher Eindruck aufkommt: ich bin regelmäßig mit 200+km/h unterwegs aber an der Stelle, in der geschilderten Situation halte ich mich für einen zu schlechten Fahrer um 160 zu fahren.

Das nennt sich erhöhte Betriebsgefahr. Es steht auch unter §42 StVO Zeichen 380: "Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten." Tut man es doch und es kommt zum Unfall, werden die Gerichte sagen, der Unfall wäre bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht, oder nicht so passiert. Also Mitschuld. Der Versicherungsschutz ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit pfutsch. Das hängt auch mit den gefahrenen Geschwindigkeiten und der Verkehslage ab. Wer also meint, er könne bei voller Autobahn mit 200 über die linke Spur nageln, dürfte bei einem Unfall schlechte Karten haben.