Vor einer Woche habe ich mir Kompletträder ersteigert.
TSW VX1 8J x 17 mit 215/45 R17 ET 35
Jetzt hat mir der Verkäufer die von ihm bezeichnete ABE geschickt. Auf dem Deckblatt steht jedoch Teilegutachten nach §19 (3) StVZO.
Auf der Rückseite steht:
„Aufgrund der durchgeführten Prüfung bestehen keine technischen Bedenken die o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden“
Ich wüsste jetzt gerne, ob das ne ABE oder ein Teilegutachten ist und ob ich damit moch zum TÜV und dem Straßenverkehrsamt muss ! Oder wie das aussieht !
Er meint daß Auflagen in ABEs dau führen können daß die ABE erlischt. Z.b. wenn da drin steht daß das Sportlenkrad nur mit Serienbereifung zugelassen ist. Bei größeren Rädern ist dann trotz ABE eine Abnahme nach §19 Pflicht.
Das ist mal gut zu wissen.
Also mit einem Teilegutachten kann ich auch einfach bis zum nächsten TÜV warten und da gleich mit abnehmen lassen, rischtisch?
(natürlich würde ich den Spoiler dann erst kurz vor dem TÜV-Tag drauf machen).
Solang der Spoiler nicht montiert ist brauchst ihn auch nicht eintragen. Wenn er montiert ist musst du umgehend zum Tüv etc. und den abnehmen lassen. Kriegst dann so nen Zettel mit, welchen du im Auto mitführen musst. Und wenn die Fahrzeugpapiere das nächste mal geändert werden wird der Spoiler mit eingetragen.
Das gibts auch…aber ich meinte was anderes -> wie man in meinem Profil sehn kann bin ich ja quasi auch "Tüv Prüfer". Dabei kommen mir immer wieder ABE's für Sonderräder in die Finger wo vorne ABE draufsteht aber in den fahrzeugspezifischen Auflagen steht, dass sie auf manchen Modellen trotzdem eingetragen werden müssen.
Als Beispiel dient mir jetzt mal die Ronal Felge R41 in 8*17 die ABE hab ich grade vor mir liegen. Die muss auf nem 8L oder 8P eingetragen werden und zum Bsp. auf nem A4 8E ist sie mit nem 215/45 17 mit ABE aber mit nem 225/45 17 muss sie eingetragen werden … deshalb wäre ich mit der Aussagen ABE mitführen und glücklich sein vorsichtig.