Teilegutachten oder ABE bei Felgen?

Hallo Leutz,

ich habe folgendes Problem:

Vor einer Woche habe ich mir Kompletträder ersteigert.
TSW VX1 8J x 17 mit 215/45 R17 ET 35

Jetzt hat mir der Verkäufer die von ihm bezeichnete ABE geschickt. Auf dem Deckblatt steht jedoch Teilegutachten nach §19 (3) StVZO.
Auf der Rückseite steht:

„Aufgrund der durchgeführten Prüfung bestehen keine technischen Bedenken die o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden“

Ich wüsste jetzt gerne, ob das ne ABE oder ein Teilegutachten ist und ob ich damit moch zum TÜV und dem Straßenverkehrsamt muss ! Oder wie das aussieht !

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen !!!
:verwirrt:

THX

damit mußte sie noch eintragen lassen. biste mit 30 euro dabei.

Und dann zum Straßenverkehrsamt noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, richtig ??

naja du bekommst so nen zettels, da steht es drauf dass es zugelassen ist, den kannste immer mitführen oder es mal eintragen lassen.

also brauch ich das quasi nicht in meinen Schein eintargen lassen!

Wie teuer wäre denn diese Eintargung in den Schein ??

PS: Fetten Dank für die Infos !

Hab da mal eine Frage…

Will mir demnächst einen S3-DKS von S3 Tuning kaufen.
Der Verkäufer sagt, ein Teilegutachten ist dabei.

Wo liegt der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten?
Ist das ungefähr das gleiche??

ABE = dranbauen und losfahren nur abe mithaben für kontrolle

Teilegutachten = dranbauen zum tüvfahren anbau bestätigen lassen und abnahmezettel bei kontrolle mithaben oder eintragen lassen

Gruß Devil666

@ Devil 666 nicht ganz richtig …

Die ABE sollte man vorher auf jeden Fall mal incl. aller fahrzeugspezifischen Auflagen durchlesen da steht evtl. trotz ABE eine Abnahmepflicht drin.

gruß Torsten

also eine ABE mit abnahmepflicht habe ich noch nie gesehn … und ich habe so einiges gesehen an gutachten abe`s mat gutachten …

Gruß Devil666

ps auserdem mußt du @devil666 zusammenschreiben :wink:

Er meint daß Auflagen in ABEs dau führen können daß die ABE erlischt. Z.b. wenn da drin steht daß das Sportlenkrad nur mit Serienbereifung zugelassen ist. Bei größeren Rädern ist dann trotz ABE eine Abnahme nach §19 Pflicht.

Das ist mal gut zu wissen.
Also mit einem Teilegutachten kann ich auch einfach bis zum nächsten TÜV warten und da gleich mit abnehmen lassen, rischtisch?

(natürlich würde ich den Spoiler dann erst kurz vor dem TÜV-Tag drauf machen).

Solang der Spoiler nicht montiert ist brauchst ihn auch nicht eintragen. Wenn er montiert ist musst du umgehend zum Tüv etc. und den abnehmen lassen. Kriegst dann so nen Zettel mit, welchen du im Auto mitführen musst. Und wenn die Fahrzeugpapiere das nächste mal geändert werden wird der Spoiler mit eingetragen.

Das gibts auch…aber ich meinte was anderes -> wie man in meinem Profil sehn kann bin ich ja quasi auch "Tüv Prüfer". Dabei kommen mir immer wieder ABE's für Sonderräder in die Finger wo vorne ABE draufsteht aber in den fahrzeugspezifischen Auflagen steht, dass sie auf manchen Modellen trotzdem eingetragen werden müssen.
Als Beispiel dient mir jetzt mal die Ronal Felge R41 in 8*17 die ABE hab ich grade vor mir liegen. Die muss auf nem 8L oder 8P eingetragen werden und zum Bsp. auf nem A4 8E ist sie mit nem 215/45 17 mit ABE aber mit nem 225/45 17 muss sie eingetragen werden … deshalb wäre ich mit der Aussagen ABE mitführen und glücklich sein vorsichtig.

gruß Torsten