Straftat im strassenverkehr

hallo,
ich wollte mich mal erkundigen, was auf einen zu kommen könnte wenn man betrunken als beifahrer eine bierflasche aus den fahrenden auto wirft, diese vor einem fehrenden roller landet, dieser dann behauptet man habe diese auf ihn geworfen und der roller sei beschädigt.
ich will jetzt bitte nicht hören, dass man sowas nicht macht oder so.
bitte nur schreiben was passieren kann.
mfg

versuchter Mord? versuchte Körperverletzung? versuchte Sachbeschädigung?
Schätze mal Geldstrafe.

ist er gestürzt ?

wenn ja dann vorsätzliche körperverletzung … wenn nich sogar versuchter totschlag …

so würde ich als anwalt plädieren

ganz ehrlich würde ich an deiner Stelle das versuchen ohne Richter zu klären. Mit Geld kann man jeden kaufen, aber einen Eintrag aus deinem polizeilichen Führungszeugnis bekommst du so schnell nicht mehr raus und wenn du dann mal den Arbeitsplatz wechseln willst hast du gleich ganz schlechte Karten (oder Wohnungswechsel je nach Region natürlich)…

Wow… so viel Scheiße in zwei Sätzen zu verpacken ist schon eine meisterliche Glanzleistung… wenn man mit Geld alles "vergisst" dann zweifel ich an deren Selbstachtung.
Bei sowas kommt mir nicht nur die Galle hoch… so dachten damals auch die "Kerle" die das Restaurante des Onkels meines italienischen Freundes "schützen" wollten… als dann keine Kohle mehr da war fing das Restaurant aufgrund der politischen Irritation oder der auftretenden Sonnenwinde plötzlich Feuer… ups…

Ich würde einen Wohnortwechsel vorschlagen, zu dem Scheiß stehen und Gott danken dass dabei keiner verletzt wurde.
Eine Geldstrafe und Führerscheinentzug wäre da noch angebracht sollte der Beifahrer einen besitzen… weil man mit so wenig Hirn unglaublich schlecht Autofahren dürfte. Wenn er noch keinen besitzt die Prüfung um 2 oder 3 Jahre verschieben damit man der Frucht noch etwas Zeit gibt zu reifen.

Mir hat mal ne blonde Hohlbirne aus ihrem Autofenster ne Zigarettenpackung an den Helm geworfen (Sie: irgendein Prollo-SUV, Ich mit Motorrad hinter ihr, Landstraße) und ich musste mich erstmal zusammenreißen nicht in den Graben zu fahren als ich nicht sehen konnte was auf mich zukommt.
Hätte ja auch ne brennende Zigarette IN den Helm fliegen können…

Ich würde dich/ihn anzeigen. Aber weißte was passieren wird? Nichts… Du weißt nicht wer es war, niemand kann es nachvollziehen und die Sache ist gegessen.

Es kommt auf den Sachverhalt an den man hier verschiedenartig auslegen kann. Dazu werde ich aber nun nichts schreiben.
Hoffe einfach für dich dass da nichts kommt… wird es irgendwann rauskommen und man weiß wer am Steuer saß dann wirst Du der Mittäterschaft (?) beschuldigt oder es gibt ne Strafe wegen Verschweigen einer Straftat.
Aber auch dazu gibts von mir nichts.

Sieht natürlich anders aus wenn der Rollerfahrer mit dem Schrotgewehr hinter euch her war weil dein Beifahrer seine Braut angepackt hat.

die frage ist aht er die flasche absichtlichnach dem rollerfahrer geworfen oder nicht.

Bei absicht gleich vorsatz ist es ein straftatversuch, wenn der schaden nciht eingetreten ist. ist er eingetreten, ist es eben der paragraph ohne versucht.

Dann zu dem thema mord. Für mord muss eine teifere absicht herschen dei person wirklich zu töten,w as hier wohl ganz sicher nciht der fall war. Das währe dann eher totschlag oder noch eher fahrlässige tötung.

Da dem jenigen aber anscheinend außer einer sachbeschädigung ncihts passiert ist, ist es eh nur ein sachwertstreit. Da für eine sachbeschädigung ein vorsatz herschen muss, und es hier eher auf fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist es auch keine sachbeschädigung.

Was es definitv mal ist, ist gefährlciher eingriff in den straßenverkehr. Und das ist eine Straftat.

ähhh … tamariel … wie kann man denn eine flasche NICHT absichtlich aus dem fenster werfen ??? :confused:

Nicht "absichtlich aus dem Fenster" sondern "absichtlich nach dem Rollerfahrer".

Anders: Beim befördern der Flasche aus dem Fenster erschien plötzlich ein Rollerfahrer.

richtig =)

Weil cih denke in dem fall hat der beifahrer einfach mal auf grund seines blutalkoholgehalts nicht an die folgen seiner handlung gedacht, sondern wollte einfach seinen "müll" entsorgen. Das die entsorgungsmethode nicht ganz ok war, steht ja nicht zurdebatte =)#

das interessante ist aber, das wenn das nicht von der polizei aufgenommen worden ist, der rollerfahrer da sehr gut im dreck steht, weil so muss dem beifahrer nachgeweisen werden das er zum angesprochen zeitpunkt eine flasche aus dem auto geworfen hat, die dann under verkettung unglücklciher umständen zu dem entstandenen schaden am roller führte.

Die beweise im nachhinein ohne weitere zeugen glaubhaft hervorzubringen halt ich mal für glaskugellesen, so schlimm das für den betroffenen auch sien mag (vorrausgesetzt der schaden ist wirkl durch die flasche entstanden)

@heuchler

ich weiss ja net in welchem Beruf du arbeitest, aber wenn ich was in meinem Führungszeugnis hätte wäre ich ganz schnell weg vom Fenster! Und ja mich kann man mit Geld kaufen, jeder Mensch hat seinen Preis und wer Geld hat weiss das auch.

Der Beruf tut da garnichts zur Sache… :haudrauf:

Bin ich Rechtsanwalt dann darf ich mir solche Späße nicht(!) erlauben weil mein neuer AG ein poliz. Führungszeugnis möchte.

Bin ich Pommesbudenbesitzer dann verlangt man kein poliz. Führungszeugnis und damit ist die Sache egal?

Sorry… geistiger Wahnsinn.

Ich kenne meinen Preis… und wenn ich mich wegen solch einem Vollidioten auf die Fr… lege oder "nur" was kaputt geht, dann soll er bluten. Schon alleine aus dem Grund weil solche Leute nicht im öffenltichen Straßenverkehr verkehren sollten.

Wenn sich jemand kaufen lässt… mein Beileid… wirklich.
Wie ich schon erwähnte… jemand der sich kaufen lässt hat keine Selbstachtung und wird wahrscheinlich sein eigen Fleisch&Blut verraten.
Kennt man ja aus der Automobilbranche: lieber steigende Aktien statt Menschenleben…

nein der rollerfahrer ist nicht gestürtzt.
der rollerfahrer hat anzeige bei der polizei gemacht.

danke erstmal für eure antworten

sorry hab vergessen zu schreiben, der beifahrer wollte nicht den rollerfahrer treffen, er hat ihn nicht getroffen.
er wollte nur denn müll entsorgen, die flasche landete auf dem bordstein und nicht auf der strasse.

nur für diese Aussage könnte ich schon k… :upset:

sinkt das Niveau wirklich so stark… :perplex:

Ich musste gestern Morgen mit meinem Hund schon Slalom laufen, weil genau solche Idioten Flaschen auf die Bordsteine/Gehwege schmeissen.
Und ganz ehrlich, wenn ich solche Leute demnächst beobachte, wie sie ihre Flaschen entsorgen, schüttel ich sie…

@Mod: Macht bloss den Thread zu, es ist ja kaum auszuhalten.

Versuchen wir doch mal ein wenig Licht in diese Geschichte zu bringen.
Da mir aber eine genaue Fallbetrachtung fehlt, schreibe ich nur die Möglichkeiten welche sich bieten.
Mit ! habe ich mal meine entfernte Sicht der Dinge gekennzeichnet.

Siebzehnter Abschnitt. Körperverletzung.
§223 StGB. Körperverletzung
oder
§223b StGB. Gefährliche Körperverletzung. !!!

Sechsundzwanzigster Abschnitt. Sachbeschädigung.
§303 StGB. Sachbeschädigung (eher Nein.)

Siebenundzwanzigster Abschnitt. Gemeingefährliche Straftaten. !!!
§315b StGB. Gefährliche Eingriffe in den Staßenverkehr.
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des §315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Über aktuelle Ergebnisse wäre ich dankbar.

Jute Nacht.:coffee: