Steuerfrage: wohnen in D., arbeiten in CH

Hallo,

hat jemand Ahnung vom Steuerrecht? Folgende Situation:

  • Angestellter mit Arbeitsvertrag beim schweizer Arbeitgeber
  • Wohnort in D.(Erstwohnsitz)
  • vermietete Immobilie als Kapitalanlage mit AFA nach §7h/i (Denkmal AFA)

Ich schreibe die Immobilie ab (Sanierungskosten nach 7h/i) über 12 Jahre. Kann ich die Abschreibung in dieser Konstellation voll in Anspruch nehmen wie bisher? Es sind immerhin XXX Euro Steuerersparnis jeden Monat und die möchte ich nicht verlieren.

Danke,
Holger

So verbindliche Aussagen gibts natürlich nicht, auch keine beratenden. Ich persönliche meine aber, dass ich an dieser Stelle weiter abschreiben würde, warum auch nicht. In der Konstellation ist man ja in Deutschland voll Einkommenssteuerpflichtig.

wenn man in D. dann noch voll steuerpflichtig ist, dann ist es okay.
Ich dachte nur, es wäre ein Unterschied, wenn ich mein Gehalt aus einem anderen Land beziehe?! Es gibt ja sicher auch Unterschiede…Krankenkasse etc. Schließlich habe ich keinen Arbeitsvertrag mit einem dt. Arbeitergeber.

ich bin zwar laie, aber meine gehört zu haben, dass man dort steuerpflichtig ist, wo man den erstwohnsitz hat.
dabei spielt keine rolle, wo das geld verdient wurde.

z.b. sportler mit einnahmen in den usa etc.

Hallo,

diese Aussage ist so nicht ganz korrekt.
Deutschland hat mit einigen Nachbarstaaten ein sogenanntes Grenzpendlerabkommen geschlossen, bei dem besondere Besteuerungsmodalitäten zum tragen kommen.

Ich habe z.B meinen einzigen Wohnsitz in D, fahre aber jeden Tag über die Grenze nach Dänemark und arbeite dort bei einem dänischen Unternehmen.

Ich zahle in Dänemark Steuern, von denen dann Deutschland anteilig etwas abbekommt, das läuft jedoch NICHT über meine Gehaltsabrechnung, sondern die beiden Staaten regeln das intern über das Grenzpendlerabkommen.

Meine "Lohnsteuerkarte" hängt neben der vom letzten Jahr blanko an meiner Pinwand.

Die Einkommensteuererklärung mache ich in Dänemark, nicht mehr in Deutschland.

Was ich allerdings auch nicht weiß ist, ob es mit der Schweiz ebenfalls so ein Abkommen gibt.

Gruß Lutz

ich hab ja geschrieben, dass ich laie bin…

aber schön, was hier im forum so alles geklärt wird :wink:

Also generell kann man es schon so sagen,dass jede natürliche Person die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist! Natürlich gibs auch diese Doppelbesteuerungsabkommen! Aber um auf die Frage zurück zu kommen, deine Einkünfte aus "nicht-selbstständiger Arbeit" haben ja nichts mit deinen Einkünften aus VuV zutun,daher dürfte das mit der AfA kein Problem, weil das ja Werbungskosten für diese Einkünfte sind und keine Werbungskosten für deine Einküfte aus "nicht-selbstständiger Arbeit"

Lg…

Hi,
als natürliche Person bist Du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Du hier einen Wohnsitz hast oder Dich gewöhnlich aufhälst.
D.h. in Deutschland wird dein "Welteinkommen" versteuert. Insofern hast Du weiterhin in Deutschland Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, § 21 EStG, also auch weiterhin Deine (Sonder-) Abschreibung.

Wie es mit den Einkünften aus nichtselbständier Arbeit, § 19 EStG, aussieht, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ab. Müsste man nachlesen (ich zumindest). :biggrin:

Gruss, Volker

lol…zwei doofe ein Gedanke!:slight_smile:

Nur nochmal anders erklärt,aber denke spätestens jetzt verständlich!